Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 22.11.2001

Strafanzeige gegen Innenminister Hardraht

Nolle zeigt nach de Maiziére und Biedenkopf nun auch den Sächsischen Innenminister Klaus Hardraht wegen Verdachts der Untreue zum Nachteil Sachsens an
 
Strafanzeigen gegen Biedenkopf, Eggert und de Maiziere: bis heute nicht eingestellt

Der Sächsische SPD Landtagsabgeordnete Karl Nolle hat heute beim Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Drecoll Strafanzeige gegen den Sächsischen Innenminister Klaus Hardraht wegen Verdachts der Untreue und anderer Delikte zum Nachteil des Freistaates gestellt.

Nolle: „Biedenkopf zieht durch seine Starrköpfigkeit, seinen Geiz und sein kleinkariertes Unrechtsbewußtsein sogar noch treue Minister seines Kabinettes als Helfer in den Strudel persönlicher Bereicherung und Untreue.“

Nolle: „Biedenkopf, de Maiziére und Hardraht sind ein Trio–Infernale. Sie haben sich verabredet zu Täuschung der Öffentlichkeit und Regierungskriminalität in Sachen rechtswidriger privater Nutzung von Dienstvilla, Dienstboten und Dienstwagen durch Kurt und Ingrid Biedenkopf sowie anderer Familienangehörige.“

Nolle: „Mit der Unterrichtung des Haushalts- und Finanzausschusses des SLT sowie der am gleichen Tage stattfindenden Pressekonferenz des Finanzministers am 30.5.01, sollte Öffentlichkeit und Parlament in Sachsen glauben, nun sei die Affäre des Ministerpräsidenten wegen der bekanntgewordenen skandlösen Vorgänge um Schevenstraße, Dienstvilla, Dienstboten und Dienstwagen durch Zahlung von 120.240 DM erledigt. Aber die Öffentlichkeit wurde nur geschickt getäuscht.

Eine innerministerielle Arbeitsgruppe aus Innen-, Finanzministerium und Staatskanzlei hatte bis zum 30.5. 01 errechnet und festgelegt was an Nachzahlungen durch den MP auf Grund tatsächlicher Inanspruchnahme zu erfolgen hatte:

Übersicht der verkündeten Nachzahlungen vom 30.5.01

1) Biko sollte zahlen für die Inanspruchnahme von Personal einen Betrag von 163.331 DM. (der Rechnungshof sprach von bis zu 500.000 DM) De Maiziere gab Biedenkopf einen Rabatt von 66.000 DM Und der MP hat tatsächlich nicht 163.331, sondern nur 98.000 DM bezahlt.

2) Der Rabatt von 66.000 DM ist eine geldwerter Vorteil der von Biko zu versteuern ist. Der MP hat sich geweigert die darauf entfallende Steuern in Höhe von ca. 30.000 DM zu zahlen. De Maiziére hat die Steuern übernommen, daraus wurde wieder ein mehrfacher geldwerter Vorteil und eine kumulierte Steuerzahlung von ca. 75.000 DM

3) Biko sollte ab 1.6.01 eine Warmmiete von 2.575 DM bezahlen. Er hätte laut de Maiziére einer Aufhebung des alten Vertrages zugestimmt. Der MP hat aber weiter 1.857 DM gezahlt und zum 30.7.01 gekündigt.

4) Ausgezogen mit seiner gesamten Habe ist er bis heute, 20.11.01 nicht. Der MP, zahlt aber seit 30.9. keine Miete mehr und wollte bis zum 30.9. die Miete kürzen.

5) Ingrid Biedenkopf sollte, so de Maiziere am 30.5., für die rechtswidrige private Nutzung von Dienst-Kfz und Fahrbereitschaft einen Betrag von DM 22.241 zahlen. Dieser Betrag war innerministeriell mit Hardraht abgestimmt und entsprach der tatsächlichen Nutzung und Inanspruchnahme, so de Maizére. Ingrid Biedenkopf zahlte nichts, der MP zahlte anstatt 22.241 DM für die private Nutzung Dienst-KfZ nur 1.723 DM für 7,5 Jahre! (Pressemitteilung SK vom 11.6.01)

6) Ingrids regelmäßige Fahrten zum Einkaufen in die Pragerstrasse, zur Fusspflege in den Salon „Neue Linie“ Fiedlerstrasse, ihre regelmäßigen Krankenbesuche in der Bavariaklinik-Kreischa, sowie die ca 100 mittägliche Abholfahrten der Enkel vom Kindergarten, alles mit Dienstwagen und Bodygards können wohl mit insgesamt 1.723 DM für 7,5 Jahre nicht bezahlt sein.

7) Aber Hardraht hat Biko entgegen der eigenen Forderung von 22.241 DM einen ungerechtigtfertigten Rabatt von 20.518 DM eingeräumt.
(Pressemitteilung SK vom 11.6.01)

8) Auf einmal taucht ein Wirtschaftsfahrzeug der Schevenstr. 1 auf, das vorher jahrelang vergessen wurde. Dafür zahlt Biko 6.762 DM (fürs alles)

9) Da die BILD-Zeitung nach der Büromiete für Bikos Wahlkreis-Abgeordnetenmitarbeiterin gefragt hat, werden jetzt noch schnell 15.660 DM anteilige Büromiete beziffert.

