Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung der SPD Landtagsfraktion, 19.10.2001

Nolle hoch zufrieden und Häckel irrt mal wieder

Nachdem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes: SPD sieht Sieg für die Demokratie
 
Dresden. Sehr zufrieden zeigte sich heute der SPD-Landtags-abgeordnete Karl
Nolle mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig vom gestrigen
Tag. Die Richter gaben Nolle in 3 von 5 reklamierten Verstößen Recht und
stellten fest: "Die Staatsregierung hat dadurch die Rechte des Abgeordneten
Nolle aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachen
verletzt, dass der Chef der Staatskanzlei (Brüggen) die Fragen 1, 3 und 4
der Kleinen Anfrage DS 3/3654 nicht beantwortet hat."

Nolle: "Dieses Urteil ist die Bestätigung der bisherigen Rechtssprechung
und ein weiterer wichtiger Sieg für die junge Demokratie in Sachsen. Es ist
eine Ohrfeige für den arroganten Umgang der Biedenkopf-Regierung mit der
Macht und der Verfassung des Freistaates. Dieses Urteil reiht sich ein in
den Reigen der zahllosen aktenkundig gewordenen Verfassungsverstöße der
Staatsregierung."

Besonders brisant, so Nolle weiter, seien die Fragen zu Dienstwohnung,
Dienstwagen und später zu Dienstboten und Schwarzen Kassen, weil sie "die
bisher schwerste Krise der von einer absoluten Mehrheit im Landtag
getragenen Regierung ausgelöst haben."

Nolle: "Was die Entscheidung zu den Fragen Dienstwohnung angeht, kann ich
die Auffassung des Verfassungsgerichtshofes nicht nur respektieren, sondern
gut akzeptieren. Sie ist aus Sicht der Verfassungsgerichtsbarkeit auch
völlig richtig, weil sie sich nur auf formale Würdigung der Antworten der
Staatsregierung bezog und keineswegs eine wie auch immer geartete
inhaltliche Bewertung zur Frage der Angemessenheit der Dienstwohnungsmiete
ist."

Insofern irre da Regierungssprecher Häckel völlig. Denn keineswegs
wurden die Mieten des MP als angemessen bezeichnet, keineswegs wurde der
Staatsregierung abgenommen, sie hätte keine Erkenntnisse über die
Unangemessenheit der Mieten gehabt. Im Gegenteil: Dies wird vom Gericht als
überprüfungsbedürftig angesehen, diese Beurteilung wird jedoch dem
politischen Prozess überlassen. Ebenso wie die Beurteilung der persönlichen
Glaubwürdigkeit der hilfsweise als Zeugen benannten MP Biedenkopf und SK
Chef Brüggen. Dies ist eine deutliche Distanzierung von der Einlassung der
Staatsregierung.

Beigefügt erhalten Sie eine rechtliche Würdigung des Urteils. Den kompletten
Urteilstext selbst können Sie im Laufe des frühen Nachmittages auf der
Internetseite der SPD-Fraktion oder ab 17 Uhr auf
"karl-nolle.de/nolle-hat-recht" abrufen.



Rechtliche Würdigung der Entscheidung des VerfGH zur Angemessenheit der
Mieten durch den SPD-Landtagsabgeordneten Karl Nolle und die juristischen
Berater der SPD-Landtagsfraktion:


Im Verfahren hat die Staatsregierung geltend gemacht, damals das Mietentgelt
für angemessen gehalten zu haben und erst nach Beantwortung der Anfrage
andere Erkenntnisse hierzu gewonnen zu haben.
Die Verletzung der Abgeordnetenrechte in diesem Punkt hätte also nur
festgestellt werden können, wenn bewiesen worden wäre, dass die Regierung
schon damals das Mietentgelt nicht für angemessen hielt. Dafür hatte ich
erhebliche Anhaltspunkte vorgetragen:

- Die steuerrechtliche Relevanz der Wohnungsnutzung war spätestens seit der
Nachversteuerung des geldwerten Vorteils für die Jahre 1990-1997 bekannt.

- Davon wusste auch Staatsminister Brüggen; wieso sollte er erst zwischen
dem 26. März und dem 5. April 2001 (FP-Interview) davon erfahren haben.

- Die Antragsgegnerin hatte mehrere Wochen Zeit, meine Anfrage zu
beantworten.

- Die Prüfung durch den Sächsischen Rechnungshof, die zur Unterrichtung vom
Mai 2001 führte, hatte meines Wissens bereits begonnen, so dass die
Aufmerksamkeit der Antragsgegnerin zusätzlich auf den korrekten Vollzug des
Haushalts- und Besoldungsrechts in Bezug auf den Ministerpräsidenten
gerichtet war.

Und weiter machte ich die Mitteilung, dass die Ermittlungen auf die Anzeige
Michael Sturm hin nicht eingestellt sind. Man hätte jetzt also, wie es auch
beantragt war, Biedenkopf und Brüggen vernehmen und die Glaubwürdigkeit der
Einlassung überprüfen können, die Erkenntnisse zum geldwerten Vorteil seien
erst später gereift.

Hier nun greift der VerfGH zu dem Mittel der (verfassungs-)richterlichen
Selbstbeschränkung: "Diese Überprüfung ist nicht Aufgabe des
Verfassungsgerichtshofes." Das heißt: nach den Regeln des Zivil-, Straf-
oder Verwaltungsprozesses hätte der Verfassungsgerichtshof nunmehr Anlass
gehabt, die Zeugenvernehmungen durchzuführen. Er hat allem Anschein nach
selbst ernstliche Zweifel gehabt, dass die Staatsregierung seinerzeit keine
Erkenntnisse zum geldwerten Vorteil hatte. Im Verfassungsprozess überlässt
das Gericht die Klärung dieser Frage aber der politischen
Auseinandersetzung.

Schlussfolgerungen:

Keineswegs wurden die Mieten als angemessen bezeichnet.

Keineswegs wurde der Staatsregierung abgenommen, sie hätte keine
Erkenntnisse über die Unangemessenheit gehabt. Im Gegenteil: Dies wird als
überprüfungsbedürftig angesehen, diese Beurteilung jedoch dem politischen
Prozess überlassen. Das ist eine deutliche Distanzierung von der Einlassung
der Staatsregierung.


Und jetzt ab ins Netz! www.spd-fraktion-sachsen.de Alle Infos frisch von
der Fraktions-Theke.
--------------------------------------------
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Pressestelle
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Andreas Beese
Tel.: 0351/49 35 705
Fax: 0351/496 25 25 706
Handy: 0172/3658936
E-Mail: andreas.beese@slt.sachsen.de

Mike Altmann
Tel: 0351/49 35 706
Fax: 0351/496 25 25 706
Handy: 0172/3512263
E-Mail: mike.altmann@slt.sachsen.de

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: