Karl Nolle, MdL

dpa, 07.05.2018

«Sachsensumpf»: Anklage will Freispruch

 
Dresden (dpa/sn) - Die beiden Beschuldigten im «Sachsensumpf»-Prozess sollen nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft nur wegen Falschaussage verurteilt werden. Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt ließ in seinem Plädoyer am Montag überraschend den Hauptanklagepunkt «Verfolgung Unschuldiger» beziehungsweise Beihilfe zu dieser Straftat fallen.

Es gebe Restzweifel daran, ob die frühere Referatsleiterin beim sächsischen Geheimdienst vorsätzlich handelte. Auch gegen den mitangeklagten Ex-Polizisten plädierte er in diesem Punkt auf Freispruch. Allerdings beantragte Schmidt wegen falscher uneidlicher Aussage vor einem Untersuchungsausschuss hohe Geldstrafen.

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