Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 10.oo Uhr, 06.01.2002

Hat Biedenkopf beim Umzug Eigentum des Freistaates im Wert von ca. 150.000 DM "gemaust" ?

Nolle erhebt neue Untreuevorwürfe gegen den Ministerpräsidenten
 
Karl Nolle (SPD-MdL)
Mitglied des Sächsischen Landtages
SPD-Obmann im Paunsdorf-Untersuchungsausschuss
Wirtschaftssprecher der SPD Landtagsfraktion
Tel 0173/ 9219870, 0351/31870-12, Fax 0351/31870-47
karl-nolle@karl-nolle.de www.karl-nolle.de
Bärensteiner Strasse 30, 01277 Dresden

Sperrfrist: Sonntag 7.1.02, 10:00 h, 12 Blatt


Die unendliche Geschichte - Affäre Schevenstraße immer noch nicht beendet:
Ein neuer Fall für den Staatsanwalt ?
Hat Biedenkopf beim Umzug Eigentum des Freistaa-tes im Wert von ca. 150.000 DM “gemaust” ?

Nolle erhebt neue Untreuevorwürfe gegen den Ministerpräsidenten
und stellt 25 Fragen an die Staatsregierung.


Wie heute der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle erklärte, liege der Verbleib von Einrichtungsgegenständen und Inventar aus dem Gästehaus Schevenstrasse, nach Biedenkopfs Auszug, weiter im Dunkeln. Nachfragen der Presse seien bisher von Staatskanzlei, Finanzministerium und TLG entweder garnicht, unvollständig oder mit nebulösen Erklärungen und ohne Zahlen zu nennen, beantwortet worden. Nolle hat deshalb, am Freitag 4.1.02, fünf Kleine parlamentarische Anfragen mit 25 Einzelfragen “Zum Verbleib von Inventargegenständen aus dem ehemaligen Gästehaus” in den Geschäftsgang des Landtages gegeben.

Besonders interressiert Nolle der Verbleib von Gegenständen, die angeblich Eigentum der Biedenkopfs sein sollen, so die Antwort des Finanzministers de Maizière vom 23.10. 01 auf die Kl. Anfrage von Nolle Drucksache 3/4864, “
Gegenstände, “die der Ministerpräsident dem Freistaat zur Ausstattung der Repräsentationsräume seit Jah-ren kostenlos zur Verfügung gestellt hat, insbesondere zahlreiche Gemälde, Silberleuchter, Standuhren und Möbelstücke im Wert von insgesamt rund 150.000 DM.”

Nolle will in seinen Anfragen an die Staatsregierung zum Gästehaus Auskunft über Inventar und Inventarlisten er-halten, die die korrekte Räumung und Auszug der Biedenkopfs nachvollziehbar dokumentieren.
Gefragt wird konkret nach Dokumentationen, aus denen Verbleib, Wert, Käufer, Wertermittlungsverfahren und Rechtsgrundlagen von Eigentumsauseinandersetzungen hervorgehen.


Vier verschiedene Kategorien von Inventargegenständen im Gästehaus

Gegenstände aus vier Kategorien befanden sich sowohl im privaten Wohnbereich der Biedenkopfs, wie auch in den Gemeinschafts- , Dienst- und sonstigen Räumen. Gerade wegen dieser Durchmischung und uneindeutigen Zuord-nung wäre eine exakte Erfassung, eindeutiger Eigentumsnachweis und genaue Bewertung erforderlich gewesen, erklärte Nolle weiter. Es handelt sich dabei, so Nolle, um folgende Kategorien:

1) Gegenstände, die von der TLG als Anlage zum Mietvertrag (62 Seiten) gelistet wurden, letzmalig aktualisiert am 16.1.92 !!! (Eigentum der TLG)

2) Gegenstände, die über den Staatshaushalt angeschafft wurden und nach der Vorläufigen Verwaltungsordnung vom 20.10.97 zu § 73 SäHO registrierpflichtige Gegenstände sind. (Eigentum des Freistaates)

3) Gegenstände, die Zuwendungen/Geschenke von Dritten, an Kurt und Ingrid Biedenkopf sind und von ihnen als ihr persönliches Eigentum bezeichnet werden..