Zusammenfassung Zahlungen Dienstwagen.

1) Am 30.5.01 waren es 98.000 DM Personal + 22.000 DM für private Dienstwagennutzung von Ingrid. Das ergab 120.000 DM die Biko auch zahlen wollte, aber keinen Pfennig mehr.

2) Nun merkte man, man hatte das Wirtschaftsfahrzeug als Problem vergessen und die anteilige Büromiete für die Abgeordnetenmitarbeiterin.

3) Biko wollte aber keinen Pfennig mehr zahlen.

4) Deshalb erechnete man für die Miete der Abgeordnetenmitarbeiterin einen Betrag von 15.660 DM (Pressemitteilung 11.6.)

5) Das vergessenen Wirtschaftsfahrzeug wurde mit 6.762 DM veranschlagt (11.6.)

6) Vergessene Unterbringung Privatgäste ergaben 662 DM (Pressemitteilung 11.6.)

7) So bleiben für die private Nutzung der Fahrbereitschaft von ursprünglich
22.241 DM nur noch ganze sage und schreibe 1.723 DM für 7,5 Jahre private Nutzung durch Ingrid übrig, obwohl die eigenen Beamten und die zwischen dem Innen- und Finanzminister sowie Staatskanzlei erfolgten Abstimmung (30.5.) ganz andere Beträge errechnet hatten.

8) Hardrahts Rabatt für Ingrid Biedenkopf war somit DM 20.518 DM ganz zu Schweigen von den unter den Tisch gefallenen regelmäßige Fahrten zum Einkaufen in die Pragerstrasse, zur Fusspflege in den Salon „Neue Linie“ Fiedlerstrasse, ihre regelmäßigen Krankenbesuche in der Bavariaklinik-Kreischa, sowie die ca 100 Abholfahrten der Enkel vom Kindergarten, sowie, wie mir Fahrer berichtet haben, ständige Hol- und Bringdienste mit der schwarzen Dienst-Taxe incl. Mehlholen von Aldi zum Kuchenbacken und Abholen von Mittagessen von der Staatskanzleikantine und zur Tochter bringen - über Jahre alles mit Dienstwagen und Bodygards.

Zum Schluss:

Das oben war ja in Sachsen ganz normal und der selbstverständliche Service für Königin Ingrid, die bis heute keine Verbuchung von Millionen „Zuwendungen“ Erbschaften und Vermächtnisse vorweisen will und kann, seit Jahren eine Stifung gründen will, aber nicht hat und mit dubiosen Spenden hantiert und schwarze Kassen führt.

Auch beim Wohltätigkeitsessen zu Gunsten der Hungernden soll jahrelang der Eimer mit den Hauptgewinnen immer an einem Tisch gelandet sein und somit sollen Verwandte, Freunde, Bekannte und Köche mit Autos und anderen wertvollen Geschenken bedacht worden sein, natürlich unter Ausschluss des Rechtsweges.

Man braucht sich doch bloß mal die Liste der Gewinner über die Jahre anschauen.

Gerne möchte ich glauben, dass das eine schlimme Ente ist, aber ich befürchte der kleinkarierte, großbügerliche Geiz ging so tief. Oder es war alles Zufall.


gez. KARL NOLLE, MdL



Anhang:
Pressemitteilung SK vom 11.6.2001
Pressemitteilung SMF vom 30.5.2001
Strafanzeige gegen Hardraht



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Pressemitteilung

Sächsische Staatskanzlei 11.6.2001
verantwortlich: Michael Sagurna




Provisorium beendet - Rechnung bezahlt

Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hat am heutigen Nachmittag den Betrag von 122.808,00 DM auf ein Verwahrgeldkonto des Freistaates überwiesen. Nach letzten Gesprächen in den zurückliegenden Tagen mit dem Innenministerium, dem Finanzministerium und der Staatskanzlei ist dies der Betrag, der die Nachzahlungsverpflichtungen des Ministerpräsidenten abdeckt. Weitere Verpflichtungen sind nach Aussagen der beteiligten Ressorts nicht zu erwarten. Zur Ermittlung dieser Gesamtsumme der Verpflichtungen wurden auch Fahrtenbücher herangezogen, soweit sie zusätzliche Informationen enthielten.

Die Gesamtsumme von 122.808,00 DM enthält die Nachzahlungen für:

• Nutzung Dienst-Kfz (Fahrbereitschaft + Wirtschaftsfahrzeug) 8.486,-- DM

• Personalkosten (Schevenstraße + Westerbuchberg) 98.000,-- DM

• Kosten Bürofläche für Abgeordnetenmitarbeiterin 15.660,-- DM

• Unterbringung Familienangehörige bei privaten Anlässen 662,-- DM

Der genauen Bestimmung der einzelnen Nachzahlungsbeträge lagen folgende Berechnungen zu Grunde:


Nutzung Dienst-Kfz:

• Fahrbereitschaft:

Zeitraum 10/1990 - 12/1993 bleibt außer Ansatz, da keine Privatfahrten;

ab 01/1994 bis 05/2001: 459 km Jahresdurchschnitt
pro km 1,-- DM, 89 Monate, abzüglich 50 % Verwaltungsverantwortung

