Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 05.03.2002

Meyer Brief vom 28.2.02 im Wortlaut: Wissenschaftsminister Meyer übt sich weiter in Einschüchterungen

Meyers Brief an den Dresdner Juraprofessor Rozek ist ein neues Kapitel Realsatire unter König Kurt
 
Dieser Text im Internet ist leicht verändert und um drei Bemerkungen zu Meyer gekürzt, die ich lt. gerichtlichem Vergleich mit Meyer ab dem 15.4.02 nicht mehr verwende. Folgenden Satz kann ich dagegen ohne Einschränkung weiter verbereiten:

"Autoritärer Charakter, Scheinheiligkeit und Lüge (im Parlament) liegen bei Minister Meyer offensichtlich eng beieinander.“


Text der Pressemitteilung

Der Sächsische SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle legte heute den leicht gekürzten Brief von Minister Meyer an den Dresdner Juraprofessor Rozek vom 28.2.02 vor.

Der Dresdner Professor Dr. Jochen Rozek hatte seinen Studenten für das Sommersemester 2002 anhand eines fiktiven Gesetzes Ferienhausarbeiten gestellt. Der Gesetzestext ist frei erfunden, Ähnlichkeiten mit lebenden Personen oder Regierungen sind rein zufällig.

„Meyers Brief“, so Nolle, „den ich von Informanten aus dem Wissenschaftsministerium erhalten habe, zeigt den erschreckenden Geisteszustand des politisch mit Biedenkopf gescheiterten Ministers. Dieser Brief zeigt auch, dass Minister Meyer bis heute noch ganz in seinen vordemokratischen Feudalbewußtsein verfangen ist , dass er in vielen Jahren seiner hervorgehobenen leitenden Tätigkeiten an der Humboldut-Universität in der damaligen DDR eingeübt hat. Diese Leitungstätigkeiten setzten besonderes Vertrauen von SED und Stasi sowie eine eindeitig positive Biografie vorraus. Autoritärer Charakter, Scheinheiligkeit und Lüge (im Parlament) liegen beim obersten Laien der katholischen Kirche, Prof. Meyer, offensichtlich eng beieinander.“

NOLLE: „ Dieser Brief ist ein eklatanter, unzulässigen Eingriff in die Freiheit der Lehre gegen den Dresdner Professor Dr. Jochen Rozek, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der TU Dresden .

NOLLE: „Es ist erschütternd, mit anzusehen, dass eine Übungsarbeit für Studenten, ein fiktives Gesetz, ohne je Gesetzeskraft erlangt zu haben, schon tatsächlich Wirkungen durch Einschüchterungsversuche, Reglementierungen und Ankündigung dienstrechtlicher Prüfungen entfaltet. Die galloppierende Schwindsucht der Selbstauflösung der Staatsregierung nach dem angekündigten Rücktritt des regierungsunfähig gewordenen Ministerpräsidenten schlägt Blüten der Realsatire gegenüber denen das Kabarettprogramm der Herkuleskeule eine Trauerveranstaltung ist.

NOLLE: „ Die blindwütigen Machtphantasien des königstreuen Wissenschaftsministers Meyer, seine Versuche der Einschüchterung und die Eingriffe in die Freiheit der Lehre durch Meyer sind unwürdig und eine Blamage für die Demokratie in Sachsen.“

NOLLE: „Offensichtlich hat die jahrzehntelange Verstrickung von Prof. Meyer, ins politische System der DDR, als Nomenklaturkader, als Leitungskader und stellv. Sektionsdirektor für Erziehung und Ausbildung E. u. A., als Leiter der Intensivsprachenausbildung, einer Kaderschmiede für die Eliten der DDR, den Menschen Meyer in seiner vordemokratischen Mentalität tief geprägt.“

NOLLE: „ Bei solchen autoritären Charakteren von gestern frage ich mich manchmal allen Ernstes, warum eigentlich Minister in Sachsen nicht auf Stasizugehörigkeit oder Zugehörigkeit zum KGB überprüft worden sind, was man mit jedem kleinem Lehrer gemacht hat, oder ist das bei Meyer jemals gemacht worden? “


gez. KARL NOLLE, MdL, 0173-921 98 70

Infos: http://www.tu-dresden.de/jura/rozek/html oder
direkt: http://www.tu-dresden.de/jfoeffl4/Materialien/AUeOeR/1HAAUeSS2002.pdf

