Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 12.09.2001

Nolle: "Fürs Unrecht gibt es keine Sommerpause"

Abgeordneter legt weitere 33 ungeklärte Fragen zu Miete, Mietverträge, Schwarzer Kasse und Finanzierung von Sicherheitseinrichtung vor. Kurt und Ingrid Biedenkopf weiter in Erklärungsnot.
 
Pünktlich zum Ende der parlamentarischen Sommerpause hat der Abgeordnete und Wirtschaftssprecher der SPD Fraktion im Sächsichen Landtag, Karl Nolle, 8 weitere Kleine Anfragen mit insgesamt 33 Einzelfragen zu Kurt und Ingrid Biedenkopf vorgelegt.

Schwarze Kasse und Schwarzarbeit

Mit 10 Fragen in zwei neuen Kleinen Anfragen erinnert Karl Nolle an die zweifelhafte Rolle von Ingrid Biedenkopf bei der Mietaffäre Schevenstraße. „Die Ungeheuerlichkeiten waren damals so zahlreich, dass manche Einzelheiten nahezu untergegangen sind. Da lohnt sich heute eine Nachfrage.“

Im Mai 2001 war bekannt geworden, dass für das Anwesen Schevenstraße eine nahezu chaotische Schwarze Kasse geführt wurde. Was im Bericht von Staatskanzlei-Chef Georg Brüggen noch verschämt als „Hauskasse“ bezeichnet worden war, entpuppte sich wenig später als die „Schwarze“Kasse von Frau Biedenkopf aus der „sogar Schwarzarbeit bezahlt worden sein soll“, so Nolle..

Seither war nichts mehr zu hören. Nolle fragt jetzt nach. „Es ist ja bekannt, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Zustände in der Schevenstraße ermittelt. Vielleicht sind die Fragen dabei eine kleine Hilfe. Auf jeden Fall hat die Öffentlichkeit Anspruch darauf, dass aufgeklärt wird, unter welchen Verhältnissen der Freistaat jahrelang regiert worden ist.“

Waldow-Miete nachgezahlt?

Gefragt wird auch, ob die Miete von Biedenkopf-Schwiegersohn Andreas Waldow, Ehemann von Ingrid Biedenkopfs Tochter aus erster Ehe, nachgezahlt wurde. Angeblich war ein Zahlungseingang nicht mehr feststellbar. Brüggen war davon ausgegangen, dass der Mietzins nachzuentrichten ist.

Nolle dazu: „Ich habe lange gezögert, ob ich diese Frage stellen soll. Denn warum sollte nicht nachgezahlt worden sein? Aber bei dem peinlichen Gefeilsche, das um Biedenkopfs Nachzahlungen veranstaltet wurde, kann man sich dann doch nicht sicher sein. Und daran, dass Selbstverständlichkeiten am Hofe König Kurts nicht beachtet wurden, mussten wir uns ja leider gewöhnen. Ich achte jedenfalls darauf, dass der Freistaat bekommt, was ihm zusteht und wenn Waldow gezahlt hat, auch richtig berechnet wurde.“

Paunsdorf als Anstoß

Nolle teilt auch mit, was ihn noch einmal auf die Rolle der Ministerpräsidenten-Gattin aufmerksam gemacht hat: „Das Vertuschen, Verschweigen und Beschönigen der skandalösen Verhältnisse geht doch weiter. Warum hat denn der Zeuge Steiner im Untersuchungsausschuss vom Finanzministerium einen Maulkorb für alle weiteren Immobilienskandale erhalten, in die Ingrid Biedenkopf verwickelt sein könnte? Alles ist dieselbe Mentalität, dass man sich nämlich einen Dreck um die Regeln kümmert, die für alle anderen Sachsen gelten. Und dass kann man mit noch so viel Prozenten bei der letzten Wahl nicht rechtfertigen. Denn Prozente bei der Wahl, das ist auch Vertrauen, und das haben Kurt und Ingrid Biedenkopf gründlich missbraucht.“

Übernahme von Kosten von 400.000 DM für Sicherheitszaun um Privatgrundstück am Chiemsee

Mit 10 Fragen in drei kleinen Anfragen möchte Nolle wissen, ob der Freistaat, auf wessen Veranlassung und aus welchem Rechtsgrund Kosten in Höhe von über 400.000 DM für einen Sicherheitszaun um das Privatgrundstück des MP am Chiemsee übernommen hat. Er bezieht sich dabei auf eine fast in Vergessenheit geratenen Meldung des SPIEGEL 31/1994, Seite 47.