• Wirtschaftsfahrzeug des Gästehauses der Staatsregierung:
Kilometerangaben nach Fahrtenbüchern, 13.005 km x 0,52 DM


Bürofläche Abgeordnetenmitarbeiterin:

ab 11/1994 (Beginn des Arbeitsvertrages)
11/1994-09/1996 9,8 qm x 19,14 DM x 23 Monate
10/1996-05/1997 9,8 qm x 12,29 DM x 8 Monate
06/1997-05/2001 17,6 qm x 12,29 DM x 48 Monate

Die ermittelte Nachzahlungssumme war das Ergebnis sorgfältiger Prüfungen. Die Ursache für die heute vom Ministerpräsidenten geleistete Nachzahlung ist besonders auch darin zu suchen, dass alle Beteiligten - auch der Ministerpräsident ganz persönlich - das Provisorium Schevenstraße und damit auch die dort entstandenen Grauzonen zwischen privaten und dienstlichen Bereichen zu lange hingenommen und nicht rechtzeitig beendet haben.

Für die Zukunft hat Ministerpräsident Biedenkopf bereits Schlussfolgerungen gezogen und einen neuen Wohnsitz in Radebeul gemietet, in dem er langfristig bleiben will.


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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
DIE PRESSESPRECHERIN

Pressemitteilung
53/2001

Dresden, 30. Mai 2001, Sperrfrist; 12,30 Uhr

Neuregelungen und Nachzahlung für das Gästehaus der Staatsregierung Schevenstraße

Der Sächsische Staatsminister der Finanzen Dr. Thomas de Maiziére hat heute in einem Brief an Herrn Ministerpräsidenten Prof. Dr. Biedenkopf Neuregelungen für das Mietverhältnis in der Schevenstraße in Dresden der Staatsregierung mitgeteilt. Der Brief ist als Anlage beigefügt.
Die monatliche Kaltmiete beträgt aufgrund eines neuen Mietvertrages mit dem Ministerpräsidenten ab dem 1. Juni 2001 1901,27 DM. Dies entspricht einem Quadratmeterpreis von 12,23 DM. Darin enthalten sind u. a. Pauschalen für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Küche), für Instandsetzung und Wohnnebenflächen. Hinzu kommt eine jährlich anzupassende Betriebskosten-pauschale von 4,34 DM/qm, so dass sich eine Warmmiete in Höhe von 2.575,71 DM ergibt.
Neben den Neuregelungen ergeben sich Nachzahlungen. Diese setzen sich zusammen aus:

1) Private Nutzung von Dienst-Kfz durch Frau Ingrid Biedenkopf in Höhe von 22.241,32 DM als Höchstbetrag vorbehaltlich einer Nachprüfung der Fahrten-bücher.

2) Einsatz von Personal für private Belange in Höhe von 97.99939 DM in der Schevenstraße sowie am Chiemsee.

Die Nachzahlungen umfassen für Personal den Zeitraum vom 1. Januar 1995 bis heute. Für den Zeitraum bis Ende 1994 werden keine Nachforderungen erhoben.

Für die Ermittlung der Nachzahlungen für die private Inanspruchnahme von Personal und Dienst-Kfz wurden die Angaben der Staatskanzlei herangezogen, aus denen die tatsächliche Nutzung der Leistungen durch den Ministerpräsidenten und seiner Frau hervorgehen. Anders als bei der Schätzung durch den Rechnungshof ist also die Berechnung der Nachzahlungen durch die Ermittlung der tatsächlichen Inanspruchnahme zustande gekommen.

Nach Auffassung der Staatsregierung können die Mieter nicht mit den allgemeinen Vorhaltekosten (Sowieso-Kosten) für das Personal der Liegenschaft belastet werden.

Mietforderungen für die Vergangenheit werden nicht geltend gemacht. Dafür fehlt eine rechtliche Grundlage, da der bestehende Mietvertrag von 1997 insofern das bestehende Mietverhältnis abschließend regelt. Auf dieser Grundlage hat der Ministerpräsident nachprüfbar seine Mietzahlungen geleistet. Für die Zeit bis 30.06.1997 war eine Amtswohnung zugewiesen, ferner wurde ein geldwerter Vorteil in Höhe von 90.000 DM versteuert.

In die Ermittlung der Nachzahlungen ist in angemessener Weise eingeflossen, dass eine Mitverantwortung der Verwaltung vorliegt, die nicht dem Ministerpräsident angelastet werden darf.
Insgesamt ergeben sich demzufolge Nachzahlungen in Höhe von maximal 120.240,51 DM.

Der Ministerpräsident hat dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen mitgeteilt, dass er angesichts der geforderten Nachzahlung nunmehr auch für die bisher kostenlos überlassene Einliegerwohnung in seinem Haus Westerbuchberg, Übersee, Miete berechnen müsse. Die Wohnung dient seit dem 01.01.1991 der Durchführung des Personenschutzes und damit der Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe des Freistaates.

Die Staatskanzlei hat einen vereidigten Sachverständigen mit der Ermittlung des Mietwertes beauftragt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Prüfung wird der Mietwert seit 01.01.1991 rund 110.000,00 DM betragen.

Genaueres muss der Auswertung des Gutachtens sowie einer Überprüfung durch das Staatsministerium des Innern vorbehalten bleiben.


