Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 11.05.2001

Brief belastet Biedenkopf

Regierungschef ließ 1997 Wohnungsgröße und Betriebskosten reduzieren / Sondersitzung des Landtages
 
DRESDEN. Kurt Biedenkopf (CDU) war offenbar doch genau über die Einzelheiten seines Mietvertrages im Vorfeld informiert. Höchstwahrscheinlich hat er sogar auf eine Minderung der Quadratmeterzahl sowie die Höhe der Betriebskosten Einfluss genommen. Regierungssprecher Michael Sagurna bestätigte gestern der SZ, dass in einem Schreiben von Ex-Finanzstaatssekretär Karl-Heinz Carl an den Ministerpräsidenten vom 4. Juli 1997 die Größe der Dienstwohnung zunächst mit 185,7 Quadratmetern berechnet worden war. Die Betriebskosten sollten bei 4,87 Mark liegen. Danach hat es einige Gespräche zwischen den Ressorts gegeben. Im Auftrag von Biedenkopf führte der damalige Staatskanzleichef Hans-Werner Wagner die Verhandlungen. „Ich gehe davon aus, dass Biedenkopf von Wagner einen Abschlussbericht erhalten hat", sagte Sagurna. Im später abgeschlossenen endgültigen Nutzungsvertrag, der auf den 1. Juli 1997 zurückdatiert wurde, waren die Größe der Wohnung auf 155,4 Quadratmeter und die Betriebskosten auf 3,80 Mark reduziert worden. Nach Angaben von Sagurna sollte damals das Arbeitszimmer des Ministerpräsidenten nicht zur Wohnung gerechnet werden. In dem Schreiben des Finanzministeriums an Biedenkopf steht kein Wort darüber, dass die private Beschäftigung des Dienstpersonals in der Miete oder den Betriebskosten enthalten ist.

Mit der Mietaffäre Biedenkopf wird sich der Landtag am kommenden Mittwoch in einer Sondersitzung befassen. Die Sitzung war von der PDS beantragt worden. Sie will einen Parlamentsbeschluss erreichen, mit dem Biedenkopf zum Rücktritt aufgefordert wird. Die SPD will einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um die Mietaffäre aufzuklären.
(SZ/cs)

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