Anhang Brief von Meyer vom 28.2.02


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(Briefauszug nach einer Information aus dem Wissenschaftsministerium)


SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
DER STAATSMINISTER



Herrn Professor
Dr. Jochen Rozek
Technische Universität Dresden
Juristische Fakultät
01062 Dresden



Dresden, am 28. Februar 2002

Sehr geehrter Herr Rozek,

Ihre Antwort vom 19. Februar 2002 auf die Aufforderung von Herrn Ministerialrat Jaekel vom 8.Februar 2002, zu der von Ihnen vergebenen Hausarbeit der Anfängerübung im Öffentlichen Recht SS 2002 geht an der Sache völlig vorbei.

Sie haben eine Prüfungsarbeit dazu benutzt, um Ihre persönliche Meinung zu Ministerpräsident Biedenkopf und seiner Regierung in einer autoritativen Weise Ihren Studenten aufzunötigen. Nun könnte man das mit Gelassenheit achselzuckend zur Kenntnis nehmen. Zum Glück sind heute die Studentinnen und Studenten durchaus in der Lage, ihre Rechte wirkungsvoll wahrzunehmen. Und dass Kurt Biedenkopf und die von ihm geführte Regierung von solchen Albernheiten in irgendeiner Weise berührt werden, kann ja wohl niemand im Ernst annehmen. (...)

Da. drängt sich doch die Frage auf, ob Sie etwa die Universität für einen Ort halten, der ausschließlich der Ausübung von Individualrechten dient. Die Einsicht, dass die bestmögliche Erfüllung Ihrer Pflichten als Hochschullehrer kein Gnadenakt gegenüber den Studenten ist und dass diese selbstverständlich als erwachsene Bürgerinnen und Bürger auch das Recht haben, zu Ihren Leistungen als Hochschullehrer ihre Meinung zu äußern, kann ich in diesem Verhalten nicht erkennen.

Nach meinem Eindruck halten Sie Prüfungsaufgaben solcher Art für eine angemessene Ausübung von Wissenschaftsfreiheit. Das halte ich für einen großen Irrtum. Der konkrete Gehalt der von Ihnen formulierten Aufgaben berührt nämlich in keiner Weise wissenschaftliche Fragen, sondern es sind persönliche Auffassungen zu strittigen Themen der öffentlichen Debatte. Dafür gilt das Recht der Meinungsfreiheit, zu deren wesentlichen Merkmalen es aber gehört, dass sie unter Gleichen ausgeübt wird. Daraus folgt für Hochschullehrer zwingend, sich aller Handlungen sorgfältig zu enthalten, die als autoritative Präsentation ihrer persönlichen Meinung in Konfliktfragen erscheinen könnte. Ganz unabhängig von jeder wie immer gearteten juristischen Bewertung Ihres Verhaltens ist das eine Sache des elementaren menschlichen Anstands.

Sie haben es übrigens auch im Zusammenhang mit der von Ihnen abgeforderten dienstlichen Erklärung nicht unterlassen, den Datenschutzbeauftragten ins Spiel zu bringen. Können Sie mir erklären, wie Dr. Giesen zu dem Verdacht kommt, die mit Ihrem Fall befassten Beamten meines Hauses hätten durch Informationsweitergabe Anlass zu Gesprächen über diesen Vorgang in der Kantine des Oberlandesgerichts gegeben?

Offenbar halten Sie sich für einen Helden. Und der Konformismus der veröffentlichen Meinung sichert Ihnen billige Erfolge. Mich erinnern Sie eher an einen Menschen, der den Rechtsstaat wie einen Betonbunker benutzt, aus dessen Schießscharten heraus er sicher geschützt machen kann, was er will.

Ihre Prüfungsaufgabe ist ein öffentlicher Vorgang, und Sie haben in diesem Zusammenhang auch die Öffentlichkeit nicht gescheut. Es kann Sie daher nicht überraschen„ dass ich meinerseits diesen Brief öffentlich machen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr. Hans Joachim Meyer

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: