Karl Nolle, MdL

MDR Online, 22.05.2001

Zweifel an Prüfbericht

Datenschutzbeauftragter sieht klaren Rechtsverstoß
 
Biedenkopf-Affäre: Zweifel an Prüfbericht
Der für diese Woche angekündigte Prüfbericht des Landesrechnungshofes zu den Vorwürfen gegen Ministerpräsident Biedenkopf sorgt bereits vor seiner Veröffentlichung für Wirbel. Grund ist nach Informationen der "Sächsischen Zeitung" (SZ) die Mitarbeit eines Rechnungshof-Angestellten, der früher für die Dresdner Staatskanzlei gearbeitet hat. Dort soll er von 1991 bis 1995 für die Bewirtschaftung des Gästehauses in der Schevenstraße verantwortlich gewesen sein, dessen Nutzung durch den Ministerpräsidenten jetzt auf dem Prüftstand steht.

Für den Landesbeauftragten für Datenschutz, Giesen, stellt diese Konstellation einen klaren Rechtsverstoß dar. Bei der Erarbeitung des Berichts dürfe niemand mitwirken, der selbst mittelbar oder unmittelbar mit den Vorgängen befasst war, sagte er der Zeitung. Der betreffende Mitarbeiter sei sowohl für die Hauskostenabrechnung als auch für organisatorische Entscheidungen zuständig gewesen. Das habe er dem Rechnungshof bereits vor Wochen mitgeteilt und dagegen protestiert.

Rechnungshof: Vorwürfe sind unberechtigt
Rechnungshofpräsident Koehn weist die Vorwürfe zurück. Der betreffende Angestellte sei als Mitarbeiter der Staatskanzlei an keinem der jetzt zu prüfenden Sachverhalte beteiligt gewesen, erklärte er in der SZ. Außerdem habe er keinen Einfluss auf den Inhalt des Berichts gehabt, sondern sei nur mit Vorarbeiten beauftragt gewesen. Koehn räumte jedoch ein, dass er den Mann erst auf Grund des Protests von Datenschützer Giesen von dieser Arbeit abgezogen habe, allerdings nur, um das heikle Thema nicht zusätzlich anzuheizen.

Karl Nolle im Webseitentest
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