Karl Nolle, MdL

spiegel-online.de, 12:33 Uhr, 01.10.2012

NSU-Mörder Mundlos - Wie die Bundeswehr den Neonazi gewähren ließ

 
Schon als Soldat fiel der NSU-Mörder Mundlos als Rechtsradikaler auf. Bisher unbekannte Akten illustrieren einen merkwürdigen Umgang der Bundeswehr damit: Militärrichter taten sein extremes Gedankengut als Privatsache ab, Mundlos wurde trotz Strafverfahren sogar zweimal befördert.

Berlin - Die Bundeswehr muss im Fall eines ehemaligen Soldaten und späteren Mitglieds des Killer-Trios "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) erstmals Versäumnisse einräumen. Nach einer Prüfung der Akten gestand Staatssekretär Rüdiger Wolf in einer Bewertung jetzt ein, dass Uwe Mundlos, der von April 1994 bis März 1995 in der Kyffhäuser-Kaserne im thüringischen Bad Frankenhausen seinen Wehrdienst ableistete und Vorgesetzten sowie der Polizei damals mindestens zweimal wegen seiner rechtsextremen Gesinnung auffiel, zweimal entgegen der Vorschriften befördert wurde. Wegen eines laufenden Strafverfahrens, so Wolf, habe damals "ein Beförderungshemmnis" vorgelegen - deswegen hätte Mundlos "nicht befördert werden dürfen".

Das kleinlaute Eingeständnis der Bundeswehr ist Bestandteil von neuen Akten, die eine merkwürdige Gleichgültigkeit der Truppe gegenüber der eindeutig radikalen Gesinnung des damals 21-Jährigen belegen. Mundlos war am 13. August 1994 von der Polizei in Chemnitz mit mehreren Freunden kontrolliert worden, da ihn die Beamten wegen seiner Bomberjacke, roten Springerstiefeln und kurz geschorenen Haaren als Rechtsextremen identifiziert hatten. In seinen Taschen fanden sie ein Bild von Rudolf Heß und seine selbstgebastelte Visitenkarte mit dem Bild von Adolf Hitler. Zu Hause durchsuchte man daraufhin das Zimmer von Mundlos und wurde wieder fündig: In den Schränken stapelte sich NPD-Propagandamaterial und eine Sammlung von Tonbandkassetten mit rechter Hass-Musik.

All dies bekamen die Vorgesetzten mit, denn die Polizei behielt den Soldaten über Nacht auf der Wache, er erschien deswegen nicht zum Dienst. Wenige Tage später lud ihn sein Vorgesetzter, ein Hauptmann, vor und befragte ihn. Mundlos schilderte ihm den Tag der Festnahme, als ob es nichts Besonderes sei, ein Bild von Rudolf Heß oder Adolf Hitler bei sich zu tragen. Der Hauptmann indes sah das schon damals anders und ordnete umgehend sieben Tage Disziplinararrest an. Da eine Entscheidung der Justiz, die bereits ein Verfahren eingeleitet hatte, lange dauern würde, müsse ein "Zeichen gegenüber anderen Soldaten" gesetzt werden. Ein Vermerk der Akte attestiert Mundlos trocken, "dass er von seiner Grundeinstellung nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einsteht".

Besitz von NPD-Propagandamaterial "kein Dienstvergehen"

Der Hauptmann aber war offenbar einer der wenigen in der Bundeswehr, die das so sahen. Denn rund einen Monat später wurde seine Strafe vom Truppendienstgericht Süd kassiert. Dort befand ein Richter am 23. September in einer denkwürdigen Entscheidung, dass der Besitz der Bilder und des NPD-Propagandamaterials "weder einen Straftatbestand noch den Tatbestand eines Dienstvergehens" erfülle, dies sei nur bei der Verbreitung des Materials der Fall. Die bei Mundlos sichergestellten Bilder, so seine Begründung der Entscheidung, fielen demnach "in seinen ausschließlich privaten Freiraum", der durch die Grundrechte der Menschenwürde geschützt und "jedem Eingriff des Staates" entzogen sei.

Die Entscheidung liest sich irrwitzig. So fabulierte der Richter, dass die bei Mundlos gefundenen Devotionalien der rechtsextremen Szene "zwar an seinem politischen Verstand" zweifeln ließen, eine Straftat oder gar ein Dienstvergehen sei dies aber nicht. In dem Beschluss räsonierte der Richter sogar, ob die kurzzeitige Festsetzung von Mundlos durch die Polizei und die Durchsuchung seines Zimmers rechtmäßig war, diese Zweifel machte er später auch in einem offiziellen Brief an den damaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) deutlich. Mit seiner Meinung steht der Richter bis heute ziemlich allein: Ein ziviles Gericht verurteilte Mundlos Monate später wegen des gefundenen Propaganda-Materials zu einer Geldstrafe von 600 D-Mark.

Für den Soldaten Mundlos blieb der Vorfall laut den Akten folgenlos. Zunächst wurde der Wehrdienstleistende kurz nach dem Urteil des Truppengerichts routinemäßig zum Gefreiten befördert, auch die Ausbildung an der Waffe lief ungeachtet seiner Gesinnung weiter.

Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse rückt für die SPD auch die Rolle der Bundeswehr für den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags in den Fokus. Dort sollen die Abgeordneten die Pannen der Behörden untersuchen, die die jahrelange Mordserie des Nazi-Trios erst möglich machte. "Der Fall Mundlos legt nahe, dass rechte Tendenzen bei der Bundeswehr nicht geahndet werden, das müssen wir genau unter die Lupe nehmen", kündigte SPD-Obfrau Eva Högl nun an.

Im Dienstzeugnis bekam Mundlos ein "befriedigend"

Interessieren dürften sich die Abgeordneten bei ihren Recherchen auch für jetzt erst entdeckte Dokumente über die Aktivitäten des Militärischen Abschirmdiensts (MAD). Diese legen nahe, dass der MAD, innerhalb der Truppe zur Aufdeckung extremistischer Erkenntnisse zuständig, bereits sehr früh auf die rechtsradikale Einstellung von Mundlos aufmerksam wurde. Laut einer Aufstellung des Geheimdiensts bekamen Vorgesetzte bereits am 23. August 1994 Meldung über Mundlos und fünf andere Soldaten, die durch das Singen von Nazi-Liedern aufgefallen waren. Der MAD stellte deswegen Anfragen bei mehreren Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Aus den Akten geht jedoch nicht hervor, ob Mundlos und seine Kameraden damals auf irgendeine Art und Weise diszipliniert wurden.

Aus der Aufstellung der MAD-Aktivitäten, meist kryptisch in Abkürzungen und internen Codes ausgefüllt, geht nur sehr fragmentarisch hervor, was der Truppen-Geheimdienst damals unternahm. Allerdings vermerkten die Papiere, dass sich die Abteilung zwei des Dienstes mit dem Fall von Mundlos und seinen Kameraden beschäftige und die Soldaten sehr schnell als Mitglieder oder Sympathisanten "neonazistischer Skinheads" eingestuft worden seien. Eine verfassungsfeindliche Haltung, in den Akten mit dem Akronym "VFDL" abgekürzt, lag laut den MAD-Papieren ebenfalls vor, offenbar wurde auch mit den Vorgesetzten bereits zweimal darüber gesprochen.

Zu dem Fall befragt wurden Mundlos und die anderen Kameraden durch den MAD erst im März des folgenden Jahres. Bis auf die Befragungsprotokolle, die erst kürzlich als Kopie beim Verfassungsschutz wiedergefunden worden waren, sind alle anderen MAD-Materialien über Mundlos mittlerweile aus Datenschutzgründen bereits vor Jahren vernichtet worden. Bei der Befragung, in der sich Mundlos offen als Skinhead bezeichnete, versuchten die Beamten laut dem Protokoll auch, den jungen Skinhead als Quelle für die Sicherheitsbehörden anzuwerben. Danach wurde der damals 22-Jährige regulär entlassen und dabei erneut gemäß den Gepflogenheiten befördert, diesmal zum Obergefreiten der Reserve.

Auch das Dienstzeugnis von Mundlos findet sich in den Akten, dort ist als Note für den späteren Killer ein "befriedigend" vermerkt. Staatssekretär Wolf wertet wenigstens dies als kleinen Rüffel für den stramm rechten Soldaten, denn "in der Praxis mehrheitlich" würden für Wehrdienstleistende meist bessere Abschlusszeugnisse ausgestellt. Mundlos sei demnach ein Kamerad gewesen, der "in der unteren Leistungshälfte angesiedelt" war.

Von Matthias Gebauer

Karl Nolle im Webseitentest
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