Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 21.11.2002

Staatsregierung nimmt unkalkulierbare Gefährdung von Menschenleben in Dresden durch Hubschrauberflüge der DRF bewusst in Kauf !

Hubschrauber Christoph 38 entspricht nicht den vorgeschriebenen höchsten Sicherheitsanforderungen der Flugleistungsklasse 1.
 
Betrug an Mitbewerbern und Krankenkassen sowie Bieterbegünstigung durch die Behörden des Freistaates?

Wie heute bekannt wurde, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle am 19.11.02 in einer kleinen parlamentarischen Anfrage zur Situation der Flugrettung in Dresden fünf Fragen an die Staatsregierung gestellt.

Nach Informationen von Nolle erfüllt die Betreiberin der Dresdner Luftrettungsstation, die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF), bis heute nicht die von der Staatsregierung ausdrücklichen formulierten Ko-Kriterien der Konzessionsausschreibung. (Die DRF erhielt , so Nolle, die Betreiberkonzession vom Innenminister obwohl sie damals nicht die günstigste Anbieterin war.)

Ausdrückliche Vergabekriterien waren, so Nolle, der Bau einer eigenen Luftrettungsstation der DRF in Dresden und der Betrieb der Luftrettung mit einem Rettungshubschrauber der höchsten Leistungs- und Sicherheitsklasse 1.

NOLLE: „Seit dem 1. Januar 2002 hat sich die DRF in Räume der Polizeihubschrauberstaffel Dresden Klotzsche eingemietet und bis heute keine eigene Luftrettungsstation gebaut!“

NOLLE: „Seit dem 1. Januar 2002 betreibt die DRF den Luftrettungsdienst in Dresden (Christoph 38) nicht mit dem nach den Ausschreibungsbestimmungen vorgeschriebenen Hubschrauber EC 135, d.h. Flugleistungsklasse 1, sondern mit einem Typ geringerer Fluglesitungs- und Sicherheitsanforderung der BO 105.“

NOLLE: „Dies widerspricht den hohen Sicherheitsanforderungen des Freistaates. Die Betreiberin DRF und Innenminister Rasch nehmen bewusst die unkalkulierbare Gefährdung von Menschenleben durch höheres Flugrisiko bei Hubschrauberflügen in Kauf.“

NOLLE: „Nur Einsatz von Hubschraubern der vorgeschriebenen höchsten Flugleistungs- und Sicherheitsklasse 1 verhindert bei spontanem Triebwerksausfall, besonders bei Start und Landung sowie bei Überflügen über dichtbesiedeltem Gebiet, zu jeder Zeit operative Flug- und Sicherheitseinschränkungen (für die Insassen des Hubschraubers und von Personen am Boden) und unkontrollierbare risikobehaftete Notlandungen.

NOLLE: „Diese offensichtliche Nichteinhaltung der Konzessions-Vergabekriterien des Freistaates durch die DRF könnte, wenn dies so stimmt, eine Betrugshandlung der Betreiberin DRF zum Schaden der Wettbewerber sein; die Verantwortlichen des Freistaates würden sich, wenn sie aus der Nichteinhaltung der Vergabekriterien keine Konsequenzen ziehen, der Begünstigung schuldig machen. Wieder bietet der Freistaat das Bild einer unerträglichen Schlamperei und Vetternwirtschaft.“

gez. KARL NOLLE; MdL


Anlage: Kleine Anfrage vom 21.11.02


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Sächsischer Landtag
3. Wahlperiode
Drucksache 3/___________




Kleine Anfrage


des Abgeordneten Karl Nolle
SPD-Fraktion


Thema: Vergabe der Konzession für die Luftrettungsstation Dresden an die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) der Börn-Steiger-Stiftung durch das SMI


1) Aus welchen Gründen (einzeln aufführen) hat sich die Staatsregierung bei der Vergabe der Konzession betr. Luftrettungsstation Dresden für die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF), der Börn-Steiger-Stiftung, entschieden, obwohl die DRF nicht der günstigste Anbieter im Vergabeverfahren war?

2) Welche Positionen des Angebotes der DRF (einzeln aufführen) hat die Staatsregierung auf die vorgeschriebene Kostendeckung geprüft und mit welchem konkreten Ergebnis ist diese Prüfung im Einzelnen abgeschlossen worden?

3) Mit welcher wörtlichen Formulierung beschreibt der Konzessionsvertrag zwischen Freistaat und DRF für die Luftrettungsstation Dresden die Einhaltung des Vergabekriterien A) „Einsatz eines Hubschraubers der Leistungsklasse 1, des Hubschrauberzyps EC 135 sowie B) „Bau einer eigenen Luftrettungsstation“ der DRF am Standort Dresden?

4) Welche Fristen zur Realisierung von 3A) und 3B) sind vertraglich zwischen dem Freistaat und der DRF vereinbart?

5) Welche Schlüsse zieht der Freistaat aus den Ihr bekannten Tatsachen, dass bis heute 19.11.02, 3A) und 3B) nicht realisiert sind, indem a) die DRF in Dresden lediglich mit einer BO 105, einem Hubschrauber niedrigerem Sicherheitsstandard der Leistungsklasse 2 und damit höherem Flugrisiko fliegt und nicht wie vorgeschrieben mit einem Hubschrauber der höchsten Sicherheits- und Leistungsklasse 1, nämlich dem vorgeschrieben Typ EC 135, obwohl nur die Leistungsklasse 1, bei Ausfall eines Triebwerkes über dem Stadtgebiet sowie besonders bei Start und Landung, jederzeit operative Flugeinschränkungen und unkontrollierbare risikobehaftete Notlandungen verhindert und b) die DRF bis heute Mieterin der Polizeihubschrauberstaffel Dresden-Klotzsche ist und nicht, wie vorgeschrieben, eine eigene Luftrettungsstation Dresden gebaut hat?



Karl Nolle MdL

Dresden, 21. November 2002

Eingegangen am: Ausgegeben am:

Karl Nolle im Webseitentest
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