Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 20.06.2002

Orignal-e-mails lügen nicht ...

60 Millionen EUR Schaden für Sachsen zu erwarten
 
Orignal-e-mails lügen nicht ...

Drei e-mails von Klaus Leroff, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen, zeigen wie groß die Not ist.

Leroff signalisierte Vergleichsbereitschaft zur Abwendung eines größeren Schadens vom Freistaat in Sachen Bauskandal Penig. Aber die Staatsregierung als Dienst- und Fachaufsicht mauert und Bürgermeister und Landrat stellen sich taub.

Bisheriges Ermittlungsergebniss des Petitionsausschusses gibt Investor Kempen recht. Unterdrücktes Material im Internet aufgetaucht:

http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background218.shtml

In Sachen Bauskandal-Penig hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Leroff, der auch Mitglied des Petitionsausschusses ist, Anfang Juni den lobenswerten Versuch unternommen mit den streitenden Parteien einen Vergleich zur Abwendung grösseren Politischen und materiellen Schadens einzufädeln. Zu diesem Zweck fand das "Nichtgespräch" am 3.6.02 in Pirna, Bürgerbüro Leroff, statt.

Teilnehmer waren sechs Anwälte, Steuerberater und Unternehmensberater des Investors Kempen, Berichterstatterin Bretschneider sowie Klaus Leroff und Staatssekrtär Dr. Buttolo.

Im Vorfeld hatte Leroff zu Prof. Peitz gesagt: Herr Brüggen aus der Staatskanzlei habe die Angelegenheit gedeckt und Staatssekretär Dr. Buttolo erklärte am 3.6.02 in Pirna vor sechs Zeugen, den Anwälten, Steuerberater sowie vor Herrn Prof . Peitz nebst seinem Assistenten, dass er von der Stadt Penig und dem Landratsamt Mittweida unvollständige ja sogar trümmerhafte Akten bekommen habe. Dies bestätigte auch sein Mitarbeiter.

mfg
KARL NOLLE, MdL
Wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion in Sachsen
0173-9219870



Dokumentation der e-mails und Gespräche mit Leroff und Buttolo

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(e-mail 1)

Leroff: Signale aus der Kommune – keine Kompromissbereitschaft.
Gesprächstermin zur Angelegenheit Kempen muss leider ersatzlos ausfallen.


----- Original Message -----
From: Klaus Leroff
To: RAe.Binder.und.Kollegen@t-online.de
Sent: Tuesday, May 21, 2002 3:58 PM
Subject: Gesprächstermin 03.06.2002


Sehr geehrter Herr Hulinsky,

der für den 03.06.2002, 14.00 Uhr, in meinem Wahlkreisbüro anberaumte Gesprächstermin zur Angelegenheit Kempen muss leider ersatzlos ausfallen.

Grund: Signale aus der Kommune – keine Kompromissbereitschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Leroff, MdL

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(e-mail 2)

Leroff: Staatsregierung nach wie vor hartnäckig.
Termin hat aber nur dann Sinn, wenn erkennbar ist, dass die Kommune auch bereit ist, sich zu bewegen.


----- Original Message -----
From: Klaus Leroff
To: henrikfriedrich@web.de
Sent: Monday, May 27, 2002 8:41 AM
Subject: WG: WG: Peitz/Gesprächstermin 03.06.2002

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: KLeroff@aol.com [mailto:KLeroff@aol.com]
Gesendet: Montag, 27. Mai 2002 07:19
An: WK-49@t-online.de
Betreff: Re: WG: Peitz/Gesprächstermin 03.06.2002

Sehr geehrter Herr Dr. Peitz, nach wiederholter Prüfung ist man in der Staatsregierung nach wie vor hartnäckig. Da in der letzten Woche wir in Italien waren habe ich nochmals in Gesprächen versucht, die Dinge anzustossen. Der abgesagte Termin hat aber nur dann Sinn, wenn erkennbar ist, dass die Kommune auch bereit ist sich zu bewegen. Werde mich nochmals in den nächsten Tagen melden.

MfG
Leroff

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(e-mail 3)

Leroff: Termin findet nunmehr statt in meinem Wahlkreisbüro Pirna

----- Original Message -----
From: Klaus Leroff
To: henrikfriedrich@web.de
Sent: Monday, May 27, 2002 2:37 PM
Subject: Gesprächstermin am 03.06.2002


Sehr geehrter Herr Prof. Peitz,

vorbezeichneter Termin findet nunmehr statt: 03.06.2002, 14.00 Uhr, in meinem Wahlkreisbüro Am Markt 14 in Pirna.

Ich bitte Sie um Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Leroff, MdL

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Protokoll über "Geheimgespräch" am 3.6.02 im Bürgerbüro des Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag, Herrn Leroff

Das Gespräch fand in seinem Wahlkreisbüro in Pirna am 03.06.02, um 14.00 Uhr statt, auf Einladung von Herrn Dr. Buttolo und Herrn Leroff. An dem Gespräch nahmen folgende Damen und Herren teil: RA Hulinsky und RA Tille; RA Reiner und Steuerberater Schmiedel; Prof. Dr. Peitz; Herr Leroff; Frau Dr. Bretschneider, Sprecherin des Petitionsausschußes (ab 14:45); Dr. Buttolo, Staatssekretär, SMI; Herr Köppelin, Referatsleiter Grundsatzreferat, SMI; Herr Friedrich, Assistent Prof. Peitz

Herr Leroff begrüßt die Teilnehmer und betont, dass es sich um ein "Nicht-Gespräch" handele, er also jederzeit vor der Öffentlichkeit leugnen würde, dass das Gespräch überhaupt stattgefunden habe.

Peitz: verliest Kempens Brief, worin dieser seine aktuelle Situation (Zwang zur Abgabe der EV) schildert und dies aufgrund fehlerhaften Handelns bzw. Nicht-Handelns der einzelnen Verwaltungsebenen.

Leroff: verweist auf OLG-Urteil bezüglich des Grundstücksgeschäfts zwischen Herrn Kempen und der Stadt Penig, und der darin festgestellten Fälligkeit des Kaufpreises für das Grundstück "Chemnitzer Straße".

Peitz: Urteil kam durch Prozessbetrug zustande, den der Bürgermeister Eulenberger zu verantworten hat.

Reiner: betont das Zustandekommen des Urteils aufgrund falscher Angaben der Gemeinde vor Gericht. Trotz Aufforderung habe die Verwaltung (Stadt, Landratsamt, Regierungspräsidium) nicht gehandelt und auch nicht geprüft.

Leroff: sieht die Ursache des Streites darin, dass der Kaufvertrag nicht eindeutig ist (Hinweis auf möglichen Notarfehler): die zum Kaufvertrag gehörende Skizze (gibt es nicht, Anm. d. Protokoll.), die die Zufahrtsregelung darstellen soll, ist nicht aussagekräftig; Kempen hätte sich s. E. nicht darauf einlassen dürfen. Laut Leroff beruft sich das Landratsamt darauf, dass die Baugenehmigung rechtskräftig ist, dass es keinen Widerspruch seitens Kempen in Akten der Verwaltung gibt: Aufgrund dieser Tatsachen sei das Innenministerium zur Aussage gekommen, dass Baulast rechtskräftig ist. Er vertritt erneut die Ansicht, dass es sich hier um einen rein zivilrechtlichen Streit zwischen der Gemeinde Penig und Herrn Kempen handele. (Anmerkung des Verfassers: Widerspruch bestand, wegen Festverglasung, weil die Abstandsflächen-Auflage der Teilungsgenehmigung immer noch nicht eingetragen war. Dies ist anhand der Akten belegt.)Hulinsky: Zivilrecht ist hier nur insoweit betroffen, als dass Kempen die Gemeinde in Verzug gesetzt hat. Aber auch Öffentliches Recht wird berührt, weil die Verwaltungs-aufsicht nicht funktioniert hat.

