Karl Nolle, MdL

Freie Presse Chemnitz, 26.05.2001

Rechnungshof setzt Biedenkopf unter Druck

Ministerpräsident drohen hohe Nachforderungen
 
Leipzig/Dresden. Sachsens Rechnungshof rügt in seinem Bericht zum Gästehaus der Landesregierung vor allem die private Nutzung von Dienstpersonal durch Ministerpräsident Kurt Biedenkopf. Sowohl der Einsatz in der Dresdner Schevenstraße wie im Ferienhaus am Chiemsee geschehe ohne rechtliche Grundlage. 1999 hatte Biedenkopf nur sechs bis zehn größere Einladungen im Gästehaus. Auf bis zu 100.000 Mark taxiert Rechnungshof-Chef Hans-Günther Koehn den jährlichen Nachzahlungsbedarf seit 1994 bzw. 1997.
Unangemessen niedrig sei die Biedenkopf-Miete mit 8,15 Mark pro Quadratmeter in der Dresdner Immobilie. Ein Betrag von 13 Mark sei angemessen, schreibt der Rechnungshof, der zudem kritisiert, dass aus der Gesamtfläche der Privatwohnung ein 30 Quadratmeter großes Arbeitszimmer herausgerechnet worden sei. Das Finanzministerium fordert der Bericht auf „unverzüglich ein Raumnutzungskonzept für die Schevenstraße 1 zu erstellen und den notwendigen Raumbedarf konkret zu ermitteln.“

PDS-Chef Peter Porsch sieht den Bericht als Bestätigung für ein „trübes Gemisch aus Selbstbedienung und Gefälligkeitsverträgen“. Thomas Jurk, SPD-Fraktionsvorsitzender, fordert den Rücktritt Biedenkopfs, während CDU-Chef Fritz Hähle auf eine Sitzung des Haushalts-und Finanzausschusses verweist, in der der Bericht am 30. Mai ausführlich behandelt werden soll. Mangelnde Objektivität wirft Staatskanzlei-Chef Georg Brüggen dem Rechnungshof vor. Ein mit der Prüfung beauftragter Beamter sei bis September 1995 selbst als Referent in der Staatskanzlei tätig gewesen und habe die jetzt beanstandete Verfahrensweise bei der Leistungs-Abrechnung im Gästehaus mit Ingrid Biedenkopf abgesprochen und praktiziert.

Scharfe Rüge für die Staatskanzlei

Rechnungshof beanstandet Umgang mit Steuermitteln – Biedenkopfs Miete zu niedrig, Personaleinsatz unzulässig
Leipzig/Dresden. Die Kooperation habe sich verbessert, bemühte sich Rechnungshof-Präsident Hans-Günther Koehn um eine versöhnliche Note, und vielsagend grinste sein Vize Udo Theobald, als es um die Frage ging, seit wann die Staatskanzlei bereitwilliger Unterlagen zum Komplex Schevenstraße zur Verfügung stelle. Sie seien in erhebliche Zeitnot geraten, nachdem der „Brüggen-Bericht“ vorgelegt worden war, meinte Koehn. Doch das hielt seine Behörde nicht davon ab, mit erstaunlicher Deutlichkeit den Finger auf offene Wunden zu legen. Kernstück der Kritik: Die Arbeit des Personals der Schevenstraße für private Zwecke des Ministerpräsidenten und andere Nutzer des Gästehauses geschieht ohne vertragliche Grundlage.

Damit stellte sich der Rechnungshof in Gegensatz zum Arbeitsgruppenbericht der Staatskanzlei. Dienstlicher und privater Bereich ließen sich beim Ministerpräsidenten nicht trennen, hatte bisher die Argumentation gelautet, mit der das Abstellen von Service-Personal als Leistung des Freistaates in den Nutzungsüberlassungsvertrag hineininterpretiert wurde. „Wo die Trennung faktisch einmal Schwierigkeiten bereiten sollte, ist sie rechnerisch allemal möglich“, kontert der Rechnungshof.

