Karl Nolle, MdL

Medieninformation des LfV Sachsen, 14:30 Uhr, 15.10.2012

Stellungnahme zur aktuellen Presseberichterstattung im Zusammenhang mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU)

 
Durch die aktuelle Presseberichterstattung wird suggeriert, dass Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) habe gegen die dem NSU zugeordneten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine langjährige Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme (G10-Maßnahme „Terzett“) durchgeführt, die erst 2010 beendet wurde.

Es wird auch der Eindruck erweckt, das LfV Sachsen habe die für die Aufklärung der Vorgänge um den NSU zuständigen Kontrollgremien und  Untersuchungsausschüsse nicht über den Fall „Terzett“ unterrichtet.

Das LfV Sachsen nimmt hierzu folgendermaßen Stellung:

1. Der Vorgang „Terzett“ ist den zuständigen Kontrollgremien und dem Generalbundesanwalt seit langem vollständig bekannt. Die Akten zu „Terzett“ liegen den Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages und des Deutschen Bundestages ebenfalls schon seit längerer Zeit vor.

2. Das LfV Sachsen führte vom 5. Mai 2000 bis 5. August 2000 eine G10-Maßnahme (Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs) mit der Bezeichnung „Terzett“ durch. Betroffen waren Personen, die als mutmaßliche Unterstützer der drei flüchtigen Bombenbastler Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt angesehen wurden. Ohne dass Informationen zum Aufenthalt oder Rufnummern zu den drei Flüchtigen vorlagen, wurden diese dennoch in die Maßnahme einbezogen, für den Fall, dass sie von einem der überwachten Anschlüsse aus telefonieren.

3. Das LfV Sachsen hat diese Maßnahme zur Unterstützung der federführenden Thüringer Ermittlungsbehörden durchgeführt.

4. Da während der G10-Maßnahme des LfV Sachsen keine Erkenntnisse zum Verbleib der damals drei Flüchtigen anfielen, wurde die Maßnahme nach drei Monaten gemäß der gesetzlichen Vorgabe beendet.

5. Nach Beendigung der Maßnahme wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Mitteilung der Maßnahme geprüft. Schriftverkehr ist bis 2010 ausschließlich in diesem Zusammenhang angefallen. Eine Fortsetzung der Maßnahme ergibt sich daraus nicht. Eine Mitteilung der Maßnahmen an die Betroffenen erfolgte erst 2010, da vorher nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, dass die Betroffenen, die damals in der Szene noch eine wichtige Rolle gespielt haben, sonst sensibilisert worden wären.

stab@lfv.smi.sachsen.de

Karl Nolle im Webseitentest
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