Miete und Mietverhältniss des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat

Ist er ausgezogen oder nicht? Hat er gekündigt oder nicht? Hat er höhere Miete gezahlt oder nicht?
Laut Pressemitteilung des SMF 53/2001 sollte der MP ab 1.Juni 2001 höhere Miete innerhalb eines neuen Mietvertrages zahlen. Nolle: „Auf Grund von Hinweisen aus meinen bewärten Quellen habe ich Grund für erhebliche Zweifel, ob die damaligen Darstellungen von Finanzminister de Maiziere tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Wir müssen heute davon ausgehen, dass es sich damals wie heute nur um kreatives Nebelwerfen zum Verschleiern der Tatsache handelt, dass Biedenkopf, entgegen öffentlicher Erklärungen, strikt keinen Pfennig mehr für Miete und Dienstleistungen zahlt als er immer gezahlt hat. Ich vermute daher, dass der Finanzminister de Maiziere die Öffentlichkeit am 30.5.2001 mit seiner Pressemitteilung 53/2001 getäuscht hat. Zu diesem Komplex hat Nolle weitere 13 Fragen in 3 Kleinen Anfragen gestellt.

CDU-Vize Heinz Eggert hat schon Recht ...

Nolle: „CDU-Vize Heinz Eggert hat schon Recht, wenn er sagt, „unter normalen Umständen hätte Biedenkopf längst zurücktreten müssen.“ Nolle: „Das könnte sich ein Ministerpräsident anderswo nicht leisten. Aber hier traut sich in der CDU keiner, ihm zu sagen, dass jetzt Schluss ist. Und die Bundes-CDU ist zu schwach dafür. Das nutzt er aus, zur Befriedigung der Eitelkeit eines alten Mannes.“

KARL NOLLE, MdL
0173-9219870
11.09.2001


Anhang 33 Fragen an die Staatsregierung:

Führung einer Kasse im Gästehaus der Staatsregierung (1)

1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 1996-2001 Einnahmen für diese Kasse erzielt (falls nicht bekannt, Schätzung unter Angabe der Grundlagen)?

2. Welche Barabhebungen wurden in diesem Zeitraum getätigt (Datum, Höhe, Dienststellung der verfügenden Person)?

3. Welche Schecks wurden zu Lasten dieses Kontos eingelöst (Datum der Einlösung, Betrag, Dienststellung der einlösenden Person)?

4. Welche Beträge wurden von der Staatskanzlei auf das "Hauskonto" überwiesen (Datum, Betrag, Bezeichnung des Anlasses)?

5. Wurden die Mietzahlungen von Herrn Andreas Waldow an den Freistaat mittlerweile nachweisbar beglichen? Wenn ja, wann und in welcher Höhe, nach welcher Berechnung? (Vgl. Brüggen-Bericht vom 2. Mai 2001, S. 34/35.)


Führung einer Kasse im Gästehaus der Staatsregierung (2)

1) Trifft es zu, dass in der Kasse auch Abgaben der Bewohner für die Nutzung von Personal des Gästehauses für private Zwecke vereinnahmt wurden? Wenn ja, in welcher Höhe?
(Vgl. Bild-Zeitung Dresden, 8. Mai 2001, S. 2.)

2) Wurden Abgaben der Bewohner an die Staatskanzlei oder sonst an öffentliche Kassen weitergeleitet (Datum und Höhe der Zahlungen)?

3) Wurden aus der Kasse auch Ausgaben für Beschäftigungsverhältnisse bezahlt (Datum der Zahlung, Höhe, Funktion der beschäftigten Person)?

4) Wurden für diese Beschäftigungsverhältnisse Steuern und Sozialabgaben abgeführt (Datum der Zahlung, Art und Höhe der Sozialabgabe)?

5) Auf welche Adressaten wurden noch vorhandenen Rechnungen ausgestellt (soweit es Datenschutzbelange erfordern, genügt die Angabe der Dienststellung)?
(Vgl. Brüggen-Bericht vom 2. Mai 2001, S. 80.)


Sicherheitsanlagen für das Privatgrundstück des Ministerpräsidenten am Chiemsee (1)

1. Auf wessen Veranlassung erfolgte wann die Entscheidung über die Errichtung eines Sicherheitszaunes am Privatgrundstück des Ministerpräsidenten am Chiemsee?

2. Auf welcher Grundlage - bezüglich Gefahrenabschätzung und Gefährdungsanalyse - erfolgte die Errichtung des Sicherheitszaunes und zu welchem Ergebnis kamen diese Analysen?

