Karl Nolle, MdL

SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Pressestelle, 08.11.2002

Schwarz: Stollbergs Landrat Hertwig sofort suspendieren

SPD: Innenminister Rasch in der Pflicht
 
Dresden. "Die Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung und auch
die Notwendigkeit sind im Falle des Stollberger Landrates Hertwig gegeben."
Dies stellte heute Dr. Gisela Schwarz, parlamentarische Geschäftsführerin
der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Erzgebirge,
fest.

Die Disziplinarordnung schreibt vor, dass ein derartiger Schritt zu erfolgen
hat, wenn durch das Verbleiben im Dienst die Ordnung des Dienstbetriebes,
das Ansehen des öffentlichen Dienstes oder die weiteren Untersuchungen
wesentlich beeinträchtigt werden.

Schwarz sagte zu dem durch das Verhalten des Landrates eingetretenen Schaden
für den Ruf des Landkreises Stollberg: "Welches seriöse Unternehmen will
sich denn noch in einem Landkreis ansiedeln, in dem der Landrat unter
Verdacht steht, in erheblichem Umfang in die eigene Tasche gewirtschaftet zu
haben und dabei redliche Mitbewerber benachteiligt hat?" Zudem stehe zu
befürchten, dass durch das weitere Verbleiben Hertwigs im Amt zur Aufklärung
erforderliche Unterlagen beseitigt werden könnten.

Zuständig für die vorläufige Dienstenthebung eines Landrates ist nach der
Disziplinarordnung der Regierungspräsident als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde. "Da der Regierungspräsident trotz Kenntnis aller
Fakten keine Schritte in Richtung der Suspendierung seines Parteifreundes
unternommen hat, wird der Fall nun zu einem Problem für Innenminister Rasch
als Vorgesetztem des Regierungspräsidenten", so Schwarz. Rasch müsse jetzt
seiner Verantwortung gerecht werden und handeln, damit der Landkreis nicht
im "Amigosumpf" versinke. Gisela Schwarz empfahl dem Innenminister auf seine
Parteifreunde vor Ort zu hören, die dem Landrat bereits öffentlich das
Vertrauen entzogen haben, und umgehend den Regierungspräsidenten anzuweisen,
den Landrat zu suspendieren.



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