4) Gegenstände, die tatsächlich persönliches Eigentum der Familie Biedenkopf sind.
Nolle: “Ich habe Hinweise auf rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums”

NOLLE: “ Ich habe Aussagen von mehreren absolut glaubwürdigen Informanten, dass beim Auszug des Ministerprä-sidenten aus dem Gästehaus Schevenstr. 1, in erheblichen Maße Wert- und Einrichtungsgegenstände des Frei-staates von Kurt Biedenkopf unrechtmäßig den Eigentümer gewechselt haben.”

NOLLE: “ Es ist fast nicht vorstellbar, dass nach Biedenkopfs Affärenjahr 2001, nach Skandalen um Dienstwohnung, Dienstboten, Dienstwagen, Villabewachung , Karstadt und IKEA-Rabatten, der Geiz und der Realitätsverlust der Biedenkopfs so weit entwickelt sein soll, dass auch nur die geringsten Unregelmäßigkeit beim Auszug aus dem Gästehaus vorgekommen sein können, aber offensichtlich ist das wohl so. Es gibt bis heute keine Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit durch die Staatsregierung, ob und in welcher Form eine belastbare Vermögens- und Eigentumsauseinandersetzung um die Inventargegenstände im Gästehaus Schevenstrasse erfolgt ist.”

Staatskanzleichef Brüggen hatte in seinem Bericht vom 2.5.01 Seite 77, angekündigt, eine Inventarliste für Neuan-schaffungen über den Staatshaushalt, wie sie laut Vorläufiger Verwaltungsvorschrift vom 20.10.97 zu § 73 SäHO für registrierpflichtiger Gegenstände erforderlich ist, sei mit Stand April 2001 erstellt worden, die Inventarliste der TLG lt. Mietvertrag sei letztmalig 1992 !!! aktualisiert worden. Eine Auseinandersetzung und Erfassung von Drittei-gentum im Gästehaus sei nach einem Erlaß vom 2.5.01 vorgesehen. Eine Zuordnung der Möbel im Gästehaus sei erfolgt, erklärte Regierungssprecher Häckel in der MOPO vom 30.6.01.

150.000 DM Inventar der Schevenstrasse von Biko privatisiert

Sowohl die Antwort des Finanzministers de Maizière wie auch die Ausführungen von Regierungssprechers Sagurna beziehen sich auf angebliches persönliches privates Eigentum der Biedenkopfs, dass sich laut Brüggen allerdings nicht in den Privaträumen befunden habe, sondern im Gemeinschafts- und Dienstbereich des Gästehauses.

NOLLE: “Nach IKEA, Karstadt und Honigtöpfen ist zu vermuten, dass es sich bei dem angeblichen Eigentum der Biedenkopfs (Antwort des Finanzministers de Maizière vom 23.10. 01 auf die Kl. Anfrage von Nolle Drucksache 3/4864) “die der Ministerpräsident dem Freistaat zur Ausstattung der Repräsentationsräume seit Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt hat, insbesondere zahlreiche Gemälde, Silberleuchter, Standuhren und Möbelstücke im Wert von insgesamt rund 150.000 DM” nicht um Eigentum der Biedenkopfs handelt, wenn für deren rechtmäßigen Erwerb kein Nachweis beigebracht werden kann. Es sind dann samt und sonders Geschenke Dritter an den MP, öffentliche Mittel, die dem Freistaat und in den Staatsfundus gehören.”