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Karl Nolle, MdL
Wirtschaftssprecher der SPD Fraktion,
Mitglied des Wirtschaftsausschusses,
Stellvertr. Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses
des Sächsischen Landtages
Bürgerbüro, Bärensteiner Str. 30, 01277 Dresden
Tel. 0173-9219870





Vorab per Fax 4462070
An die
Staatsanwaltschaft Dresden
Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt
Dr. Henning Drecoll
Gutenbergstraße 5

01307 Dresden





Dresden, den 20.11.2001


Strafanzeige


gegen Herrn Klaus Hardraht, Sächsischer Staatsminister des Innern,
wegen Verdachts der Untreue zum Nachteil des Freistaates Sachsen und aller weiteren in Betracht kommenden Delikte



Sehr geehrter Herr Dr. Drecoll,

die Abwicklung der diversen Affären des Sächsischen Ministerpräsidenten
Prof. Dr. Biedenkopf erfolgt in einer Weise, der Transparenz und Nachvollziehbarkeit fehlen.

Damit einher geht eine Täuschung der Öffentlichkeit. Das ist nicht strafbar. Aber die Täuschung der Öffentlichkeit ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass die Beteiligten etwas zu verbergen haben.

Insoweit kommen auch strafbare Handlungen in Betracht, insbesondere zum Nachteil des Freistaates Sachsen, der den Sachsen gehört und nicht der Staatsregierung.

Im Einzelnen:


( I. )


Ungerechtfertigte Kürzung von Zahlung des Ministerpräsidenten und seiner Gattin für die private Nutzung von Dienstwagen und Fahrbereitschaft


1.

Im Ergebnis, so behauptet die Staatsregierung, habe der Ministerpräsident für die Nutzung von Dienst-KfZ 8.486,00 DM am 11. Juni 2001 nachgezahlt.

Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 11. Juni 2001.

Wenn das zutrifft (dazu später), so begründet diese Zahlung bei den daran Beteiligten den Verdacht der Untreue, weil die Höhe der Zahlung, ohne hinreichende haushaltsrechtliche Grundlage und bei fehlender Rechtsgrundlage der privaten Nutzung, zu Lasten des Freistaates zu niedrig festgesetzt worden sein könnte.

Allerdings konnte die Staatsregierung ihre erste Verteidigungslinie, die private Dienstwagennutzung sei legal gewesen, nicht lange halten.

Staatskanzleichef Brüggen vor dem Sächsischen Landtag, Plenarprokoll vom 6. April 2001:

„Die nächste Behauptung, der Ministerpräsident würde unzulässig den Dienstwagen benutzen. Der Ministerpräsident und seine Gattin benutzen einen Dienstwagen, der ihnen aufgrund der Sicherheitseinstufung zur Benutzung vorgegeben worden ist. Sie dürfen dieses Fahrzeug selbst nicht fahren, aber sie dürfen es privat nutzen, wenn sie den hierfür vorgesehenen geldwerten Vorteil entrichten. Genau dies tun sie. Sie versteuern dafür jedes Jahr 22.000 DM geldwerten Vorteil. Ich kann daher nicht verstehen, was an der Nutzung eines Dienstkraftfahrzeuges zu privaten Zwecken unzulässig ist, wenn ich für die private Nutzung die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Beträge entrichte.“

Gemeint waren damit ganz offensichtlich auch private Fahrten der Ministerpräsidentengattin im Dienstwagen des Ministerpräsidenten ohne dessen Begleitung. Denn Brüggen bezog sich offenbar auf meine Kleine Anfrage LT-Drucks. 3/3654, die gerade solche Fahrten zum Gegenstand hatte. Die Fragen hatte er nach mehrwöchiger Antwortfrist am 26. März 2001, also kurz vor der Landtagssitzung, unter Verletzung meiner verfassungsmäßigen Rechte nicht beantwortet (Urteil d. Sächs. Verfassungsgerichtshofs vom 18. Oktober 2001, Vf. 29-I-01).

Der steuer- sowie haushaltsrechtliche Unsinn, bei fehlender Rechtsgrundlage durch die VwV-DKfz, den Brüggen vor dem Landtag äußerte, hatte eine Überlebensdauer von nicht einmal einem Monat.

Im Brüggen-Bericht vom 2. Mai 2001 gelang es dem Minister, die Rechtslage zutreffend wiederzugeben. Danach hat der Ministerpräsident das Recht zur privaten Dienstwagennutzung, muss aber den hieraus erwachsenden geldwerten Vorteil versteuern. Der Ehefrau des Ministerpräsidenten steht dieses Recht nicht zu. Der Brüggen-Bericht dazu (Hervorhebung von mir):

