Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 11.04.2001

Staatskanzlei kontrolliert Biedenkopf

Regierung gibt eigene Untersuchung in Auftrag
 
DRESDEN. Die Sächsische Staatskanzlei will nicht mehr ausschließen, dass Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) zu Unrecht kostenlos die Serviceleistungen im Gästehaus der Staatsregierung in Anspruch genommen hat. Dresden. Staatskanzlei-Chef Georg Brüggen hat gestern einen ausführlichen Bericht zum Gästehaus in der Dresdner Schevenstraße 1 angekündigt. Das Papier soll am z. Mai dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages vorgelegt werden. In "zeitlicher Nähe" sei auch die Vorlage des Rechnungshofberichtes zur gleichen Problematik geplant. Mit der Untersuchung sollten "alle Fakten und Sachverhalte" geklärt werden. Unter anderem gehe es um die Frage, welche Gäste wie lange und zu welchen Konditionen seit 1990 in dem Haus untergebracht waren und auf welche Weise die Dienstleistungen der dort Beschäftigten gegebenenfalls entgolten wurden. Die Fahrten des Kochs zu Biedenkopfs Haus am Chiemsee würden in die Prüfung einbezogen, ergänzte Brüggen auf Nachfrage. Auch die private Nutzung von Dienstwagen durch Familienmitglieder soll untersucht werden. Von einem Rechtsgutachten erhofft sich die Staatsregierung Klarheit über die Auslegung des Mietvertrages. Brüggen wollte gestern nicht mehr ausschließen, dass im Gästehaus "von irgendjemandem" bestimmte Leistungen wie Putzen und Beköstigung ohne Gegenleistung in Anspruch genommen wurden. Für diesen Fall werde eine Nachzahlung in jeweils zu ermittelnder Höhe erforderlich. Am vergangenen Freitag hatte er im Landtag entsprechende Vorwürfe noch als haltlos bezeichnet. Regierungssprecher Michael Sagurna räumte ein, dass das Personal im so genannten Nutzungsüberlassungsvertrag nicht erwähnt ist.
(SZ/sk)

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