Karl Nolle, MdL

Thüringische Landeszeitung, 03.05.2001

1800 Mark für 155 Quadratmeter

Rechtsanwalt erstattete sogar Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung
 
Dresden. (dpa/tlz) Anfang April wurden in Sachsen erste Vorwürfe laut, Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) zahle für seine Dresdner Wohnung am Elbhang zu wenig Miete. Der Ministerpräsident und seine Frau leben seit 1990 im Gästehaus der Staatsregierung in bester Dresdner Lage am Weißen Hirsch. Der Anfang der 80er Jahre errichtete Bau war vor der Wende zuletzt Gästehaus der DDR-Staatssicherheit. Dem Ministerpräsidenten wird vorgehalten, dass die Miethöhe nicht dem ortsüblichen Mietzins entspricht. Die 1857,05 Mark Warmmiete für 155 Quadratmeter hielten keinem Vergleich stand, zumal Dienstleistungen von Koch, Putzfrau, Gärtner und Hausmeister in der Miete inbegriffen sind.

Unterkunft für Angehörige der Familie

Zudem seien über längere Zeit Familienangehörige im Gästehaus untergebracht worden. Ehefrau Ingrid soll über die Nutzung maßgeblich bestimmt haben. Dem Nutzungsvertrag mit der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft zufolge werden seit Mitte 1997 dem Ministerpräsidenten 8,15 Mark Kaltmiete und 3,80 Nebenkosten pro Quadratmeter in Rechnung gestellt. In den Vorjahren musste keine Miete gezahlt werden, der Regierungschef erhielt dafür nicht die im sächsischen Ministergesetz vorgesehene Wohnungsentschädigung. Nach Berechnungen des Dresdner Rechtsanwaltes Michael Sturm, der gegen Biedenkopf Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet hat, müsste Biedenkopf monatlich zusätzlich rund 3843 Mark als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Berechnung sind 15 Mark Kaltmiete, 3 Mark Nebenkosten und die Kosten für einen Beschäftigten in Höhe von 3000 Mark zu Grunde gelegt. Die Staatsregierung wies die Vorwürfe als Diffamierungsversuche mehrfach energisch zurück. Als einer der Initiatoren zahlreicher Anfragen an die Regierung in diesem Zusammenhang gilt der SPD- Landtagsabgeordnete Karl Nolle.

Staatskanzlei überprüfte Regierungschef

Kurz vor Ostern setzte die Regierung eine Arbeitsgruppe ein, die unter anderem die Verhältnisse im Gästehaus aufklären soll. Staatskanzlei-Chef Georg Brüggen (CDU), vorher Innenstaatssekretär in Thüringen, kam zu dem Ergebnis, dass Nachzahlungen in anderen Bereichen aber möglich sind.