(S. 87) „Bei Fahrten, die durch die Frau des Ministerpräsidenten mittels Fahrzeugen der Fahrbereitschaft des Staatsministeriums des Innern durchgeführt werden, verhält es sich anders als bei der Nutzung des Dienstwagens des Ministerpräsidenten.“ ... „Zweifelsfälle hätten nach der entsprechenden Festlegung dem Chef der Staatskanzlei zur Entscheidung vorgelegt werden müssen.“ (S. 90) „Zur Prüfung, ob es hierbei auch zu Privatfahrten durch die Gattin des Ministerpräsidenten gekommen ist, wurde das letzte abgeschlossenen Jahr durch das Staatsministerium des Innern überprüft.“ ... „Bei der Überprüfung der Angaben ... ist ebenfalls entsprechend des vom Ministerpräsidenten für die Untersuchung vorgegebenen Zweifelsmaßstabes ... ein Betrag von 1.438,68 DM pro Jahr ermittelt (sic!), bei denen Zweifelsfälle oder eine private Nutzung angenommen werden können. Solche Fälle hätte es eigentlich wegen der vorgeschalteten Prüfung durch die Staatskanzlei nicht geben dürfen. Die Prüfungszuständigkeiten werden daher neu geregelt und die zuständigen Mitarbeiter neu belehrt. Vorbehaltlich der Prüfung durch die Finanzverwaltung könnte den Ministerpräsident (sic!) hier eine Zahllast von ca. 700 DM pro Jahr treffen (pauschaliert berechnet).“

Und im Organisationserlass 2/2001 hielt der Minister fest:

„Die Fahrbereitschaft des SMI darf nur zu dienstlichen Anlässen benutzt werden.“

Die nach meiner Kenntnis nirgends näher aufgeschlüsselte Zahl von 1.438,68 DM wurde am 8. Mai 2001 auch dem Abgeordneten Hilker auf seine Kleine Anfrage LT-Drucks. 3/3959 mitgeteilt.

Am 30. Mai 2001 wurde dann der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages informiert. In der Tischvorlage ( Private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen (SMF Teil 3, Seite 1) wurden keine Beträge über Nachzahlungen genannt, aber noch einmal klargestellt:

„§ 52 SäHO und damit auch die VwV-DKfZ bietet, weil die Ehegattin des Herrn Ministerpräsidenten nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes ist, keine Grundlage für die alleinige Nutzung eines Dienst-KfZ durch die Ehegattin des Herrn Ministerpräsidenten für Privatfahrten.“

Ganz so kleinlich wollte der Staatsminister der Finanzen nicht sein. Er schrieb, ohne dabei die Zulässigkeit von Privatfahrten zu thematisieren, am 29. Mai 2001 an den Ministerpräsidenten (Tischvorlage Brief Seite 4 s.o.):

„Sofern Ihre Ehegattin mit einem Fahrzeug des Fuhrparks Privatfahrten durchführt, wären diese in voller Höhe zu bezahlen.“

Ein zwischen Innenminister und Finanzminister abgestimmter Betrag für die unzulässige private Nutzung von Dienst-Kfz durch Ingrid Biedenkopf wurde allerdings am 30.5.01 mitgeteilt. Während der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages am 30.5.01 wurde auch eine Erklärung des Finanzministers de Maiziére von ihm persönlich vorgelegt „Neuregelungen und Nachzahlungen ...“), die 30 Minuten später auf einer Pressekonferenz im Landtag an die Presse verteilt wurde.

Diese Pressemitteilung wurde dann von Staatsminister de Maiziére persönlich in Kameras und Mikrofone übermittelt. (Pressemitteilung vom 30.5.01, Sperrfrist 12.30 h, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen) dort heisst es: „ Neben den Neuregelungen ergeben sich Nachzahlungen. Diese setzen sich zusammen aus:

1) Private Nutzung Dienst-Kfz durch Frau Ingrid Biedenkopf in Höhe von 22.241,32 DM als Höchstbetrag vorbehaltlich einer Nachprüfung der Fahrten-bücher.

2) Einsatz von Personal für private Belange in Höhe von 97.999,19 DM in der Schevenstraße sowie am Chiemsee.

Die Nachzahlungen umfassen für Personal den Zeitraum vom 1. Januar 1995 bis heute. Für den Zeitraum bis Ende 1994 werden keine Nachforderungen erhoben.

Für die Ermittlung der Nachzahlungen für die private Inanspruchnahme von Personal und Dienst-Kfz wurden die Angaben der Staatskanzlei herangezogen, aus denen die tatsächliche Nutzung der Leistungen durch den Ministerpräsidenten und seiner Frau hervorgehen. Anders als bei der Schätzung durch den Rechnungshof ist also die Berechnung der Nachzahlungen durch die Ermittlung der tatsächlichen Inanspruchnahme zustande gekommen.“

Hier wurde also ausdrücklich eine Nachzahlung für die unzulässige „private Nutzung Dienst-Kfz durch Frau Ingrid Biedenkopf in Höhe von 22.241,32 DM mitgeteilt. Rechengang und Faktoren wurden nicht belegt. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den angegebenen 22.241 DM um die „Ermittlung der tatsächlichen Inanspruchnahme“ des Dienst-Kfz für private Zwecke um „Angaben der Staatskanzlei über die tatsächliche (private) Nutzung (des Dienst-Kfz) durch Frau Biedenkopf“ handele.

Nachdem zunächst laut Brüggenrede für private Nutzung von Dienst-Kfz und private Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen durch Frau Biedenkopf oder Familienangehörige nichts zu zahlen war, sprechen dann der Brüggenbericht und die Anwort an den Abgordneten Hilker gleichlautend von Nachzahlungen von 1.438,68 DM pro Jahr (also 119,89 DM pro Monat).

Später wurde dann auf ungeklärten Wegen aus diesen Zahlen in der Presseerklärung des Finanzministers eine Nachzahlung von 22.241 DM laut „tatsächlicher Inanspruchnahme und tatsächlicher privater Nutzung von Dienst-Kfz und private Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen“ durch Frau Biedenkopf oder Familienangehörige.

