Karl Nolle, MdL

Stellungnahme im Untersuchungsausschuss, 25.02.2002

Stellungnahme des SPD-Obmannes Nolle zur "eidesstattlichen Versicherung" von Ingrid Biedenkopf

vom 20.02.02 für den Paunsdorf Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages
 
1) Die Versicherung, nach Entwurf der PDS, ist inhaltlich völlig unzureichend. Sie ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Die Erklärung enthält eine Reihe von bekannten Schlupflöchern möglicher-weise auch unerkannte Schlupflöcher, die sie für den Untersuchungsgegenstand wertlos machen. Hier sind weder alle Formen der direkten oder indirekten wirtschaftlichen oder juristischen, nützli-chen Verbindungen von Ingrid Biedenkopf zu den Paunsdorfinvestoren, noch solche zu Unter-nehmen der Investoren, die mit Ihnen oder Ihren Unternehmen verbunden sind eingeschlossen, z.B. zu anderen Unternehmen von Barth, Göttsch, Schwarz(LIDL).

2) Die Versicherung ist formal bedenklich: Es kommt für Ingrid Biedenkopf der Betroffenenstatus in Betracht gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 UAusschG („Betroffene sind ... 4. alle weiteren Personen, über die der Untersuchungsausschuss im Bericht eine Äußerung abgeben will, ob eine persönliche Verfehlung vorliegt“). Bei einem Betroffenen entfällt die Beeidung sowieso.
Was anderes wäre es, wenn festgestellt würde, Ingrid Biedenkopf hätte den Einfluss ihres Ehe-mannes zu eigenen Vorteilen genutzt?

3) Die Versicherung ist rechtstaatlich bedenklich: Zeugenaussagen können nicht nach Belieben durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Nur die unmittelbar und mündlich gemachte Aussage, überprüft mit Fragen und Nachfragen des Ausschusses, mit der Gelegenheit weiterer Erläuterungen der Zeugin/Betroffenen, gewährleisten eine angemessene Aufklärung des Sachver-halts.

Diese Grundsätze (Unmittelbarkeit und Mündlichkeit) des Gerichtsverfahrens, auf die das Verfah-ren des Untersuchungsausschusses aufbaut, sind geistesgeschichtlich Früchte der Aufklärung, politisch Errungenschaften der Französischen Revolution. Wenn die Ausschussmehrheit (CDU und PDS) sich darüber hinwegsetzt, ist das ein Beitrag zu einem atemberaubenden Verfall rechtsstaat-licher Sitten und Grundsätze im Sachsen des Systems Biedenkopf.

Es ist eine Frage des Menschenbildes, dass man offen miteinander redet, statt aus sicherer Dek-kung heraus schriftliche Erklärungen auszutauschen. Hier stimmen CDU und PDS offensichtlich grundsätzlich auch mental überein.

4) Dem Ausschuss steht es nicht zu, nach dem Abgang der Biedenkopfs Gnadenerweise zu lei-sten, indem man Ingrid Biedenkopf einen unangenehmen Termin erspart. Die Absicht der PDS, die von der CDU gestützt wird, Ingrid Biedenkopf den Termin zu erlassen, bedeutet eine unzulässige Ungleichbehandlung von Zeugen und Betroffenen, sie ist anmaßend und wirft ein politisch bedenk-liches Bild von Rechtsstaatsauffassung auf die Akteure.

5) CDU und PDS, die für diese Verfahrungsweise des „Gnadenerlasses“ einer Zeugenaussage durch Abgabe einer „unbrauchbaren und rechtlich bedenklichen“ Eidestattlichen Versicherung ver-antwortlich zeichnen, befinden sich hier in einer neuen, heimlicher Koalition. Sie arbeiten zusam-men wie Dunkelmänner, die das Licht scheuen und Intigranten, denen der Mut zur offenen Aus-einandersetzung und Aufklärung fehlt.

Die Sächsischen Hofkommunisten der PDS Hand in Hand mit den Hofschranzen der CDU.

gez. KARL NOLLE, MdL , 25. Februar 2002