Karl Nolle, MdL

SMJus - Sächsisches Staatsministerium der Justiz, 29.08.2008

Jeder Verfassungsverstoß ist einer zu viel

Justizminister Geert Mackenroth zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs
 
Heute hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen im Organstreitverfahren des 2. Untersuchungsauschusses gegen die Sächsische Staatsregierung das Urteil verkündet, das nun einer vertieften Prüfung unterzogen wird.

Vorab erklärt Justizminister Geert Mackenroth: "Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs schafft Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Es bestätigt die Auffassung der Staatsregierung, dass die Untersuchung noch nicht abgeschlossener Vorgänge ihren geschützten Kernbereich verletzt. Die Staatsregierung hat damit ihre Pflicht, die Verfassung des Freistaats Sachsen zu achten, zu Recht sehr ernst genommen und gewissenhaft erfüllt. Sie hat zu den Verfassungsverstößen, die der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, nicht die Hand gereicht. Das war gut so - jeder Verfassungsverstoß ist einer zu viel.

Damit fällt auch der Vorwurf einer "Hinhaltestrategie" der Staatsregierung in sich zusammen. Den Zeitverlust für die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat allein die Einsetzungsminderheit verschuldet. Sie hat den Untersuchungsauftrag sorglos und überzogen formuliert - in Teilen verfassungswidrig, wie nun endgültig feststeht. Und sie hat sich beratungsresistent allen Vorschlägen zur rechtzeitigen Nachbesserung widersetzt."

Rückfragen an Pressesprecher
Martin Marx: mailto:martin.marx@smj.justiz.sachsen.de

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