Das waren Regelungen, die laut Finanzminister de Maiziére in seinem Brief an den MP vom 29.5.01 (Seite 1) zwischen Staatskanzlei, Finanzministerium und Innenministerium abgestimmt worden sind.

Auf wundersame Weise wurde diese Forderung, laut erklärter „tatsächlicher Inanspruchnahme und tatsächlicher privater Nutzung von Dienst-Kfz und privater Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen“ durch Frau Biedenkopf oder Familienangehörige auf 22.242 DM festgesetzt, binnen 11 Tagen wieder fallengelassen und vom ganzen bisherigen Vortrag der tatsächlich ermittelten und tatsächlich in Anspruch genommenen Nutzung Abstand genommen.

Nun wurde am 11.6.01 völlig überraschend eine Nachzahlung für Nutzung Dienst-KfZ von 8.486,00 DM verkündet. (gegenüber ursprünglich 22.242 DM am 30.5. Presseerklärung).

Siehe nun Pressemitteilung der SK vom 11. Juni 2001,

die sich wohl auf den Zeitraum 01/1994 bis 05/2001 erstreckt. Für diese 89 Monate hätte nach den alten Zahlen 10.670,21 DM (Brüggenbericht/Anwort an Hilker) gezahlt werden müssen.

Aber das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit der neuen Berechnung, denn von den ursprünglich 22.241 DM „errechneter und ermittelter, tatsächlicher Nutzung“ blieben für die „private Nutzung von Dienst-Kfz und privater Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen“ durch Frau Biedenkopf oder Familienangehörige nun auf einmal ganze 229,50 DM im Jahr übrig.

Es waren nämlich laut Rechnung : 459 km jährlich zu 1,-DM/km abzüglich 50% Rabatt. Das ergibt für den Zeitraum von 1/94 bis 5/01 einen Betrag von jetzt insgesamt 1.723,40 DM !

Aus 22.242 DM wurden also in 11 Tagen ganz wundersam 1.723,40 DM , ein Rabatt von 20.518 DM ! Aber nicht genug der Überraschungen:

Ein Wirtschaftsfahrzeug taucht auf

- Plötzlich wird ein Wirtschaftsfahrzeug in die private Nutzung einbezogen, das in allen vorherigen Darstellungen keine erkennbare Rolle gespielt hat, obwohl es bereits im mit dem Brüggen-Bericht verbreiteten Organisationserlass 2/2001 erwähnt ist („zz. VW Golf Variant, LSN 3-13“).
- Für dieses Fahrzeug ist jetzt auf einmal auch eine exakte km-Angabe möglich (13.005 km).

Private Nutzung Fahrbereitschaft, unpräzise Fahrtenbücher, exakte km Angaben ...

- Wohingegen im Brüggen-Bericht noch ausgeführt ist (S. 90): „da die Aufzeichnungen in den Fahrtenbüchern zum Teil unpräzise sind...“oder nicht vorhanden waren,

- lässt sich auf einmal ein Jahresdurchschnitt von 459 km für private Nutzungen durch Ingrid Biedenkopf oder Familienangehörige herleiten?

- Eigenartig ist die Behauptung „Zeitraum 10/1990 – 12/1993 bleibt außer Ansatz, da keine Privatfahrten;“ Dazu sagt der Brüggen-Bericht (S. 90): „Fahrtenbücher sind vorhanden bis zum Jahr 1994. Die Fahrtenbücher für den davor liegenden Zeitraum wurden mittlerweile vernichtet.“ Das ist eben kein Nachweis für nicht erfolgte private Nutzung.

- Unter solchen Umständen würde jeder Kleinstadt-Ganove Privatfahrten bestreiten. Welche Überlegungen die Staatskanzlei hier geleitet haben, wäre zu ermitteln.

- War im Brüggen-Bericht, entsprechend in der Beantwortung der Hilker-Anfrage noch von „Zahllast“ die Rede, die auf eine Steuernachzahlung hindeuten („Finanzverwaltung“), soll jetzt, im Ansatz wohl korrekt, an den Freistaat gezahlt werden.

- Nicht nachvollziehbar sind auch die unterschiedlichen km-Sätze (1,00 DM sowie 0,52 DM).

2.

Von der persönlichen Verantwortung des Herrn Staatsminister Hardraht für die Entscheidungen und Berechnung der Dienstwagen-Nutzung zu Gunsten des MP und seiner Ehefrau und die damit verbundene Untreuehandlung zu Lasten des Freistaates, sprechen auf den Fluren des Landtages inzwischen auch gewöhnlich gut informierte, sogar hochrangige CDU-Mitglieder, die bisher nicht zu meinen Auskunftspersonen gehörten.

Einen Anhaltspunkt hierfür bietet auch die bereits zitierte Presseerklärung der Staatskanzlei vom 11. Juni 2001. Dort ist ausgeführt:

„Nach letzten Gesprächen in den zurückliegenden Tagen mit dem Innenministerium, dem Finanzministerium und der Staatskanzlei ist dies der Betrag, der die Nachzahlungsverpflichtungen des Ministerpräsidenten abdeckt. Weitere Verpflichtungen sind nach Aussagen der beteiligten Ressorts nicht zu erwarten:“

Die ultimative Fassung dieser Aussage bestätigt meine mündlichen Informationen, dass diese Besprechung mit Teilnahme, jedenfalls aber unter unmittelbarer Billigung der jeweiligen Minister, diese ist auch im Brief an den MP vom 29.5. erwähnt, stattgefunden hat.

