Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 31.05.2001

Wie du mir, so ich dir

Weil der Freistaat Geld nachfordert, drohte der Ministerpräsident mit einer Mietforderung für den Wachschutz am Chiemsee
 
DRESDEN. Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) soll für die private Nutzung von Landespersonal und Dienstwagen rund 120 000 Mark nachzahlen und künftig für die Miete tiefer in die Tasche greifen. Insgesamt bleiben die Konsequenzen jedoch deutlich hinter den Forderungen des Rechnungshofes zurück.
Finanzminister Thomas de Maizière (CDU) stellte gestern die Neuregelungen zum Gästehaus Schevenstraße vor. Die künftige Miethöhe ist klar, die Zukunft des Hauses dagegen ungewiss.


Nachzahlung für Personal

Der Freistaat fordert von Biedenkopf Nachzahlungen für die private Nutzung von Koch und Putzfrauen in der Schevenstraße und am Chiemsee in Höhe von 97 999,19 Mark. Berücksichtigt ist die Zeit seit 1995. Dabei habe man die tatsächliche Inanspruchnahme berücksichtigt, die sich nach Biedenkopfs Angaben pro Woche so zusammensetzt: 4 Stunden Reinigung, 2 Stunden Wäsche, 4,5 Stunden Bügeln, 3 Stunden Garderobe, 1,5 Stunden Frühstücksvorbereitung, 3,5 Stunden Essensvorbereitung, 2 Stunden Sonstiges. Von der Gesamtsumme habe man 40 Prozent abgezogen, weil es "ohne Zweifel ein Organisationsdefizit in der Staatsverwaltung" gegeben habe.
Der Rechnungshof hatte allein für das Jahr 2000 einen auf die Biedenkopfs entfallenen Anteil von 80 000 bis 100 000 Mark errechnet. Die Kosten für die Betreuung der Liegenschaft und die dienstlichen Einsätze des Personals waren dabei bereits abgezogen.


Dienstfahrzeug

Die Staatsregierung fordert die Nachzahlung von 22 241,32 Mark, weil Ingrid Biedenkopf Dienstfahrzeuge ohne Berechtigung für Privatfahrten nutzte. Der Höchstbetrag steht unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung der Fahrtenbücher.
Der Rechnungshof hat sich dazu nicht geäußert. Der Chef der Staatskanzlei, Georg Brüggen (CDU), hatte dafür Anfang Mai noch einen geldwerten Vorteil von 1 440 Mark pro Jahr beziffert, der zu versteuern gewesen wäre.


Mietvertrag

Der Freistaat will für die Vergangenheit keine Mietforderungen erheben, weil dafür keine rechtliche Grundlage bestehe. Für die Zukunft soll ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Durch die Berücksichtigung der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und Nebenflächen erhöht sich der Quadratmeterpreis von 8,15 Mark auf 12,23 Mark. Die Betriebskostenpauschale steigt von 3,80 auf 4,34 Mark. Das Arbeitszimmer bei der Berechnung der Wohnfläche nicht inbegriffen.
Der Rechnungshof hält eine Kaltmiete von 13 Mark pro Quadratmeter für angemessen, wobei der Preis für die Überlassung der Gemeinschaftseinrichtungen noch hätte addiert werden müssen. Für die Vergangenheit empfahlen die Prüfer Nachverhandlungen, da sich allein durch die zu niedrige Kaltmiete eine Differenz von 32 000 DM ergebe. Das Arbeitszimmer müsse in jedem Fall zur Wohnfläche gezählt werden.


Wohnhaus am Chiemsee

Der Ministerpräsident hatte dem Finanzminister mitgeteilt, dass er "angesichts der geforderten Nachzahlung nunmehr auch für die bisher kostenlos überlassene Einliegerwohnung in seinem Haus Westerbuchberg, Übersee, Miete berechnen müsse", teilte de Maizière mit. In der Wohnung ist der Personenschutz untergebracht. Ein Sachverständiger ermittelte einen Mietwert rückwirkend bis Anfang 1991 von rund 110 000 Mark. Das entspricht einer Warmmiete von rund 14 Mark pro Quadratmeter. Nach der gestrigen Pressekonferenz ließ Biedenkopf mitteilen, er werde die Forderung doch nicht geltend machen.
(Steffen Klameth)

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