Für Kurt und Ingrid Biedenkopf gibt es keine privaten Zuwendungen

Diese Zuwendungen oder Geschenke Dritter an den MP und oder seine Gattin sind nach herrschender Rechtsauf-fassung grundsätzlich keine persönliche Zuwendungen sondern in jedem Fall immer dienstliche Zuwendungen, sie gehören dem Freistaat, sagt Nolle. Er bezieht sich dabei auch auf den Gutachter Prof. Dr. Karpen, Hamburger Bür-gerschaft, (CDU), der anläßlich einer öffentlichen Anhörung zur Rechtsförmigkeit des Büros Ingrid Biedenkopf am 27.8.01 vor dem Sächsischen Landtag laut Protokoll mehrfach erklärt hat:

Prof. Karpen: “Ich will nur sagen, daß Zuwendungen an Frau Biedenkopf als eine quasi Amtsträgerin - das gilt wie bei Ministern und beim Ministerpräsidenten, keine persönlichen Zuwendungen sind. Vielmehr sind es dienstliche Zuwendungen, die ab einer gewissen Höhe verzeichnet werden müssen und in das Eigentum des Freistaates übergehen. Das war beim alten König so und das ist heute auch so. darauf ist Wert zu legen, und das kann kontrolliert werden.” (Seite 6 unten)

“Diese Mittel sind, wenn sie eingehen öffentliche Mittel (...) und müssen verbucht werden (...) und gehören in den Staatsfundus, (...) das gilt auch für “das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch. Wenn jemand sagt, , Sie haben mir so geholfen, Frau Biedenkopf, ich schenke Ihnen das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch, dann muß das Gemälde in den Staatsfundus.” (Seite 26 unten)

gez. KARL NOLLE, MdL

Anhang
Auszug aus Brüggenbericht vom 2.5.01
Auszug Kleine Anfrage Nolle 3/4864
Auszug aus Protokoll Öffentliche Anhörung Büro Frau Biedenkopf ( Prof. Karpen)
5 Kleine Anfragen zum Verbleib von Inventargegenständen


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Bericht

der Sächsischen Staatskanzlei
an den Haushalts- und Finanzausschuss
des Sächsischen Landtages

Dresden, 02. Mai 2001


Seite 77


2.4.5. Ausstattung und Inventar des Gästehauses

Das Gästehaus wurde komplett ausgestattet übernommen und verfügt mit Ausnahme eines Ap-partements über möblierte Standardausstattung.

Die im Gästehaus vorhandenen Ausstattungsgegenstände gehören drei verschiedenen Eigentü-mern: der Treuhandanstalt bzw. deren Rechtsnachfolger, dem Freistaat Sachsen sowie der Fami-lie Biedenkopf. Als Anlage zum Mietvertrag zwischen der Treuhandanstalt und dem Freistaat Sachsen vom 23.12.1991/ 16.01.1992 über das Gästehaus wurde ein 62 Seiten umfassendes In-ventarverzeichnis aufgenommen.

Dieses Verzeichnis wurde allerdings nicht aktualisiert. Die über den Staatshaushalt in der Folge-zeit bis heute angeschafften, nach der Vorläufigen Verwaltungsvorschrift vom 20. Oktober 1997 zu § 73 SäH0 registrierungs-pflichtigen Gegenstände sind in einem Geräteverzeichnis - Stand April 2001 - erfasst.

Eine Erneuerung der Möblierung des Gästehauses erfolgte in geringem Umfang. Für Teile der Gemeinschaftsräume und der Diensträume hat die Familie Biedenkopf zum Teil wertvolles pri-vates Mobiliar zur Verfügung gestellt. So ist zum Beispiel der Gemeinschaftsraum Eßzimmer mit wertvollen Möbeln der Familie Biedenkopf ausgestattet. Es handelt sich dabei um das Eß-zimmer, das von den meisten Gästen benutzt wird. Umgekehrt befinden sich auch Möbel, die im Eigentum der Staatskanzlei



Seite 78

stehen, in den privaten Räumen des Ministerpräsidenten. Eine Auseinandersetzung hat diesbe-züglich noch nicht stattgefunden. Das nicht im Eigentum des Freistaates Sachsen stehende Mo-biliar muss als Dritteigentum erfasst und ausgewiesen werden.

Die Durchführung einer Inventarisierung, die Grundlage einer Auseinandersetzung sein muss, ist im Erlass vom 02. Mai 2001 vorgesehen.

Im übrigen ist die Berücksichtigung der vorhandenen Möblierung der Räume in Form eines Mö-blierungszuschlages in das Gutachten zur Angemessenheit der Mieten noch nicht eingeflossen. Sollte insoweit eine neue Kalkulation notwendig werden, wird diese entsprechend vom Gutach-ter nachgereicht.

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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
DER STAATSMINISTER


Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich lltgen, MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1


01067 Dresden


Dresden, 23. Oktober 2001

UK/5 l-V -VV-D51-Schev 1-2/ 152-50772




Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, Fraktion SPD, Drucksache 3/4864 zum Thema „Mietverhältnis des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat Sachsen (1)"



Sehr geehrter Herr Präsident,
die oben genannte Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle beantworte ich namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung wie folgt:



1. Wann hat der Ministerpräsident die in der Pressemitteilung Nr. 53/2001 des SMF mitgeteilten Mietzahlungen geleistet (1.901.2? DM Kaltmiete, 2575,71 DM Warmmiete) ?


(...) Im Gästehaus der Staatsregierung Schevenstraße verbleiben die Gegenstände, die der Ministerpräsident dem Freistaat zur Ausstattung der Repräsentationsräume seit Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt hat, insbesondere zahlreiche Gemälde, Silberleuchter; Standuhren und Möbelstücke im Wert von insgesamt rund 150.000,00 DM. Der Minister-präsident wird diese Gegenstände erst mit Räumung des Gästehauses zurücknehmen



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Sächsischer Landtag
Verfassungs- und Rechtsausschuß





Dresden, 13.09.2001
Apr 3/09-21 Reg.-Nr. 1072






Protokoll

der 21. Ausschußsitzung am 27.08.2001


Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 13.45 Uhr
Ort: Sächsischer Landtag, Raum A 600 (1. Teil)

Leitung: Ausschußvorsitzender MdL Schimpff
Teilnehmer: Siehe Anwesenheitslisten

Tagesordnung:

1. Teil: Öffentliche Anhörung
„Rechtskonformität,Büro Frau Biedenkopf` und die
Haushaltskapitel 0201, Titel 51152, in Zusammenhang
mit dem HH-Kapitel 0201, Titel 422 01 und 425 01"
- DS 3/4039






Sachverständiger:

Herr Prof. Dr. Ulrich Karpen (CDU)
Universität Hamburg
Fachbereich Rechtswissenschaft
Seminar für Öffentliches Recht und
Staatslehre
Rechtsausschussvorsitzender
der Hamburger Bürgerschaft






Seite 6



Prof. Dr. Ulrich Karpen: (...) Bezüglich der Fragen 3 bis 7 kann ich eine knapper gefaßte Antwort geben. Auf welche Weise können Amtsanmaßung und Mißbrauch ausgeschlossen wer-den?

Dies kann erstens durch das Parlamentarische Kontrollrecht geschehen. Sie können Kleine und Große Anfragen stellen. Sie können debattieren und kritisieren. Zweitens ist das durch den Haushalt und drittens durch den Rechnungshof möglich.

Zu Frage 4: Wie stellt die Staatsregierung sicher, daß auch die öffentliche Kontrolle des Büros von Frau Biedenkopf möglich ist?

Erstens geschieht es durch die Dienstordnung. Das ist eine Verwaltungsanweisung, die publik gemacht ist und kontrolliert werden kann. Zweitens geschieht das so gut wie möglich durch eine parlamentarische Kontrolle; denn das Büro von Frau Biedenkopf ist in die Staatskanzlei einge-ordnet.

