Karl Nolle, MdL

Presseinformation, 06.07.2009

Tillichs Fragebogen-Faksimile und "seine Flucht in die Wahrheit als Heldentat"

VG DResden sollte durch anwaltliche Handlanger der Staatskanzlei zu einer Distanzierung von Richter Christoph Jesteadt veranlaßt werden.
 
Beiliegend erhalten Sie als pdf das Faksimile des Tillich Fragebogens von 1999.

Heute möchte Tillich in BILD, vom Gericht gezwungen, mit der Wahrheit raus. Dafür hat er sich fast 8 Monate Zeit gelassen.

Zu den Antworten ist alles bereits gesagt, er hat an mehreren Stellen im Fragebogen die Unwahrheit angegeben und weiter verschleiert wie alle seine Biografien.

"Nicht seine Biografie ist eine Schande, sondern der Umgang des schleiertanzenden und märchenerzählenden Ministerpräsidenten damit."

"Tillich hat, getrieben von seinen Beratern Beermann und Zimmermann, vor Monaten eine großartige Chance verpaßt, zu vermeiden als Lügner bezeichnet zu werden. "


Rechtsstaatswidriger Versuch der Einflussnahme auf die Justiz

Pressesprecher der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Dresden gibt von Staatskanzleivertretern "angeregte" Erklärung zum Vorsitzenden Richter am VG Dresden Christoph Jesteadt nicht ab.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Beermann, soll dem Vernehmen nach über beauftragte Rechtsanwälte am Freitag den 3. Juli 2009 das VG Dresden vertreten durch seine Präsidentin, Frau Susanne Dahlke-Piel, über ihren Pressesprecher aufgefordert haben, das Gericht könne erklären, dass der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Christoph Jestaedt, mit der Beurteilung des Tillich Fragebogens, seine private Meinung gesagt habe." Dieser in Frageform gekleideten "Aufforderung" von Beermanns anwaltlichen Handlangern wollte das VG Dresden jedoch nicht entsprechen.

Hätte Präsidentin Susanne Dahlke-Piel dem vordemokratischen Begehren der Staatskanzleihelfer entsprochen, hätte das als erfolreicher Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf die Justiz gelten müssen.

Christoph Jestaedt laut Spiegel online: "Er (Tillich) hätte die dienstlichen Treffen mit den Stasi-Leuten natürlich angeben müssen", ist sich der Jurist sicher. Auch die anderen zwei Antworten seien sachlich unrichtig. "Die Antworten müssen so klar wie möglich ausfallen. Dabei obliegt die Deutungshoheit über die Fragen nicht demjenigen, der sie ausfüllt. Niemand kann ihnen plötzlich einen anderen Sinn unterschieben."

Zur Erinnerung Hubertus Knabe im MDR Fernsehen: "Ich glaube, er hat ein Problem weil er hier nicht mit offenen Karten spielt. Man hat das Gefühl, dass er jetzt gedrängt wird. Dadurch das morgen (2.7.09) wahrscheinlich das entsprechende Gerichtsurteil kommen wird, dass der Fragebogen veröffentlicht werden muss. Das ist nicht das Problem, dass er hier in dienstlicher Eigenschaft Besuch vom Staatssicherheitsdienst bekam, sondern, wie er damit umgeht und dass er hier offenbar im Fragebogen nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat. Auf dem Fragebogen selbst es ja unten vermerkt, dass dies zur Beendigung des Dienstverhältnisses führt. .... Also nachvollziehen kann man vieles aber es hat eben in den anderen Fällen dazu geführt, dass dann auch Entlassungen vorgenommen worden sind weil es ja gerade darum ging, hier für eine personelle Erneuerung zu sorgen und das erste was ein Arbeitgeber dabei wissen musste ist, was die Leute früher so gemacht haben."