Eine mögliche strafrechtliche Verantwortung des Innenministers ergibt sich dabei aus der Kenntnis der von ihm selbst ermittelten Forderungen an Ingrid Biedenkopf wegen privater Dienst-Kfz Nutzung und den dann später tatsächlichen Zahlungen sowie mehreren anderen Gesichtspunkten:

a)

Es ist völlig unklar, wie die abgerechneten Fahrten ermittelt wurden. Hier bestehen erhebliche Manipulationsmöglichkeiten; angesichts der Entwicklung der Einlassung der Staatsregierung ist zu fürchten , dass davon auch Gebrauch gemacht wurde. Die Aussagen haben sich nämlich in merkwürdiger Weise dahingehend entwickelt, Ingrid Biedenkopf habe mit dem personengebundenen Fahrzeug des Ministerpräsidenten keine Fahrten unternommen.

Erinnert sei dazu aber noch an die Aussage Staatsminister Brüggens vor dem Landtag: „Die nächste Behauptung, der Ministerpräsident würde unzulässig den Dienstwagen benutzen. Der Ministerpräsident und seine Gattin benutzen einen Dienstwagen, der ihnen aufgrund der Sicherheitseinstufung zur Benutzung vorgegeben worden ist. Sie dürfen dieses Fahrzeug selbst nicht fahren, aber sie dürfen es privat nutzen, wenn sie den hierfür vorgesehenen geldwerten Vorteil entrichten. Genau dies tun sie. Sie versteuern dafür jedes Jahr 22.000 DM geldwerten Vorteil. Ich kann daher nicht verstehen, was an der Nutzung eines Dienstkraftfahrzeuges zu privaten Zwecken unzulässig ist, wenn ich für die private Nutzung die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Beträge entrichte.“

Etwa gleichzeitig (5. April 2001) erklärte Brüggen gegenüber der Chemnitzer Freien Presse zu Fahrten der Enkel in den Kindergarten:

„Sollte das vorkommen, so geschieht das wohl in einem Fahrzeug, für das der Ministerpräsident zur Eigennutzung inklusive Fahrer 22.549,86 Mark im Jahr versteuert.“

Vorsichtiger war schon der Ministerpräsident in einem am 8. Mai 2001 auszugswiese veröffentlicheten Schreiben (Pressemitteilung SK vom 8. Mai 2001 dort zitierter Brief des Ministerpräsident an den Finanzminister):

„Im Übrigen bleibt es bei meiner Entscheidung, dass in allen Zweifelsfällen zu meinen Ungunsten entschieden werden soll.“ (Vgl. dazu meine Strafanzeige über die Weigerung des Ministerpräsidenten, angemessene Miete entsprechende der lautstarken Ankündigung der Regierung zu zahlen; K.N.). „In diesem Sinne wird bereits verfahren ... in den Fällen, in denen meine Frau die zentrale Fahrbereitschaft in Anspruch genommen hat, es sich aber nicht mehr aufklären lässt, ob es sich um eine dienstliche oder private Fahrt handelte. Angesichts der Tatsache, dass wir für die Benutzung meines Dienstwagens für private Zwecke einen Betrag von rund 22.000,-- DM als geldwerten Vorteil versteuern, ist meine Frau davon ausgegangen, dass eine gelegentliche Inanspruchnahme des Fuhrparks auch in Zweifelsfällen durch den mir berechneten geldwerten Vorteil abgedeckt sei.“

Gegenüber dem Verfassungsgerichtshof erklärte die Staatsregierung unter dem 22. Juni 2001 zu meinen Fragen nach privater Dienstwagen-Nutzung durch Familienangehörige des Ministerpräsidenten:

„ ... dass nach Wissen der Staatsregierung im Zeitpunkt der Beantwortung der Frage (26. März 2001, K.N.) eine Beförderung von Familienangehörigen des Ministerpräsidenten entgegen den in der Verwaltungsvorschrift hierzu enthaltenen Regelungen nicht erfolgt ist.

Die Anfrage bezog sich ausdrücklich auf den Dienstwagen des Ministerpräsidenten, also auf das ausschließlich dem Ministerpräsidenten zugewiesene ... Dienstfahrzeug. Nicht gefragt war nach der privaten Benutzung weiterer Dienstfahrzeuge des Freistaates Sachsen durch Familienangehörige des Ministerpräsidenten...“

Den Eindruck eines überzeugenden und ehrlichen und wahrheitsgemäßen Aussageverhaltens vermag ich hier nicht zu gewinnen.

b)

Unklar ist weiterhin, wie die Leistungs-Sätze ermittelt wurden, nach denen abgerechnet wurde.

c)

Unklar ist weiterhin, auf welcher Grundlage dem MP ein Rabatt von ca 20.000 DM gegenüber den ursprünglichen Berechnungen gewährt wurde.

d)

Ein Verantwortungsanteil von 50% für die Verwaltung bei der rechtswidrigen Dienstwagennutzung ist jedenfalls dann ohne sachliche Grundlage, wenn die Verwaltung die Dienstwagennutzung zugelassen oder geduldet hat mit Rücksicht auf die Autorität des Ministerpräsidenten und seiner Ehefrau. Entsprechende Rabatte sind dann Untreuehandlungen.

e)

Zu prüfen ist auch die Verantwortung des Innenministers dafür, dass offenbar bei privaten Dienstwagenanforderungen aus der Schevenstraße die vorgeschriebenen Überprüfungen der Berechtigung von privaten KfZ-Anforderungen, die mindestens schon seit 1993 bestanden (S. 87 des Brüggen-Berichtes) regelmäßig missachtet wurden, obwohl es dafür laut VwV-DKfz noch nie Rechtsgrundlagen gegeben hat, sowie dafür, dass über Jahre die Fahrtenbücher der Fahrer und die Anforderungsprotokolle des Innen-Ministeriums fehlerhaft oder garnicht geführt wurden.

f)

Die geringe Höhe der verlangten Nachzahlung und die Formulierung der entsprechenden Erklärungen, die immer nur Nachzahlungen des Ministerpräsidenten erwähnen, legen des Schluss nahe, dass hier lediglich zusätzliche Privatfahrten des Ministerpräsidenten oder in seinem unmittelbaren Auftrag erfolgte Fahrten abgerechnet werden.

Das würde bedeuten, dass die Fahrten Ingrid Biedenkopfs bis heute nicht abgerechnet sind, obwohl ausdrücklich von 22.241 DM für die privaten Fahrten von Frau Biedenkopf die Rede war. Die von Brüggen gegenüber der Freien Presse Chemnitz letztlich bestätigten und auch später nie dementierten Fahrten der Biedenkopf-Enkel aus dem Kindergarten (mit Begleitung anderer Personen als der Eltern und ohne Mitfahrt des MP) sind schwerlich Privatfahrten des Ministerpräsidenten.

Alleine diese Fahrten, nach Aussagen mehrerer Zeugen, die Zeugenschutz genießen, waren es bis zu 100 Fahrten zum Kindergarten in Dresden, regelmäßig mittags, (bei einem Fahrerstundensatz von 50 DM ergeben sich daraus ca. 5.000 DM).

Nicht gerechnet sind dabei Einkaufsfahrten der Landesmutter zur Prager Straße, ihre regelmäßigen Besuche im Frisiersalon „Neue Linie“ Salon Uniklinkik Fiedelerstr. in Dresden mit Dienst-Kfz und Personenschutz.sowie regelmäßige Krankenbesuche in der Bavariaklinik -Kreischa ebenfalls mit Dienst-Kfz und Personenschutz, ebenfalls belegt durch Zeugen, die Zeugenschutz genießen.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass alle diese Nutzungen von Einrichtungen des Freistaates bis heute nicht abgerechnet wurden.

Vielmehr ist es der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung nicht gelungen, die Berechnungen der Nachzahlungen auch nur annähernd transparent darzustellen und in den logischen Zusammenhang aller vorher geäußerten Zahlen zu bringen.

g)

Schließlich ist zu klären, ob die Zahlung überhaupt wirksam geleistet wurde. Sie soll auf ein Verwahrgeldkonto geflossen sein. Verwahren kann man nur Gegenstände, die einem nicht selbst gehören. Wenn dieser Sprachgebrauch auch hier zutrifft, ist der endgültige Zahlungseingang beim Freistaat zweifelhaft.


( II. )

Strafanzeige wegen der rechtswidrigen Bewachung des Wohnhauses von MP Biedenkopf am Chiemsee


Zum Schluss gestatte ich mir noch, auf meine Strafanzeige wegen Untreue gegen Herrn Hardrahts Amtsvorgänger als Innenminister und den Ministerpräsidenten wegen der rechtswidrigen Bewachung von dessen Wohnhaus am Chiemsee zu erinnern. Wenn Herr Hardraht bisher keine ordnungsgemäße Regelung dieses damals öffentlich diskutierten Sachverhaltes veranlasst hat, kommt insofern auch hier eine eigene Untreue von Herrn Hardraht zu Lasten des Freistaates in Betracht.



Mit freundlichen Grüßen,

gez. Karl Nolle, MdL




Anlagen:

- Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 11. Juni 2001.
- Brüggen-Bericht liegt Ihnen vor
- Tischvorlage Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages vom 30. Mai 2001 zu Regelungen der Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen und private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch die Gattin des Ministerpräsidenten
- Pressemitteilung vom 30.5.01, Sperrfrist 12.30 h, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
- Tischvorlage Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages vom 30. Mai 2001 hier Brief des Finanzministers an den Ministerpräsidenten vom 29.5.01
- Kleine Anfrage LT-Drucks. 3/3959 des Abgeordneten Hilker zu Dienst-Kfz
- Freie Presse Chemnitzer ,5. April 2001, Brüggen zu Fahrten der Enkel in den Kindergarten
- Pressemitteilung SK vom 8. Mai 2001, zitierter Brief des Ministerpräsident an den Finanzminister


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Karl Nolle (MdL)
Mitglied des Sächsischen Landtages
Wirtschafts- und Energiepolitischer Sprecher der SPD
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