Notwendig und dringlich ist es, die Empfehlung des Rechnungshofberichtes schnellstens umzu-setzen. Ich höre, daß das bereits geschieht.

Für empfehlenswert halte ich es, daß das Büro von Frau Biedenkopf regelmäßig über Probleme und Problemkomplexe öffentlich berichtet, also vor der Presse, vor Rundfunk, Fernsehen und dem Parlament, und darstellt, welche Beschwernisse an das Büro herangetragen werden, so daß deutlich wird, daß hier Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen geleistet wird.

Zu Frage 5. Wie geschieht die Prüfung durch die Finanzbehörden?
Das geschieht durch den Rechnungshof.

Zu Frage 6. Weiche Einnahmearten, also Spenden und Geschenke, sind dem Büro zuge-gangen?
Das kann ich nicht beantworten. Das müssen Sie herausfinden. Sie können durch Anfragen jederzeit jedes Geschenk ausforschen.

Ich will nur sagen, daß Zuwendungen an Frau Biedenkopf als eine Quasi-Amtsträgerin - das gilt wie bei einem Minister und dem Regierungschef - keine persönlichen Zuwendun-gen sind. Vielmehr sind es dienstliche Zuwendungen, die ab einer gewissen Höhe verzeich-net werden müssen und in das Eigentum des Freistaates übergehen. Das war beim alten König so, und das ist auch heute so. Darauf ist Wert zu legen, und das kann kontrolliert werden.

Die Frage 7 ist ein bißchen komisch: Wie sieht die Staatsregierung die Möglichkeiten des Land-tages zur Kontrolle öffentlicher Mittel für das Büro von Frau Biedenkopf? Wie schätzt sie die finanziellen Möglichkeiten ein? Ist das ausreichend?

Meine Damen und Herren Abgeordneten, es liegt allein an Ihnen zu sagen, ob es ausreichend ist oder nicht. Sie sind der Vertreter des Souveräns. Wenn Sie die Kontrolle, so wie sie stattfindend, nicht für ausreichend halten, dann fassen Sie ...




Seite 26



(...)
Ihre zweite Frage betraf die Kontrolle der Mittel. Dazu ist hinlänglich gesprochen worden. Es steht im Haushalt, es kann kontrolliert werden, und das geschieht durch den Rechnungshof.

Ich möchte noch etwas im Hinblick auf eine Frage sagen, die vorhin gefallen ist und die die Drittmittel betraf. Es mag sehr wohl sein, daß jemand sagt: Sie sind eine für das Land wichtige Frau - ich möchte Ihnen 20 000 Mark geben. Es geht meiner Auffassung auf gar keinen Fall, daß diese Drittmittel vom Büro in einer eigenen Kasse verwaltet werden. Ich möchte es nicht schwarze Kasse nennen, weil wir damit schlechte Erfahrungen haben. Es geht auf keinen Fall. Diese Mittel sind, wenn sie eingehen, öffentliche Mittel. Sie sind dem Büro als Clearing-Stelle zugedacht und müssen verbucht werden. Das gilt auch für das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch. Wenn jemand sagt: Sie haben mir. so geholfen, Frau Biedenkopf; ich schenke Ihnen das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch, dann muß das Gemälde in den Staatsfundus. Ob es dann ausgestellt werden sollte, das weiß ich nicht. Aber es muß in den Staatsfundus. Das ist Aufgabe des Büros und Aufgabe des Chefs der Staatskanzlei. Letztlich ist auch von der Dienstaufsicht die Rede gewesen.

