Karl Nolle, MdL

DNN, 26.05.2001

Prüfer: Keine Grundlage für privaten Einsatz des Personals

Auszüge aus dem Bericht
 
DRESDEN. Der Sächsische Landesrechnungshof hat die Mietverhältnisse von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) gestern deutlich kritisiert. DNN dokumentiert in Auszügen die Ausführungen Koehns zu dem Bericht des Landesrechnungshofes (SRH) zum Komplex „Schevenstraße":

Personal:

Die Mitarbeiter in der Schevenstraße waren als Hausmeister, in der Hauswirtschaft und in der Küche eingesetzt. (...)

Bei lediglich sechs bis zehn größeren Einladungen im Jahr (...) kommt dem Einsatz des Personals für dienstliche Zwecke eine verhältnismäßig geringe Bedeutung zu. Dasselbe trifft für den Einsatz des Personals an dem privaten Wohnsitz des Ministerpräsidenten am Chiemsee zu.

Die Arbeit des Personals der Schevenstraße für private Zwecke des Ministerpräsidenten (...) geschieht ohne vertragliche Grundlage. Anders als der Arbeitsgruppenbericht der Staatskanzlei kann der SRH eine solche Grundlage vor allem nicht in dem Nutzungsüberlassungsvertrag mit dem Ministerpräsidenten vom Dezember 1997 sehen. (...) Es kann (...) in diesen Vertrag nicht eine Hauptleistung des Freistaates (Gestellung des Service-Personals) hineininterpretiert werden, deren wirtschaftliche Bedeutung bzw. Wert alle anderen Vertragsinhalte weit überträfe. Auch eine tatsächliche Übung kann einen solchen Vertragsinhalt nicht begründen. Diese Übung wurde von der Staatskanzlei mit dem Argument begründet, beim Ministerpräsidenten ließen sich dienstlicher und privater Bereich nicht trennen. Das kann aber keinesfalls akzeptiert werden. Wo die Trennung faktisch einmal Schwierigkeiten bereiten sollte ist sie rechnerisch allenfalls möglich. (...)

Rechnet man die Kosten für die Betreuung der Liegenschaft als Ganzes und für die dienstliche Inanspruchnahme des Personals im Gästehaus zu Zwecken der Repräsentation ab, so verbleiben z.B. für das Jahr 2000 Kosten für die private Inanspruchnahme des Personals von rd. 173 000 DM (bei einem Anteil von 1/3 der Repräsentationsaufgaben) oder von rd. 130 000 DM (bei einem Anteil von 1/2 der Repräsentationsaufgaben). Diese Kosten sind anteilig auf alle Nutzer umzulegen. Auf den Ministerpräsidenten dürfte ein Anteil entfallen, der bei 80 000 bis 100 000 DM pro Jahr liegt.

Derartige Kosten für den privaten Aufwand dürften weder in der Vergangenheit noch dürfen sie in der Zukunft vom Freistaat Sachsen getragen werden. (...) Für die Zukunft ist eine klare Regelung zu treffen.


Nutzungsüberlassungsverträge:

(...) Hier möchte ich mich auf den Nutzungsüberlassungsvertrag, mit dem Ministerpräsidenten vom Dezember 1997 konzentrieren. Gegenstand dieses Vertrags ist die Wohnung im Obergeschoss des Bauteils 2 des Gästehauses mit einer Fläche von 155.4 m².

Der SRH hält die (...) Miete des Ministerpräsidenten für zu gering. Zur gemieteten Fläche muss jedenfalls die Fläche des Arbeitszimmers von 30,28 m² hinzugerechnet werden. Außerdem erscheint es unangemessen, die vom Freistaat an die TLG entrichtete Miete durch alle Flächen der Liegenschaften zu dividieren, so zu einem Preis pro m² von 8,15 DM zu kommen und diesen Preis mit der Anzahl der vom Ministerpräsidenten gemieteten 155,4 m² zu multiplizieren. Auf der ersten Stufe der Rechnung wird zwischen Hauptnutz- und Nebennutzfläche nicht unterschieden, bei der zweiten Stufe der Rechnung werden nur Hauptnutzflächen berücksichtigt. (...)

Jedoch muss dieser Vertrag jedenfalls für die Zukunft geändert werden, sobald es rechtlich möglich ist. (...) Ohne Berücksichtigung des (...) hinzuzurechnenden Arbeitszimmers ergibt sich für die Zeit vom 1.7.1997 (...) bis zum 31.12.2000 für die Miete ohne Nebenkosten allein wegen des zu niedrigen Mietzinses von 8,15 DM/m² eine Differenz von rd. 32 000 DM.(...)


Amtswohnung:

Auf Grund dieser Darlegungen, die die Unklarheiten der Rechtslage mit Recht ansprechen, erscheint es sehr zweifelhaft, ob es rechtlich möglich wäre, für die Zeit, in der der Ministerpräsident seine Wohnung in der Schevenstraße als zugewiesene Amtswohnung benutzte, noch Nutzungsentgelte nachzufordern.
(dpa)

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