Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 02.05.2014

Flutbetrüger muss 350.000 Euro Strafe zahlen

 
Das Gefängnis bleibt dem Radebeuler Unternehmer erspart. Aber nur, weil die Justiz so langsam war.

Das Landgericht Dresden hat am Mittwoch den Radebeuler Druckerei-Besitzer Wolfgang Lerchl in zehn Fällen des schweren Subventionsbetruges nach dem Hochwasser 2002 schuldig gesprochen. Der Unternehmer hatte zwischen 2003 und 2007 von der Sächsischen Aufbaubank insgesamt rund 6,5 Millionen Euro erschwindelt (siehe Artikel rechts). Damit dürfte es sich um den bislang größten Fall von Fluthilfebetrug in Sachsen handeln.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Michaela Kessler verhängte gegen den 48-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte diese für zwei Jahre zur Bewährung aus. In dieser Zeit darf sich der gebürtige Bayer nichts zuschulden kommen lassen und ist verpflichtet, einen Wohnortwechsel der Polizei melden. Zudem muss der Firmenchef eine Geldstrafe von 350000 Euro sowie eine Geldauflage von 250000 Euro zahlen. Das Gericht legte für diese Rechnung ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 15000 Euro zugrunde. Lerchl habe mit „erheblicher krimineller Energie“ gehandelt, so Richterin Kessler. Der Subventionsbetrug sei von langer Hand geplant gewesen. Das Gericht folgte damit nicht der Darstellung des Druckerei-Besitzers, wonach er Opfer eines Dresdner Rechtsanwalts geworden sei, der die Taten geplant und als legales Vorgehen hingestellt habe. „Sie wussten sehr wohl, dass dies strafrechtliche Konsequenzen hat. Der Rechtsanwalt hat die Betrügereien nicht aus eigenem Antrieb, sondern für sie geplant“, so die Vorsitzende Richterin.

Erleichterter Angeklagter

Eine weitere Strafe sprach das Gericht gegen Lerchls Online-Druckhaus Unitedprint aus. Dieses hat zwar bis 2009 bereits 8,5Millionen illegal kassiertes Geld mit Zinsen an die Aufbaubank zurückgezahlt. Zusätzlich muss die Firma jetzt jedoch noch einmal 900000 Euro überweisen. Das Gericht begründete dies unter anderem mit dem Wettbewerbsvorteil, den sich das Druckhaus mit Hilfe der erschwindelten Fördermittel verschafft habe.

Trotz der hohen Geldstrafe zeigte sich der Angeklagte nach dem Urteil erleichtert. Gesetzlich wäre eine Gefängnisstrafe von maximal zehn Jahren möglich gewesen. Richterin Michaela Kessler führte in ihrer Urteilsbegründung mehrere Gründe an, weshalb das Gericht Lerchl nicht ins Gefängnis schickte. Strafmildernd habe sich das Geständnis des Unternehmers ausgewirkt, welcher sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigte. Zudem habe Unitedprint den angerichteten Schaden bereits 2009 ausgeglichen. Als Plus für den Angeklagten wertete das Gericht nicht zuletzt die lange Verfahrensdauer. Vier Jahre hatte es gebraucht, bis nach dem Vorliegen der Anklageschrift 2010 die erste Verhandlung stattfinden konnte. Als Grund gab das Gericht Arbeitsüberlastung an. „Diese lange Wartezeit und die Berichte in den Medien sind für sie psychisch sehr belastend gewesen“, so die Vorsitzende Richterin.

Ein zweites Urteil wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug sprach das Gericht gegen den früheren Vertriebs-Chef des Druckmaschinen-Hersteller KBA Planeta aus Radebeul, Andreas Mößner, aus. Diesem wurde vorgeworfen, mit überhöhten Rechnungen den Fördermittelbetrug ermöglicht zu haben. Auch Mößner hatte ein Geständnis abgelegt. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 50000 Euro verurteilt.

Von Peter Anderson

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