Zur Transparenz. Weil es hier ein Problem ist, das anderswo keines ist, und weil es hier beson-ders etatisiert ist, könnte ich mir vorstellen, daß das Büro der Frau des Ministerpräsidenten ge-wissermaßen eine Strichliste führt und sagt: Es kommen



Seite 27


soundso viele Eingaben, die sich mit unserer Bauverwaltung beschäftigen. Die Polizei arbeitet gut, aber da ist sie noch sehr autoritär. Meine Rente usw. Das sind die klassischen Gebiete. In Hamburg sind 50 % der Eingaben Asylfälle. Frau, Kinder usw. Das sollte aufgeschlüsselt wer-den. Die Leute kommen hierher, weil offenbar die Asylgesetzgebung ein Loch oder Ergänzungs-bedarf hat. Ich würde mir wünschen, daß das Parlament und die Öffentlichkeit die volle Infor-mation haben. Der Petitionsausschuß muß regelmäßig in einer Drucksache berichten. Ober die meisten Petitionen muß das Parlament entscheiden. Damit ist die Transparenz vorhanden. Das ist hier vielleicht nicht gewährleistet. Ich kann es nicht beurteilen. Wenn ich aber in der Staatskanzlei wäre, würde ich diese zusätzliche Informationslast auf mich nehmen.

Ich könnte mir sogar vorstellen, daß das Büro, ob nun in Gestalt der Frau des Ministerprä-sidenten oder auf eine andere Weise, einmal im Jahr eine Pressekonferenz gibt und sagt, was an das Büro herangetragen worden ist. Ich fände das gut. Ich finde, daß die Bürger auf-geklärt werden sollten. Das ist auch im Petitionsausschuß so. Das könnte man alles regeln. Damit würde deutlich werden, daß diejenigen, die Bedenken haben, vielleicht die bestmögliche Infor-mation erhalten, damit das, was an Sorgen der Bürger vorhanden ist, in diesem Falle die Staats-kanzlei in Gestalt der Frau des Ministerpräsidenten erreicht.



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Sächsischer Landtag Drucksache 3/
3. Wahlperiode





Kleine Anfrage



des Abgeordneten Karl Nolle
SPD-Fraktion



Thema: Verbleib von Inventargegenständen Gästehaus Schevenstraße,
Inventar im Eigentum des Freistaates (1)



1. Wann wurde die nach der Vorläufigen Verwaltungsvorschrift vom 20. Oktober 1997 zu § 73 SäHO erstellte Liste registrierungspflichtiger Gegenstände erstellt ? (siehe Brüggen-Bericht vom 02. Mai 2001, S. 77)

2. Auf wessen Auskunft (Name und Dienststellung des Bediensteten) beruht die Erfassung von Ge-genständen in dieser Liste?

3. Wo sind diese Gegenstände verblieben, als die Liegenschaft übergeben wurde (bitte Einzelauf-stellung; bei Abgabe an private Personen, die nicht der Ministerpräsident selbst sind, mit diesem verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind, genügt die Angabe „Ab-gabe an Privatperson“)?

4. Zu welchen Preisen wurden die Gegenstände abgegeben, die an den Ministerpräsidenten oder an in Frage 3 definierte Angehörige abgegeben wurden (bitte Einzelaufstellung)?

5. In welchem Verfahren (Rechtsgrundlage, zuständige Dienststelle, durchführende Dienststelle, Aktenzeichen, Datum des jeweiligen Bescheides oder der jeweiligen Verfügung) wurde der je-weilige Preis ermittelt?




Karl Nolle MdL



Dresden, 4. Januar 2002



Eingegangen am: Ausgegeben


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Sächsischer Landtag Drucksache 3/
3. Wahlperiode





Kleine Anfrage



des Abgeordneten Karl Nolle
SPD-Fraktion



Thema: Verbleib von Inventargegenständen Gästehaus Schevenstraße,
Inventar im Eigentum des Freistaates,
aufbewahrt in den Privaträumen des Ministerpräsidenten (2)



1. Wann hat eine Begehung stattgefunden, auf der Inventar im Eigentum des Freistaates, das sich in den vom Ministerpräsidenten gemieteten oder bewohnten Räumen des Gästehauses befand, er-fasst wurde? (Gemeint ist das Inventar, das der Brüggen-Bericht vom 2. Mai 2001, S. 77/78 als Eigentum der Staatskanzlei bezeichnet.)