Fünf Vollzeitbeschäftigte und eine Halbzeitkraft sind derzeit in der Schevenstraße eingesetzt, die Personalkosten reduzierten sich von 364.600 Mark (1997) auf 311.602 Mark im Vorjahr. Auf 80 bis 100.000 Mark errechnen die Leipziger Kontrolleure den Anteil, der auf den Ministerpräsidenten entfalle. „Derartige Kosten für den privaten Aufwand dürften weder in der Vergangenheit, noch dürften sie in der Zukunft vom Freistaat getragen werden“, rügt Hans-Günther Koehn und regt eine Nachforderung an. Würde diese bei 1994 ansetzen, wären 500.000 Mark schnell zusammen. „Absurd“, sagt dazu Regierungssprecher Michael Sagurna, und Koehn schränkt selbst ein, Billigkeitsgesichtspunkte seien zu beachten. Schließlich habe die Staatskanzlei, in deren Haushalt das Personal für die Schevenstraße veranschlagt ist, bislang keinerlei derartige Forderungen dem Ministerpräsidenten gegenüber geltend gemacht. Für die Zukunft sei jedoch eine klare Regelung zu treffen. Dazu gehörten auch Ausgaben für die Reinigung der Wohnung.

Er sei davon ausgegangen, dass „alles geklärt“ sei, hatte Biedenkopf am 8. Mai vor der Presse erklärt. 1997 habe für den zurückliegenden Zeitraum bis 1990 rund 90.000 Mark geldwerten Vorteil nachversteuert und einen neuen Mietkontrakt abgeschlossen. Harte Kritik muss sich nun das Finanzministerium für diesen Vertrag gefallen lassen. Das Ministerium habe gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen. Nicht akzeptabel sei ein Mietpreis von 8,15 Mark, der so ermittelt wurde, dass der Gesamtpreis, den der Freistaat an die Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft mit 14.500 Mark monatlich überweist, durch alle Flächen der Liegenschaft dividiert wurde.

Ein Preis von 13 Mark, der im internen Bericht der Staatskanzlei ermittelt wurde, sei angemessener. Rechtlich sei der Vertrag nicht anfechtbar. Durch Nachverhandlungen solle aber der Versuch einer Änderung unternommen werden, regt Koehn an. Er kommt auf eine Differenz von 32.000 Mark, in dem ein Arbeitszimmer von 30 Quadratmetern nicht eingerechnet ist. Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass bei der Biedenkopf-Nutzfläche von 155,4 Quadratmetern diese Fläche nicht enthalten ist. Das Zimmer liege mitten innerhalb der privat gemieteten Räume, zudem habe der Minis-terpräsident sein Büro in der Staatskanzlei.

Die Regelung Schevenstraße sei wesentlich wirtschaftlicher, kontert Staatskanzlei-Chef Georg Brüggen. Dabei errechnete er höhere Kosten für Fahrer und Sicherheitsbeamte, wenn Biedenkopf Überstunden in seinem Dienstzimmer absolviere. Wenig Verständnis zeigt der Rechnungshof auch für Hinweise, die Biedenkopf-Wohnung verfüge nicht einmal über eine eigene Küche. Eine Kochgelegenheit erfülle die Ansprüche. Beanstandet wird ebenso, dass die von Staatssekretär Zeller bewohnte Unterkunft in der Schevenstraße mit dem doppelten Mietzins veranschlagt ist.

Breiten Raum widmet der Bericht der Abordnung von Dienstpersonal für private Zwecke. Dafür fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen. Spitz formuliert der Rechnungshof, dass die Unterstützung eines Referenten zur Bearbeitung von Dienstpost nachvollziehbar sei, nicht aber die eines Kochs oder Hauswirtschafterin. Die Staatskanzlei habe die Kosten für die private Inanspruchnahme des Personals zu ermitteln und geltend zu machen. Als sehr zweifelhaft bezeichnet Rechnunghof-Präsident Koehn die rechtliche Chance, für die Zeit, als Biedenkopf seine Wohnung als zugewiesene Amtswohnung benutzte, Nutzungsentgelte nachzufordern.