3. Durch wen wurde die Entscheidung über die Errichtung des Sicherheitszaunes getroffen ?


Sicherheitsanlagen für das Privatgrundstück des Ministerpräsidenten am Chiemsee (2)

1. Durch wen wurde ein Sicherheitszaun um das Privatgrundstück des Ministerpräsidenten am Chiemsee errichtet ?

2. In welcher Höhe sind dem Freistaat Kosten durch die Errichtung entstanden und aus welchem Haushaltstitel wurden diese beglichen ?

3. In welcher Weise war die Gattin des Ministerpräsidenten am Entscheidungsprozess zur Errichtung des Zaunes beteiligt?


Sicherheitsanlagen und / oder Bewachung an anderen vom Ministerpräsidenten genutzten Immobilien oder von ihm angemieteten Objekte.

1. Für welche anderen als am Chiemsee gelegenen Immobilien des Ministerpräsidenten oder durch ihn angemietete Objekte wurden/werden und ab wann Sicherungsanlagen errichtet und/ oder Bewachung durchgeführt?

2. Auf welcher Grundlage bezüglich Gefahrenabschätzung und Gefährdungsanalyse erfolgte die Errichtung bzw. Einrichtung dieser Sicherungsanlagen und/oder Bewachung (siehe 1) und zu welchen Ergebnissen kamen diese Analysen?

3. In welcher Weise war die Gattin des Ministerpräsidenten am Entscheidungsprozess zur Errichtung solcher Anlagen und/oder Bewachung (siehe 1) beteiligt?

4. In welcher Höhe sind dem Freistaat Kosten durch die Errichtung von Sicherheitsanlagen und/oder Bewachung (siehe 1) entstanden und aus welchem Haushaltstitel wurden diese beglichen ?


Mietverhältnis des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat Sachsen ( 1 )

1. Wann hat der Ministerpräsident die in der Pressemitteilung Nr. 53/2001 des SMF mitgeteilten Mietzahlungen geleistet (1901,27 DM Kaltmiete, 2575,71 DM Warmmiete)?

2. Wann wurde der dort genannte neue Mietvertrag abgeschlossen?

3. Ist die Anpassung des Mietvertrages mit Wirkung vom 1. Juni 2001 erfolgt (Schreiben des Staatsministers der Finanzen vom 29. Mai 2001, S. 3 Abs. 1) ?

4. In welcher Höhe, wann und Rechtsgrund wurden für die gewährten Sachbezüge des MP Steuern durch den Freistaat Sachsen nachgezahlt ?

5, Wie hoch sind die allgemeinen Vorhaltekosten seit 1.1.1995, mit denen die Mieter der Schevenstraße 1 nicht belastet wurden, die also beim Freistaat verblieben sind?


Mietverhältnis des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat Sachsen ( 2 )

1. Wann wurden Abrechnungen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Personal durch die Mieter der Schevenstraße erstellt?

2. Welches Ergebnis hatten diese Abrechnungen jeweils?

3. Wann wurden die sich daraus ergebenden Forderungen des Freistaates Sachsen gegen die Mieter beglichen (Datum und Betrag der Zahlung)?

4. Was macht (Aufschlüsselung der jeweiligen Tätigkeiten nach wöchentlichem Stundenaufwand) das in der Schevenstraße 1, 01326 Dresden tätige Hauspersonal (5,5 Stellen), wenn es nicht insgesamt 20,5 Stunden in der Woche vom Ministerpräsidenten genutzt wird (Mitteilung des Ministerpräsidenten vom 28. Mai 2001)?


Mietverhältnis des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat Sachsen ( 3 )

1. Hat der Ministerpräsident seine gemieteten Räume in der Schevenstraße 1 vollständig geräumt und an den Freistaat Sachsen herausgegeben?

2. Wenn ja, wann erfolgte dies?

3. Wenn nein, wird vom Ministerpräsidenten weiterhin Miete gezahlt (Höhe und Datum der Zahlung)?

4. Auf welcher Grundlage gelangte das Staatsministerium der Finanzen noch am 30. Mai 2001 (Tischvorlage zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses) zu der Ansicht, dass im Gästehaus der Staatsregierung „eine entsprechende“ (also wohl die vorhandene) Küchenkapazität vorzuhalten sei, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, zu welche geringer Zahl von dienstlichen Anlässen das Personal genutzt wurde?

gez. Karl Nolle, MdL 0173-9219870

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