Leroff: Staatssekretär Buttolo prüfte die Akten, die er von Verwaltung bekommen hat. Daraus war kein Fehlverhalten untergeordneter Behörden abzuleiten. Er stellt klar, dass diese Gesprächsrunde ausschließlich die Petition bzw. das damit zusammen-hängende Grundstücksgeschäft (Chemnitzer Straße, Problematik der Baulast) zum Thema haben kann; zu anderen Aspekten (Markt-Center, Schlossplatz) und die damit zusammenhängenden Fragen (Veranlassung Kempens zur Abgabe der EV durch den Landrat) könne und wolle er nichts sagen. Vor allem lehnte er es ab, über Schadensersatz bzw. Schadensersatzansprüche zu verhandeln, dies sei nicht seine Aufgabe, dazu sei er nicht befugt, das müssten letztendlich die Gerichte entscheiden. (Anmerkung des Verfassers: Was sollte auf diesem Hintergrund dann die Absprache für diese Gesprächsrunde?)

Hulinsky: weist auf Haftbefehl zur Erzwingung der EV und die sich daraus ergebende Verschlimmerung der schon schwierigen Problematik hin.

Buttolo: er habe seinerseits Landrat Schramm per Fax aufgefordert, kein Öl ins Feuer zu gießen, weist aber darauf hin, daß geschuldete Gebühren für Baugenehmigungen (Marktplatz) rechtlich in Ordnung sind und dass er keinerlei Möglichkeiten habe, den Landrat zu einer bestimmten Handlung zu bewegen.

Peitz: fragt daraufhin nach den Kompetenzen der übergeordneten Behörden und stellt fest, dass, wenn die Weisungsbefugnis des Ministeriums als oberster Kontrollinstanz nicht mehr gewährleistet ist, sie als Aufsichtsorgan völlig überflüssig wäre. Daran schließt sich ein Wortwechsel an, in welchem Dr. Buttolo seine Willensohnmacht dem Landrat gegenüber betont: "Ich kann nichts machen, wenn mir der Landrat die Akten vorenthält." (Butollo). Darauf Peitz: "Was haben Sie eigentlich im Ministerium für einen Saustall beieinander. Mir würde so etwas einmal passieren, danach bekämen die Herren "die Hölle auf Rädern"

Hulinsky: betont den Zusammenhang zwischen der Zahlungsunfähigkeit Kempens und den Verwaltungsfehlern der Behörden; stellt auch die Frage nach dem Sinn des Treffens: laut Absprache im Vorfeld sollte es doch um eine "interne Lösung" für den Schadensersatz gehen.

Leroff: betont nochmals wortreich, dass es nur darum gehen könne, zum einen sich als Mitglied des Petitionsausschusses eine Meinung zu bilden, zum anderen, die Standpunkte der beiden Parteien auszutauschen. Der Petitionsausschuß kann dann einen Abschlußbericht vorlegen und der Regierung einen Rat geben bzw. sie zu bestimmten Handlungen veranlassen (etwa der Petition abzuhelfen). Er erklärt, dass er darauf gedrungen habe, dass Frau Dr. Bretschneider Sprecherin des Ausschusses würde, damit es später nicht wieder zu Vermutungen käme, alle seien von der CDU, einschließlich des Petenden, und es sich hier wieder um CDU-Filz handele. Den Anschein habe er vermeiden wollen. (Anmerkung des Verfassers: Frau Dr. Bretschneider wurde im März 02 zur Sprecherin gewählt, Kempen gab im Gespräch am 07.05.02 mit Leroff erstmalig zu erkennen, dass er CDU-Mitglied sei...)

Hulinsky: weist darauf hin, dass es hier heute s. E. nicht um die Klärung juristischer Fragen geht, sondern um Schadensersatzverhandlungen! Die juristischen Fragen werden im Prozeß geklärt, wenn diese Verhandlungen scheitern sollten; FORIS hat sich bereit erklärt, diesen Prozeß zu finanzieren.

Köppelin (SMI): bestreitet heftig den Vorwurf, dass Akten für den Petitionsausschuß im SMI "frisiert" worden wären und weist nochmals darauf hin, dass das SMI nur auf Grundlage der Aktenlage entscheiden könnte, und wenn diese nicht vollständig von den untergeordneten Behörden zum SMI kämen, sei das nicht die Schuld des Ministeriums.(Anmerkung des Verfassers: Durch Kempen waren die Akten unter Zeugen vollständig übergeben worden. Verfasser war einer der Zeugen.)

Leroff: Entscheidungskompetenz sei ausschließlich beim Landrat, was EV und Haftbefehl angehe. Da es sich um ein anderes Objekt handele (Markt-Center), seien dem Petitionsausschuß die Hände gebunden. Sie könnten keine Weisung an Landrat geben.(Anmerkung des Verfassers: Auf Betreiben des Bürgermeisters wurden Kredite gekündigt und das Markt-Center durch die Bank verwertet.)

Buttolo: betont, dass Akten trümmerhaft im SMI angekommen wären. Er bestreitet, jemals auf eigene Initiative gehandelt zu haben, vielmehr stets im Auftrag des Ministers Hardraht! (Unterzeichnung der Erklärung für den Petitionsausschuß) Er habe von der Angelegenheit erst erfahren im August 01, als Anfrage im Landtag gestellt wurde. Er habe danach die Kommune um Stellungnahme gebeten. Dann habe er die Akte dem Petitionsausschuß übergeben. (Anmerkung des Verfassers: Wie prüft Dr. Buttolo, bevor er Stellungnahmen herausgibt, wenn vollständige Unterlagen durch den Petenden vorliegen. Spätestens hier hätte er hellhörig werden müssen und hätte die Lücken bemerken können, wenn er sie denn hätte bemerken wollen.)

Köppelin: aus Baulast könnten keine Rechte für Dritte (in diesem Falle Kempen) abgeleitet werden. Er bestreitet daher den Rechtsgrund für Schadensersatz.(Anmerkung des Verfassers: Gemäß VwV des § 80 Sächs. LBO ist immer dem Antragsteller eines Bauantrages für das beantragte Grundstück Mitteilung zu machen. Wie sollen die Käufer von der Erbengem. Martin mit einer nicht bestandskräftigen Baulast leben, wenn sie von ihrem gesetzlich gesicherten Rücktrittsrecht keinen wirksamen Gebrauch machen können?)

Reiner: widerspricht heftig und erklärt, dass die Gemeinde sicherzustellen habe, dass eine Baulast ordnungsgemäß bestellt ist. (Stichwort: Vertrauensschutz)

Leroff: wirft der Gemeinde vor, dass die Zeichnung zum Kaufvertrag ungenügend war. Kempen hätte s. E. einen ordentlichen Vermesser verlangen müssen. Er sieht Fehler auf beiden Seiten. Kempen hätte auf einer Grunddienstbarkeit bestehen sollen. Die Gemeinde indessen hatte eine Zufahrt geschaffen, daher sei jetzt das Zivilrecht betroffen. Kempen müsse sich jetzt mit der Erbengemeinschaft Martin verständigen.(Anmerkung des Verfassers: Lageplan war Kopie der Katasterkarte – einen anderen Plan als das öffentliche Kataster gibt es nicht. Ob eine Grunddienst-barkeit oder Baulast bestellt wurde, ist irrelevant, wenn die Vermaßung zu kurz bemessen ist. Kempen hat aber kein Vertragsverhältnis mit der Erben-gemeinschaft.)

Köppelin: weist auf den Text des Kaufvertrages hin. Die Stadt Penig hat Baulast beantragt. Die Bauaufsicht ging davon aus, dass Frau Martin die Erben vertreten hat. Die Baulast IST eingetragen (Aktenlage), wenn sie nicht ausreicht, hätte der Käufer dies erklären müssen.(Anmerkung des Verfassers: Im Kaufvertrag ist keine Beantragung der Baulast Vertragserfüllung, sondern die bestandskräftige Eintragung im Baulastenheft. Woher nahm die Bauaufsicht die Kenntnis von Unterlagen der Baulast-bestellung? Zur Erklärung des Käufers s. Schreiben Kempen vom 25.08.00)

Leroff: weist noch einmal auf das - nach seiner Ansicht - einzige Ziel des Gesprächs hin: Will Meinungen abgleichen! Aber nochmals Betonung: Keine Diskussion über Schadensersatz. Wichtig sei die Chronologie der Ereignisse! Er stellt die Frage, ob die Stadt zu früh an Martin verkauft habe, bevor Baulasten eingetragen wurden, was chronologisch falsches Handeln wäre. Frage: Ergibt das formale Fehler??(Anmerkung des Verfassers: Kaufvertragsdatum: 01.09.97; Verkauf an Erbengem. Martin: Dez 98; Bestellung der Baulasten: 03.01.2000)

Buttolo : weist darauf hin, dass Frau Martin der Eintragung einer Baulast zugestimmt hat.

Leroff: Aufgabe des Petitionsausschusses ist die Überprüfung des Verwaltungs-handelns. Ergaben sich daraus Nachteile für Kempen? Wenn ja, hat Petitions-ausschuß die Aufgabe, die Regierung aufzufordern, den Gegenstand der Petition zu heilen.

Köppelin: Bauaufsicht geht davon aus, dass Baulast wirksam ist. Lehnt Schadensersatzanspruch ab. Weist auf Widersprüche im Text des Kaufvertrags hin (Stichwort "Zuwegung"). Daher: Nur zivilrechtliche Seite ist nicht geregelt, Öffentliches Recht sei nicht betroffen.(Anmerkung des Verfassers: Es ist gem. Kaufvertragsurkunde eine "Zuwegung" in Form einer Baulast oder einer anderen Zufahrtsmöglichkeit mit verkauft worden. Eine Baulast muß so ausgestaltet sein, dass sie vertragserfüllend ist, z. B. darf sie nicht zu schmal und nicht zu kurz sein. Sie muß exakt nach VwV bezeichnet sein. Die Bezeichnung "Zufahrtsrecht" kann man zur Hilfestellung im Duden nachprüfen, dass hier nicht von Kriechen, Robben oder Hüpfen die Rede war. Im übrigen ist die Breite einer Zufahrt zu Parkplätzen in der Stellplatzverordnung geregelt.)

Leroff: stellt erstens fest, dass alle Fehler gemacht hätten. Baulast: Öffentlich-rechtlicher Teil: die Verwaltung beruft sich darauf, dass Baulast bestellt ist, und sie keine Aussage über Ausmaß/Maße enthalten muß. Zweitens, dass Petitions-ausschuß juristische Frage nicht klären kann, sondern nur Verwaltungshandeln prüfen. Angesprochen auf die Stellungnahme des juristischen Dienstes, betont er, dass dieser nur zur Hilfestellung für den Petitionsausschuß da sei. Die Stellungnahme sei kein Urteil! Der Petitionsausschuß kann die Regierung nur dazu bewegen, etwas zu tun.(Anmerkung des Verfassers zu 1: Siehe VwV § 80 Sächs. BO

zu 2: Petitionsausschuß muß Verstöße gegen die Verwaltungsordnung offen legen. ) Frau Bretschneider: Sie weist auf die "Knackpunkte" in der Affäre hin:

Chronologie, Ablauf der einzelnen Schritte: erst Verkauf des Nachbargrundstückes an Erbengem. Martin, dann Eintragung der Baulast
unzureichende Vollmacht der Erbengem. Martin. Spricht in diesem Zusammenhang von einer Häufung von lauter "Stolpersteinen" bei der Erfüllung des Kaufvertrages seitens der Gemeinde. Fordert endlich vollständige Akteneinsicht (Landratsamt), da trotz Aufforderung das Landratsamt noch immer nicht vollständige Akte übergeben hätte (nach fast 2 Monaten).

Köppelin: weist hin auf Aufforderung seinerseits an Schramm von letzter Woche, Frau Bretschneider Akteneinsicht zu gewähren. Betont aber nochmals: Die Baulast kann nicht angefochten werden.(Anmerkung des Verfassers: Die Akten wurden am 09.04.02 angefordert. Außerdem, wie kann Köppelin eine Nichtanfechtung verkünden, wenn er selbst die Baulastenakte gar nicht gesehen hat und damit die Erfüllung der VwV des § 80 der Sächs. BO überprüft hat.)

Leroff: Petitionsausschuß kann nur Regierung auffordern, Zusammenhänge aufzudecken und für die Zukunft abzustellen (z.B. durch Erlaß). Petitionsausschuß will Kempen zu seinem Recht verhelfen, d.h. die Regierung auffordern, Zufahrt zum Grundstück zu schaffen.(Anmerkung des Verfassers: Der Petitionsausschuß MUSS Verstöße gegen das Verwaltungsrecht aufdecken. Dies ist keine "Kann"-Regelung. Der Petitions-ausschuß MUSS, wenn Verwaltungsverstöße durch Landesbehörden festgestellt sind, die Regierung zur Staatshaftung auffordern. Eine Zufahrt zum streitigen Grundstück ist heute nicht mehr zu heilen.)

Buttolo: Fehler liegt in schlechter Vorbereitung des Kaufvertrages (Lageplan bei Kaufvertrag).(Anmerkung des Verfassers: Lageplan war Katasterplan)

Leroff: macht den Behörden den Vorwurf, sie hätten nichts getan, um Schaden zu mindern.

Bretschneider: kritisiert ganz allgemein den Umgang der Verwaltung mit einem Investor. Fordert "sauberen Umgang" mit Investoren.

Buttolo: will ein "ergänzendes Schreiben an Petitionsausschuß verfassen, worin er feststellt, dass eine Präzisierung notwendig ist, um Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu klären. Wegen der drohenden EV wolle er nochmals versuchen, auf den Landrat einzuwirken, die Sache aufzuschieben; betont aber nochmals, dass er nichts erzwingen könne, er hätte es immerhin schon einmal versucht. (Anmerkung des Verfassers: 1. Staatssekretär Buttolo stellte damit fest, dass der Kaufvertrag zum heutigen Zeitpunkt eben NICHT erfüllt ist. Fach- sowie dienstaufsichtlich hätte er die Rückgabe des Kaufpreises verlangen müssen.

2. vergisst er, dass auch von der Sparkasse Mittweida von Herrn Kempen eine EV verlangt wird. Die dort in Rede stehenden Kredite sind auf dem Bauvor-haben Chemnitzer Straße 9-11 verbaut worden. Da der Vertrag unstreitig nicht erfüllt ist und Bauleistungen auf dem Grundstück geleistet sind, die aus den Krediten der Sparkasse Mittweide zwischenfinanziert wurden, ist es sitten-widrig, die Rückzahlung zu verlangen, wenn durch Verschulden der Behörden die Kündigung der Kredite vorsätzlich herbeigeführt wurde.)aufgestellt,

03.06.02, Henrik Friedrich

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Telefongespräch mit Klaus Leroff in Sachen Kempen am 07.05.2002

Habe am 07.05.2002 Telefax gleichen Datums vom Sächs. Staatsministeriums des Inneren erhalten. Daraufhin habe ich mit Herrn Dr. Buttolo telefonisch vereinbart, daß Vergleichsverhandlungen bezüglich der Schadenersatzforderungen der Fa. Gruppe HMK und des Herrn Heribert Kempen stattfinden. Herr Dr. Buttolo gab mir daraufhin die Rufnummer des Herrn Leroff der CDU-Fraktion in Sachsen. Herr Leroff würde wohl als Vermittler auftreten und ich soll Herrn Leroff in dessen Wahlkreisbüro in Pirna anrufen. Daraufhin erfolgte meire Anruf bei Herrn Klaus Leroff in Pirna, ebenfalls am 07.05.2002.

In diesem Telefonat wurde folgendes besprochen:

Herr Leroff stellte sich vor und bestätigte, daß er bis einschließlich letztes Wochenende den Gesamtvorgang HMK und Kempen durchgearbeitet und erfaßt hat. Seiner Meinung nach müßte spätestens jetzt, obwohl dies bereits viel früher hätte erfolgen müssen, eine Klärtang in der Sache herbeigeführt werden, damit diese Sache für die Stadt Penig und für die Regierung des Landes nicht noch zum Bumerang. Die Sache, so Herr Leroff, sei äußerst brisant und er habe, nachdem er sich die Sache erlesen hat, sofort den Albrecht (Dr. Buttolo) angerufen, und habe ihm mitgeteilt, daß die ganze Angelegenheit bis zum Himmel stinkt.

Daraufhin sind er und Herr Dr. Buttolo sich einig geworden, daß man in Vergleichsverhandlungen eintritt. Es wurde darüber gesprochen, daß Schadenersatzbeträge im groben Rahmen von ca. 50 Millionen Euro zur Debatte stehen. Herr Leroff bestätigte daraufhin definitiv, daß er hier beabsichtgt im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches Schadenersatzansprüche zu prüfen und zu bezahlen, hat jedoch darauf bestanden, daß sofern diese Vergleichsverhandlungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, die auf seiner Seite beteiligten Personen einschließlich seiner Person jeweils nachhaltig leugnen werden, daß dieses Vergleichsgespräch jemals stattgefunden hat.

Im Rahmen eines Gentlemen's Agreement wurde deshalb durch Unterfertigten bestätigt, daß zumindest bis zum Zeitpunkt des Gespräches weitere Informationen an die Presse zunächst nicht erfolgen bzw. seitens der Presse insoweit sichergestellt wird" daß Veröffentlichungen das Vergleichsgespräch nicht gefährden werden. Es wurde vorläufig als Gesprächstag der 21.05.2002 festgehalten.

Hulinsky Rechtsanwalt

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Geprächsnotiz über das Gespräch mit Herrn Leroff, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, am 07.05.2002, 21.30 Uhr mit Prof Dr. Wolfgang Peitz

Herr Leroff wollte zu einem Gespräch in seinem Pirnaer Büro einladen, an dem auf seinen Wunsch folgende Personen teilnehmen sollten: Staatssekretär Dr. Butollo mit Mitarbeiter, RA Hulinsky mit weiterem Anwalt und er, Herr Leroff mit mir. Diese Runde sollte eine Art Krisenmanagement betreiben. Er berichtete, dass er sich sachkundig gemacht hätte: Die Aktenlage, v.a. mit den Akten aus dem Landratsamt, wäre haarsträubend. Er habe im Rheinland eine renommierte Wirtschaftsanwaltskanzlei, mit deren Chef er näher bekannt sei, zu Rate gezogen. Das unverblümte Urteil der Anwälte lautete: "Aus dem Schlamassel kommt ihr nicht mehr heraus." Mit anderen Worten: Es geht nur noch um Entschädigung und Schadensbegrenzung.

Was den Petitionsausschuß betrifft, so habe man der PDS-Abgeordneten Dr. Bretschneider die Sprecherrolle zugewiesen, damit er, Leroff, freie Hand behalte, um hinter den Kulissen zu agieren. Herr Leroff behauptete weiter, Dr. Butollo sei mit der beste Mann, den sie in der CDU hätten; dieser sei aber auf der ganzen Linie entweder direkt belogen oder mindestens sehr falsch informiert worden. Das habe der Staatssekretär inzwischen schmerzlich erkennen können. Insgesamt seien die Verfehlungen im wesentlichen von Herrn Brüggen gedeckt gewesen, so dass sich Hardraht zu Unterschriften hat verleiten lassen unter Schriftstücke, die er am Ende nicht hätte leisten sollen. Herr Leroff hat im übrigen sehr betont, dass er auf meine Anwesenheit größten Wert lege und meinte, ich könnte davon ausgehen, dass mir für meine Aktivitäten die Unterstützung der Staatsregierung sicher sei. Wir verabredeten regelmäßige Konsultationen und er wollte frühestmöglich den Gesprächstermin in der genannten Runde mitteilen. Und so schieden wir in gegenseitigem Einvernehmen.

Prof Dr. Wolfgang Peitz

P.S. Ich hatte ihn vorsorglich und beiläufig auch darauf hingewiesen, dass die Schadenssumme für den Freistaat beträchtlich werden würde und auch darauf, dass der Bürgermeister Eulenberger in diesem Amte nicht länger tragbar sei. Auch dieser meiner Beurteilung stimme Herr Leroff zu.

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Gesprächsnotiz 22.05.2002 mit Herrn Dr. Buttolo im Staatsministerium des Innern in Dresden

Rückruf bei Herrn Dr. Buttolo im Ministerium, Herr Dr. Buttolo sei kurz unterwegs, er melde sich wieder, so die Auskunft seiner Sekretärin.

10.15 Uhr, Anruf des Herrn Dr. Buttolo in der Kanzlei:

Ich habe Herrn Dr. Buttolo vorgehalten, daß Herr Klaus Leroff mir am 07.05.2002 telefonisch bestätigte, daß Vergleichsverhandlungen über Schadenersatzansprüche des Herrn Kempen und der HMK stattfinden. Nunmehr hielt ich Herrn Dr. Buttolo die Mail des Herrn Leroff vom 21.05.2002 vor (wurde vorgelesen). Ich gab meiner Verärgerung darüber Ausdruck, daß Herr Leroff Versprechungen getätigt hat, daß definitiv Gespräche über Schadenersatzansprüche stattfinden und ich diese Aussage nicht mit dem Inhalt der Mail in Verbindung bringen kann, seit wann hat denn hier die Kommune eine Entscheidungsgewalt? Laut Aussage des Herrn Leroff sei die Sache auf höchster Ebene, d.h. im Ministerium angesiedelt.

Daraufhin Antwort des Herrn Dr. Buttolo: Herr Hulinsky, ich verstehe sie, wenn das Gespräch versprochen ist, dann sollte dies auch stattfinden. Am Montag wird Herr Leroff wiederkommen, ich werde dann mit ihm sofort Kontakt aufnehmen. Herr Hulinsky, das Gespräch sollte stattfinden, es war ja angedacht, daß hier Vergleichsgespräche über eine Schadenersatzzahlung erfolgen, um einen Prozeß gegen die Stadt Penig abzuwenden_ Natürlich, so Herr Dr. Buttolo, muß in diese Vergleichsverhandlungen die Stadt Penig einbezogen werden, nur so kann er sich die Mail des Herrn Leroff erklären. Nochmals, Herr Hulinsky, das Gespräch sollte dennoch stattfinden, ich werde nach Rückkehr des Herrn Leroff am Montag mit diesem sofort Kontakt aufnehmen und mich dann wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Gesprächsende.

Hulinsky Rechtsanwalt

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Telefonnummern:
Prof. Dr. Peitz 0351/8104544
Henrik Friedrich, Ass. Prof. Peitz 0351/8104544
Rechtsanwalt Hulinsky 0375/2713731 - 0172/790 65 73
Heribert Kempen 07734/932931 - 0171/528 85 29
Karl Nolle, MdL 0173 - 921 98 70
Unterdrücktes Material im Internet aufgetaucht

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: