Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 11.10.2001

In dubio pro reo - heißt nicht im Zweifel für den König !

Nolle antwortet auf die rüden persönlichen Angriffe von Biedenkopf
 
„Nicht jeder, der sich auf etwas einen Reim machen kann ist deswegen schon ein Dichter“ erklärte der sächsische SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle in seiner Entgegnung auf den „rüden persönlichen Angriff des MP“ der Nolle mehrfach der Lüge bezichtigt hat.

NOLLE: „Einen Reim habe ich mir in der Tat, als Abgeordneter und Obmann im Untersuchungsauschuss, gemacht. Sämtliche vom Regierungssprecher Sagurna in seiner gestrigen Desinformation aufgeführten sogenannten Lügen sind durch gerichtsbekannte Tatsachen, vorliegende Dokumente, Zeugenaussagen und äußerst glaubwürdge Informanten, teilweise hochrangige CDU Mitglieder, belegt.

NOLLE: „Völlig unpassend und (nicht überraschend) anmaßend finde ich es , dass in der Erklärung des MP auch noch die wichtige Rechtregel „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) strapaziert wird. In der Politik geht es grundsätzlich nicht um ein gerichtliches Verfahren, in dem das Rechtsgebot der Unschuldsvermutung eine zu respektierende Bedeutung haben muß.

Der jeweilige politische Amtsinhaber ist persönlich rechenschaftspflichtig und zwar dem Landtag und den Bürgern gegenüber. Er muss den Nachweis erbringen, dass alles in Ordnung ist, nicht die Bürger oder Abgeordneten müssen es tun. Hier zeigt sich in der Tat bei Biedenkopf und seinen schwachen Staatskanzleijuristen ein fundamentales Mißverständnis rechtsstaatlicher, parlamentarischer Demokratie. Wir haben eben keine konstitutionelle Monarchie in Sachsen. Der Ministerpräsident muß über jedem Zweifel stehen! Das er das in Sachsen seit geraumer Zeit nicht mehr tut, das ist der eigentliche Skandal, für den andere Ministerpräsidenten mit Moral schon lange abgetreten wären.

Der wichtige Rechtsgrundsatz heisst eben nicht „in dubio pro rege“ (im Zweifel für den König) sondern in dubio pro reo, auch wenn König, Königin und ihr Hofstaat das gerne anders hätten.


Klare Frage, klare Antwort: JA oder NEIN
Oder scheuen Sie das, Herr Prof. Dr. Biedenkopf?


NOLLE: „Ich bin gerne bereit, dem Ministerpräsidenten mehr zu glauben als meinem Informanten, wenn der MP bereit ist, alle offenen, klaren Fragen auch klar zu beantworten.

Entgegen der Darstellung der Staatskanzlei habe ich nicht behauptet, Prof. Dr. Biedenkopf und seine Frau versteuerten ihre Einkünfte in Düsseldorf statt in Dresden. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass mir hochrangige und gewöhnlich gut informierte CDU-Mitglieder dies gesagt hätten. Vielleicht erklärt die Quelle meiner Information die Heftigkeit der Reaktion.

Bei aller Heftigkeit - präzise sind die Auskünfte von Staatskanzlei und SMF nicht. Beide sprechen nur in der Gegenwartsform. Was heißt das für eine steuerliche Veranlagung, die entweder durch Bescheide bereits erfolgt ist oder noch durch Bescheide erfolgen wird? Das heißt gar nichts.

Die Staatskanzlei möchte ich erinnern: Nicht nach Möglichkeiten, nach Tatsachen wird gefragt. Die Eheleute Biedenkopf werden, so die Staatskanzlei, an ihrem Wohnsitz veranlagt; das für Prof. Biedenkopf (und seine Frau?) zuständige Finanzamt (das zuständige, nicht das tatsächlich tätige!) sei das Finanzamt Dresden 1 in der Lauensteiner Straße 37 in 01277 Dresden.

Können Sie nicht besser, oder wollen Sie nicht besser, oder dürfen Sie nicht besser, Herr Sagurna?

Herr Sagurna, oder wer auch immer diese Fragen beantwortet, möge deren Umständlichkeit verzeihen, doch kann die Antwort immer nur „Ja“ oder „Nein“ lauten. Und wenn die Antwort jeweils „Ja“ lautet, dann soll es mir Recht sein. Dann aber sollten bitteschön Datum und Steuernummer der Bescheide mitgeteilt werden. Man verzeihe mir, dass mein Vertrauen in die Wahrheitliebe und Ehrlichkeit des (früheren oder immer noch?, vgl. SZ vom 6./7. 2001, „Hier! Wohne! Ich!“ von Andreas Novak) Bewohners der Schevenstraße 1 und seiner Sprecher aus Erfahrung mehr als ein wenig erschüttert ist.

Deshalb hier die Fragen, die nur eine Antwort mit „Ja“ oder „Nein“ erlauben, wenn man auch ein sonstiges, in Dresden ansässiges Finanzamt genügen lässt, solange es das von der Staatskanzlei genannte Finanzamt möglicherweise mit diesem Sitz noch nicht gab:

1. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1990 erlassen?
2. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1991 erlassen?
3. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1992 erlassen?
4. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1993 erlassen?
5. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1994 erlassen?
6. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1995 erlassen?
7. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1996 erlassen?
8. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1997 erlassen?
9. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1998 erlassen?
10. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1999 erlassen?
11. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 2000 erlassen?


Und noch einmal für Ingrid Biedenkopf:

12. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1990 erlassen?
13. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1991 erlassen?
14. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1992 erlassen?
15. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1993 erlassen?
16. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1994 erlassen?
17. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1995 erlassen?
18. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1996 erlassen?
19. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1997 erlassen?
20. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1998 erlassen?
21. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 1999 erlassen?
22. Hat das Finanzamt Dresden 1, Lauensteiner Straße 37, 01277 Dresden, den Einkommensteuerbescheid für Ingrid Biedenkopf für den Veranlagungszeitraum 2000 erlassen?

Karl Nolle (MdL)
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Wirtschafts- und Energiepolitischer Sprecher der SPD
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