2. Wer hat daran teilgenommen (Name und Dienststellung)?

3. Auf welcher Grundlage wurde jeweils festgestellt, welche Einrichtungsgegenstände dem Freistaat gehören (bitte Einzelaufstellung der Einrichtungsgegenstände)?

4. Welche dieser Gegenstände wurden vom Ministerpräsidenten beim Auszug dem Freistaat Sach-sen zurückgegeben (bitte Einzelaufstellung und jeweiliger Verbleib)?

5. Wenn der Ministerpräsident solche Gegenstände erworben hat, zu welchem Preis ist das gesche-hen (bitte Einzelaufstellung)?





Karl Nolle MdL



Dresden, 4. Januar 2002



Eingegangen am: Ausgegeben am:



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Sächsischer Landtag Drucksache 3/
3. Wahlperiode





Kleine Anfrage



des Abgeordneten Karl Nolle
SPD-Fraktion



Thema: Verbleib von Inventargegenständen Gästehaus Schevenstraße,
Inventar im Eigentum des Ministerpräsidenten
und seiner Familie (3)



1. Welche Einrichtungsgegenstände (bitte Einzelaufstellung), die sich in den nicht vom Ministerprä-sidenten privat genutzten Räumen des Gästehauses befanden (vgl. LT-Drucksache 3/4864, Frage 1 a.E.: „Repräsentationsräume“ sowie Brüggen-Bericht vom 2. Mai 2001, S. 77: „Gemein-schaftsräume“ und „Diensträume“) wurden beim Auszug vom Ministerpräsidenten und/oder sei-ner Familie mitgenommen? *)

2. Haben der Ministerpräsident und/oder seine Familienangehörigen für diese Gegenstände ihr Ei-gentum nachgewiesen?

3. Wenn ja: wie und gegenüber wem?

4. Sind die diesbezüglichen Angaben geprüft worden?

5. Wenn ja, durch wen?

*) In der zitierten LT- Drucksache 3/4864. wurde der Wert der Einrichtungsgegenstände, die Eigentum des MP sein sollen, mit 150.000 DM angegeben.





Karl Nolle MdL



Dresden, 4. Januar 2002



Eingegangen am: Ausgegeben am:



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Sächsischer Landtag Drucksache 3/
3. Wahlperiode



Kleine Anfrage



des Abgeordneten Karl Nolle
SPD-Fraktion

Thema: Verbleib von Inventargegenständen Gästehaus Schevenstraße,
Inventar im Eigentum des Ministerpräsidenten
und seiner Familie (4)


1. Sind die Einrichtungsgegenstände, die sich in den nicht vom Ministerpräsidenten privat genutzten Räumen des Gästehauses befanden, als Dritteigentum erfasst und ausgewiesen worden (Bezug: Brüg-gen-Bericht vom 2. Mai 2001, S. 78) sowie Mopo 30.6.01 „Nach Häckels Auskunft ist inzwischen auch über die Zuordnung der Möbel des Gästehauses entschieden. Es gebe darüber Inventarlisten“.)

2. Handelt es sich bei den genannten Gegenständen um solche, die dem Ministerpräsidenten und seiner Ehefrau in Bezug auf die Amtsstellung im Freistaat zugewendet worden waren?

3. Wenn ja, warum wurde mit diesen Gegenständen nicht so verfahren, wie es der von der CDU-Fraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Karpen am 27. August 2001 im Sächsischen Landtag als erforderlich angesehen hatte ? *)

4. Wenn nicht bekannt ist, dass es sich um solche Zuwendungen handelt: Kann ausgeschlossen werden, dass es sich um solche Zuwendungen handelt?

