Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 10.04.2001

Auch Kolbe und Zeller sind Gäste des Freistaates

Staatskanzlei: Keine Rücktrittsdrohung Biedenkopfs
 
DRESDEN. Justizminister Manfred Kolbe (CDU) und der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Wolfgang Zeller, wohnen als Gäste des Freistaates Sachsen im Gästehaus in der Schevenstraße. pro Quadratmeter. wie bei Ministerpräsident Kurt Biedenkopf, der ebenfalls als Gast des Freistaates dort wohnt, sind in den Betriebskosten auch Serviceleistungen für mehrere Hausangestellte (Koch, Putzfrau) enthalten. Der Mietpreis ergibt sich aus einem Vertrag zwischen dem Freistaat und der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft. Lebensmittelpunkt nicht in Sachsen? Kolbe hat seinen Wohnsitz in Naunhof bei Leipzig. Wegen zahlreicher abendlicher Verpflichtungen übernachte er an zwei bis drei Tagen in dem Ein-Zimmer-Appartement, teilte das Justizministerium gestern mit. Die Kosten bekommt er dafür laut Ministergesetz vom Freistaat ersetzt. Er habe diese Unterkunft gewählt, weil dadurch dem Freistaat keine weiteren Kosten entstehen, erklärte Kolbe. Zeller wohnt seit Amtsantritt Anfang der 90er Jahre im Gästehaus. Die Familie des Staatssekretärs ist in Zellers Heimat in Baden-Württemberg geblieben, wohin es ihn auch an den Wochenenden häufig zieht. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen (CDU) war kürzlich von Biedenkopf heftig dafür kritisiert worden, seinen Lebensmittelpunkt angeblich nicht in Sachsen zu haben. Auch Giesens Familie wohnt nicht in Sachsen. Unterdessen dementierte Regierungssprecher Michael Sagurna gestern eine Meldung des Nachrichtenmagazins Focus, Biedenkopf habe mit seinem Rücktritt gedroht, falls es weitere Enthüllungen aus seinem Privatleben gäbe. Sagurna widersprach außerdem der Darstellung, er selbst habe gesagt, parteiinterne Gegner Biedenkopfs stünden hinter den Enthüllungen über die Vorgänge im Gästehaus Schevenstraße.

Die Staatskanzlei bestätigte gestern, dass Biedenkopf 1997 insgesamt 64 000 Mark nachversteuert habe. Darin sei nicht nur das mietfreie Wohnen in den ersten sieben Jahren, sondern auch die Nutzung der Hausangestellten enthalten.
(Christian Striefler)

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