Karl Nolle, MdL

Presseinformation, 01.06.2007

Strafvereitelung: "alles so lassen wie es ist"

Das Copyright für den heute neu entdeckten Sumpf ist älter und liegt bereits in den Anfangsjahren der CDU Mehrheitsregierung unter MP Biedenkopf und Finanzmister Milbradt.
 
"Das Copyright für den heute neu entdeckten Sumpf ist älter und liegt bereits in den Anfangsjahren der CDU Mehrheitsregierung unter MP Biedenkopf und Finanzmister Milbradt."

NOLLE: Die neuen Vorwürfe von Prof. Paeffgens gegen Generalstaatsanwalt Schwalm wegen Strafvereitelung wundern mich nicht. Genau dies habe ich bereits Februar 2004 im Landtag gemeint und gesagt, als ich von der Staatsanwaltschaft in Sachsen sprach, die hier bei Amtsmißbrauch von Mächtigen in Sachsen wie eine institutionalisierte Strafvereitelungsbehörde funktionierte, von einzelnen Staatsanwälten abgesehen. Das Copyright für den heute neu entdeckten Sumpf ist älter und liegt bereits in den Anfangsjahren der CDU Mehrheitsregierung unter Biedenkopf und Finanzmister Milbradt.

NOLLE: Im Paunsdorfverfahren hatte die Leipziger Staatsanwältin Dr. Laube am 9.3.2000 in einem Vermerk über ein Telefonat mit der Generalstaatsanwaltschaft, StAin /GL Kessler niedergelegt, daß in Abstimmung mit Generalstaatzsanwalt Dr. Schwalm, beim Vorermittlungsverfahren gegen MP Kurt Biedenkopf (Az: 800 AR 1783/96) wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten des Freistaates bei der Anmietung des Paunsdorf-Behördencenters Verjährung drohe. Von einer Hausdurchsuchung beim und einer Vernehmung des Beschuldigten Biedenkopf wollte die Generalstaatsanwältschaft dann jedoch absehen Laube wurde angewiesen nichts zu unternehmen und "alles so lassen wie es ist:" Zuvor hatte Schwalm schon am 25.11.97 dem leitenden Oberstaatsanwalt ind Leizig mitgeteilt, daß im Rahmen eines AR-Verfahrens für Zeugenvernehmung kein raum sei und vor Ermittlungen in einem der sächsischen Staatsministerien ihm zu berichten sei. Am 14.5 98 teilt dann Schwalm noch einmal dem Minister der Justiz mit, er habe die StA Leipzig, nach Intervention des damaligen Finanzstaatsekretär Dr. Carl, eindringlich gebeten, den Vorgang "Einleitung eines Ermitlungsverfahrens wegen Untreue gegen Verantwortliche der LIegenschaftsverwaltung des Freistaates" abzuschliessen und von Ermittlungsverfahren abzusehen.Daraufhin schrieb Dr. Laube (um sich selbst abzusichern) am 5.6.98 eine 19 seitige Einstellungsverfügung.

NOLLE: Die spätere Behauptung der Staatsanwaltschaft, in der Antwort auf meine Strafanzeige gegen Biedenkopf, die Untreuehandlungen in Sachen Paunsdorfcenter seien verjährt, hat damals der Dresdner Rechtsprofessor Knut Amelung und heute nun auch Rechtsprofessor Ullrich Paeffgen widersprochen. Sie stützen damit meine damalige und heutige Auffassung auf Nichtverjährung, die letztlich nur gerichtlich geklärt werden könnte und nicht durch eine Basta-Entscheidung des Generalstaatsanwaltes. Ein Strafanzeige wegen Strafvereitelung prüfe ich.

gez. Karl Nolle, MdL

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