Die Sensibilität fehlte

Rechnungshofbericht macht Biedenkopf das Leben noch schwerer
Gegen Ende seiner Amtszeit bleibt Kurt Biedenkopf nichts erspart. Die Macht des bis vor wenigen Monaten unangefochtenen Herr-schers zerrinnt rasant, das Ansehen des aufopferungsvoll für das Wohl Sachsens sorgenden Landesvaters droht im Strudel der Dienstwohnungsaffäre zu versinken, und jetzt soll der erste Mann im Freistaat auch finanziell kräftig zur Ader gelassen werden. Egal, wie schnell und generös Biedenkopf reagiert: Der politische Schaden ist kaum noch gutzumachen. Der Ministerpräsident kommt aus der Verteidigungshaltung nicht mehr heraus. Damit verliert er auch im zermürbenden Nachfolgestreit an jenem Einfluss, mit dem er seinen Wunschkandidaten in der zerstrittenen Partei stärken möchte.

Für Biedenkopf erneut eine bittere Pille.

Biedenkopf hatte „Fehlentwicklungen“ in der Vertragsgestaltung der Dresdner Schevenstraße eingeräumt. Dass der Rechnungshof die private Nutzung des Dienstpersonals in das Zentrum seiner Beanstandung rücken würde, hatte er sicher nicht erwartet. Gnadenlos zerpflückten die Leipziger Prüfer den internen Regierungsbericht, der nicht nur die absurde Annahme aufstellte, der Mietpreis von 8,15 Mark pro Qudratmeter könne noch zu hoch angesetzt worden sein, sondern auch die Serviceleis-tungen als Bestandteil des Mietverhältnisses bezeichnete. Penibel rechneten die staatlichen Kontrolleure vor, was privat und was dienstlich ist. Fazit: Biedenkopf hat monarchisch entschieden. Was für ihn gut war, musste auch für Sachsen richtig sein. Das hätte so aufrecht gehalten werden können, wenn die Terminfülle in der Schevenstraße tatsächlich rastlose Konferenz-Tätigkeit nachgewiesen hätte.

Aber fünf Einladungen im Jahr 1999 ohne einen einzigen Investoren-Besucher lassen die bisherigen Erklärungen doch als recht fade erscheinen. Rechtsbruch begangen oder Einfluss auf günstige Mietverträge begangen zu haben, wirft der Rechnungshof dem Mi-nisterpräsidenten nicht vor. Den Schwarzen Peter erhalten das Finanzministerium für die Mietverträge und die Staatskanzlei für das Servicepersonal. Obendrüber schwebt noch der Ministerpräsident.

Die Sensibilität für die politische Brisanz des Themas muss Biedenkopf in den Aufbaujahren abhanden gekommen sein. Beim Delegieren von Verantwortung und Abheben auf das große Ganze verlor er auch das vergleichende Mass mit anderen Länderkollegen. Im Zweifelsfall solle zu seinen Lasten entschieden werden, versprach er zuletzt finanzielle Wiedergutmachung. Ob er dabei an eine Dimension von einer halben Millionen Mark gedacht hat?

Sachsens Rechnungshof ist in seinem Urteil sicher nicht unanfechtbar. Merkwürdig ist, dass 1994 den Rügen keine Nachfragen folgten, diesmal aber deutliche Konsequenzen verlangt werden. In seiner Objektivität ist der Bericht aber nicht zu bezweifeln. Deswegen ist er dauerhaft sehr hilfreich und aktuell für Biedenkopf erneut eine bittere Pille.
(Von Hubert Kemper)

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