5. Seit wann wurden solche Zuwendungen regelmäßig erfasst (bitte mit Aktenzeichen der entsprechen-den Vorgänge)?

*) Dazu Prof. Karpen, CDU, öffentliche Anhörung am 27.8.01 im SLT, Protokoll: „Ich will nur sagen, daß Zuwendungen an Frau Biedenkopf als eine quasi Amtsträgerin - das gilt wie bei Ministern und beim Ministerpräsidenten, keine persönlichen Zu-wendungen sind. Vielmehr sind es dienstliche Zuwendungen, die ab einer gewissen Höhe verzeichnet werden müssen und in das Eigentum des Freistaates übergehen. Das war beim alten König so und das ist heute auch so. darauf ist Wert zu legen, und das kann kontrolliert werden.“ (Seite 6 unten)
„Diese Mittel sind, wenn sie eingehen öffentliche Mittel (...) müssen verbucht werden (...) und gehören in den Staatsfundus, (...) das gilt auch für „das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch. Wenn jemand sagt, , Sie haben mir sogeholfen, Frau Biedenkopf, ich schenke Ihnen das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch, dann muß das Gemälde in den Staatsfundus.“ (Seite 26 unten)



Karl Nolle MdL


Dresden, 4. Januar 2002


Eingegangen am: Ausgegeben am:



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Sächsischer Landtag Drucksache 3/
3. Wahlperiode



Kleine Anfrage



des Abgeordneten Karl Nolle
SPD-Fraktion


Thema: Verbleib von Inventargegenständen Gästehaus Schevenstraße
Dienstlich zugewendete Gegenstände in den vom Ministerpräsiden-ten gemieteten Räumen (5)


6. Befanden sich in den vom Ministerpräsidenten bewohnten Räumen solche Gegenstände, die dem Ministerpräsidenten und seiner Ehefrau in Bezug auf ihre Amtsstellung im Freistaat zugewendet worden waren?

7. Wurde mit diesen Gegenständen so verfahren, wie es der von der CDU-Fraktion benannte Sach-verständige Prof. Dr. Karpen am 27. August 2001 im Sächsischen Landtag als erforderlich ange-sehen hatte? *)

8. Wenn nicht bekannt ist, ob sich solche Gegenstände in den Räumen befanden: Kann ausgeschlos-sen werden, dass solche Gegenstände vorhanden waren?

9. Wenn der Ministerpräsident solche Gegenstände beim Auszug mitgenommen hat: Wann sind die-se in welcher Höhe bezahlt worden (bitte Einzelaufstellung)?

10. Wo sind die nicht vom Ministerpräsidenten mitgenommenen, unter 1. genannten Gegenstände, verblieben?

*) Dazu Prof. Karpen, CDU, öffentliche Anhörung am 27.8.01 im SLT, Protokoll: „Ich will nur sagen, daß Zuwendungen an Frau Biedenkopf als eine quasi Amtsträgerin - das gilt wie bei Ministern und beim Ministerpräsidenten, keine persönlichen Zu-wendungen sind. Vielmehr sind es dienstliche Zuwendungen, die ab einer gewissen Höhe verzeichnet werden müssen und in das Eigentum des Freistaates übergehen. Das war beim alten König so und das ist heute auch so. darauf ist Wert zu legen, und das kann kontrolliert werden.“ (Seite 6 unten)

„Diese Mittel sind, wenn sie eingehen öffentliche Mittel (...) und müssen verbucht werden (...) und gehören in den Staatsfundus, (...) das gilt auch für „das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch. Wenn jemand sagt, , Sie haben mir so geholfen, Frau Biedenkopf, ich schenke Ihnen das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch, dann muß das Gemälde in den Staatsfundus.“ (Seite 26 unten)



Karl Nolle MdL


Dresden, 4. Januar 2002


Eingegangen am: Ausgegeben am:

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: