Karl Nolle, MdL

spiegel-online, 08:29 Uhr, 16.07.2012

Aktenvernichtung: Datenschützer Schaar rügt Verfassungsschutz

 
"Völlig unverständlich", gesetzlich ohne Grundlage: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar erhebt wegen der Aktenvernichtung nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz. Es gebe keine Pflicht, Papiere nach einer Frist zu entsorgen.

Berlin/Hamburg - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie scharf kritisiert. "Es gibt keinerlei gesetzliche Prüffristen für Akten. Die Aussage, auch vom Verfassungsschutz, diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sind für mich völlig unverständlich", sagte Schaar der "Financial Times Deutschland". Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine "Aktenvernichtungsverpflichtung".

Schaar rügte außerdem die Arbeit des Datenschutzbeauftragten beim Bundamt für Verfassungsschutz. Dessen Aufgabe sei nicht nur der Datenschutz, sondern auch, dass Daten verfügbar seien. "Seine entscheidende Aufgabe ist, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind - da gibt es offensichtlich Mängel", kritisierte Schaar. Auch bei der Schulung der Mitarbeiter gebe es offenbar "erschreckende Wissenslücken".

Die rechtsextreme Terrorzelle NSU war Anfang November aufgeflogen. Der inzwischen zurückgetretene Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm ordnete am 8. November 2011 an, alle Unterlagen auf einen Zusammenhang mit den mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Bönhardt, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos zu untersuchen. Dennoch wurden danach mehrere Akten zu V-Leuten in der rechtsextremen Szene vernichtet. Dabei ging es um die sogenannte Operation Rennsteig, mit der die Behörde zwischen 1996 und 2003 über V-Leute die rechtsextremistische Szene in Thüringen ausleuchten wollte.

Die Aktenvernichtung war Ende Juni bekannt geworden. Als möglicher Grund für das Schreddern waren gesetzliche Fristen genannt worden. Wegen neuer Erkenntnisse zur Aktenvernichtung will der Untersuchungsausschuss des Bundestags am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

anr/dapd/AFP

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