Karl Nolle, MdL

Staatsanwaltschaft Dresden, Pressesprecher, 19.12.2008

DER SCHUSS IN DEN OFEN: Ermittlungsverfahren gegen den Leipziger Kriminalpolizeibeamten Georg Wehling eingestellt

Keine 24 Stunden nach Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Wehling erkennen die Dresdner Spitzenjuristen, dass es dafür nicht die geringste rechtliche Handhabe gibt.
 
Staatsanwaltschaft Dresden
Pressesprecher


Dresden, den 19.12.2008

Presseerklärung

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen den Leipziger Kriminalpolizeibeamten Georg Wehling wegen falscher uneidlicher Aussage heute aus rechtsdogmatischen Gründen eingestellt, da die Tat strafrechtlich noch nicht verfolgbar ist. Zwischenzeitlich gilt als gesichert, dass die Vernehmung des Beschuldigten vor dem Untersuchungsausschuss nicht abgeschlossen wurde und fortgesetzt werden soll.

Mit Abschluss der Zeugenvernehmung des Beschuldigten vor dem Untersuchungsausschuss wird die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens zu prüfen sein.

Die heutige Entscheidung hat daher insoweit nur vorläufigen Charakter.

Avenarius
Oberstaatsanwalt

--------------------------------------------------------------------------------
Auf diese gestrige Mitteilung bezieht sich der Pressesprecher Avenarius:


Staatsanwaltschaft Dresden
Pressesprecher


Dresden, den 18.12. 2008

Presseerklärung

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute gegen den Leipziger Kriminalpolizeibeamten Georg Wehling ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen ureidlichen Aussage (§ 153 StGB) eingeleitet.

Ausweislich der Berichterstattung in den heutigen Ausgaben der Sächsischen Zeitung und den Dresdner Neuesten Nachrichten hat Georg Wehling gestern vor dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags zur „Aktenafare" u a. bestritten, für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) der Haupthinweisgeber (Quelle „Gemag") gewesen zu sein und zudem erklärt, nie um Geheimhaltung seiner Aussage gebeten zu haben.

Aüch die von der Presse mitgeteilten Erklärungen Wehlings zum Umfang seiner Einsicht in die LfV-Akten und zur der vermeintlichen Anzahl von Treffen des Verfassungsschützes mit Beamten aus Polizei und Justiz sind nach der hiesigen Aktenlage objektiv nicht nachzuvollziehen. Damit ergibt sich der Anfangsverdacht einer Falschaussage.

Avenarius
Oberstaatsanwalt

--------------------------------------------------------------------------------

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: