Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 09:59 Uhr, 03.02.2013

Waffen gehören nicht in Extremistenhände

 
Die Mordserie des NSU hat Deutschland geschockt. Dass manche Rechtsextremisten als Sportschützen oder Jäger auch ganz legal Waffen besitzen, halten viele für einen unhaltbaren Zustand.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen will das Waffenrecht verschärfen und Extremisten aller Art vom Besitz einer Waffe ausschließen. «Waffen gehören nicht in Extremistenhände», sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) der Nachrichtenagentur dpa in Dresden. Sachsen unterstütze die Bundesratsinitiative Niedersachsens, bei Anträgen auf einen Waffenschein oder dessen Verlängerung den Verfassungsschutz einzuschalten. Man gehe aber noch einen Schritt weiter: «Die Regelanfrage ist ein Muss, funktioniert aber nur mit Verschärfungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung.» Sachsen werde dazu auf der nächsten Innenministerkonferenz im Mai einen Vorschlag unterbreiten.

Nach dpa vorliegenden Informationen will Sachsen eine klare Verbindlichkeit. Schon bisher können Waffenbehörden bei Hinweisen über fehlende Verfassungstreue der Antragsteller deren Ersuchen ablehnen. Diese «Kann-Regel» soll nun zur «Ist-Regel» werden. Nach den Vorstellungen Sachsens wird Paragraf 5 des Waffengesetzes so geändert, dass bestimmten Personen die Erlaubnis für einen Waffenschein versagt werden muss, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Bestrebungen gegen die «verfassungsmäßige Ordnung» unterstützen oder in den vergangenen fünf Jahren unterstützt haben.

Bislang dürfen Waffenbehörden lediglich Bundeszentralregister und die Polizei abfragen. Nach Ansicht Ulbigs ist es aber wichtig, dass sie auch Informationen des Verfassungsschutzes erhalten. «Der Verfassungsschutz weiß, wer die Extremisten sind. Die Waffenbehörde weiß, wer Waffen hat oder eine entsprechende Erlaubnis beantragt. Das muss zusammenkommen», argumentierte der Minister. Dies entspreche auch dem notwendigen «Philosophiewechsel» beim Verfassungsschutz. Dort gewonnene Erkenntnisse sollten nach Möglichkeit anderen Verwaltungestellen zur Verfügung stehen.

Ulbig räumte ein, dass sich der Verfassungsschutz im Einzelfall auf den Quellenschutz berufen könne und keine Informationen gebe. Dies betreffe aber keinesfalls den Großteil fraglicher Personen. Die derzeitige Rechtslage habe dazu geführt, dass zahlreiche politische Extremisten legal «waffenrechtliche Erlaubnisse» haben.

Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes betrifft das in Sachsen 45 Rechtsextremisten, die insgesamt 177 Waffen besitzen. Versuche, solche Waffenerlaubnisse wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu versagen, seien überwiegend von Verwaltungsgerichten kassiert worden.

Zugleich kritisierte der Minister «Trittbrettfahrer», die die Initiative aus Niedersachsen mit einer allgemeinen Verschärfung des Waffenrechts verknüpfen wollen. Ulbig zielte damit auf die Grünen im Bundestag ab. Ihre Forderungen seien überzogen und würden sich gegen die Interessen der Sportschützen und Jäger richten. «Das ist nicht mein Ziel.»

Autor: Jörg Schurig

dpa jos yysn z2 bh
030959 Feb 13

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