Karl Nolle, MdL

Presseerklärung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, 25.07.2002

Nolle: "Paunsdorf war ein Fall von Amigowirtschaft"

SPD Fraktion zog Bilanz des Untersuchungsausschusses
 
DRESDEN. Die SPD-Landtagsfraktion hat ihre Bilanz der Arbeit des Paunsdorf-Untersuchungs-Ausschusses gezogen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Karl Nolle, Obmann der SPD-Fraktion im Ausschuss und Gudrun Klein, Arbeitskreisleiterin Untersuchungsausschuss, betonten im Pressegespräch, dass der Ausschuss den klaren Beweis der Amigowirtschaft mit deutlichem Schaden für den Freistaat Sachsen erbracht hat. Nolle bezifferte den Schaden den der Freistaat durch die Kungelei des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf mit seinem Freund Heinz Barth erlitten habe, auf mindestens 30 Millionen Mark (ca. 15 Millionen Euro.)

Nolle stellte klar, dass das Handeln des ehemaligen Ministerpräsidenten nach dem unzweifelhaften Ergebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses selbst dann verwerflich gewesen wäre, wenn kein in Mark und Pfennig (oder inzwischen Euro und Cent) bezifferbarer Schaden erkennbar gewesen wäre.

"Selbst wenn keine Mark Schaden entstanden wäre, ist die Begünstigung eines Investors, ohne jegliche Ausschreibung, ohne den geringsten Versuch nach Alternativen zu suchen, ohne vorherige Kosten und Nutzenkalkulation, ohne vorherige Flächenbedarfe ohne Einhaltung aller einschlägigen Verwaltungsvorschriften eine unzulässige Einflussnahme. Es ist der Ausschluss jeglichen Wettbewerbs zugunsten eines Freundes. Es ist Amigowirtschaft."

Die SPD wird den als Anlage beigefügten Text als Fraktionsmeinung dem Abschlussbericht des Ausschusses beifügen. Gleichzeitig werde die SPD-Fraktion die Konsequenzen aus der aus ihrer Sicht ineffektiven Arbeitsweise sächsischer Untersuchungsausschüsse ziehen und noch im Herbst einen Gesetzentwurf einbringen, mit dem das Untersuchungsausschussgesetz geändert werden soll. Vor allem geht es dabei um eine Beschleunigung der Arbeit des Ausschusses sowie die Stärkung der Minderheitenrechte. Die Kernpunkte sind ebenfalls in der Anlage beigefügt.


Bilanz der SPD-Landtagsfraktion

1. Untersuchungsausschuss der 3. Wahlperiode "Einflussnahme des Ministerpräsidenten und weiterer Mitglieder der Staatsregierung auf den Abschluss von Mietverträgen durch den Freistaat Sachsen für das
Behördenzentrum Leipzig-Paunsdorf zum Nachteil des Freistaates Sachsen" Statistik

- auf den am 14.4.2000 erfolgten Einsetzungsbeschluss dauerte es nahezu 4 ½ Monate, bis der Untersuchungsausschuss sich in seiner ersten Sitzung am 28.8.2000 konstituieren konnte.

- es konnten während 30 Sitzungen und einer bisherigen Verfahrensdauer von 22 Monaten insgesamt 6 Zeugen und 2 "Betroffene", diese jedoch zweimalig vernommen werden.

- ohne die unter das Steuergeheimnis fallenden Unterlagen umfassten die notwendigerweise beigezogenen Unterlagen über 80 Aktenordner, wobei allein die Staatsanwaltlichen Vorermittlungsakten inklusive Sach- und Beiakten über 30 Ordner ausmachten.

- dennoch trat offen zutage, dass die übermittelten Unterlagen nicht vollständig waren: nach Übermittlung eines einzigen von der als LKW Ladung angekündigten Übermittlung der Aktenordner von Heinz Barth wurde deutlich, dass bewusst Unterlagen nicht in Akten angelegt wurden, oder aber später vernichtet worden sind.

Ca 25 Vorgänge, die Barth mit seiner Akte überstellte, waren nicht in den Ordnern der Staatskanzlei vorhanden. Der Originalbrief von Barth vom 29.6.96 an Biedenkopf blieb in der Staatskanzlei unauffindbar, die Anlagen des Briefes waren jedoch vorhanden, woraus der Datenschutzbeauftragte die Vermutung ableitete, das auch der Brief vorhanden gewesen sein musste. Diese nicht sachgemäße, sogar vorschriftswidrige Umgang mit den Akten wird auch durch den Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten über die Aktenkontrolle in der SK unterstützt.

- zwei Zeugen waren durch den Ausschuss nicht zu vernehmen, beide gaben auch gesundheitliche Gründe an. Heinz Barth war ausweislich eines amtsärztlichen Attestes weder reise- noch vernehmungsfähig, eine Durchsetzung der Vernehmung von Ingrid Biedenkopf als unmittelbarstes Beweismittel über mögliche Zuwendungen seitens Familie Barth oder Göttsch oder verbundenen Unternehmen beider, an die Familie Biedenkopf oder an Projekte von Frau Biedenkopf oder die CDU war im Ausschuss nicht durchsetzbar.

- im Zuge der weiteren Beratungen des UA wird es zwangsläufig zu unterschiedlichen Darstellungen des Sachverhaltes im Abschlussbericht, grundsätzlich geprägt durch die besonderen Erkenntnisse der Mehrheit des
Ausschusses kommen, die sich an der sachlichen Aufklärung nur durch auf Zeit spielen beteiligt haben, weil sie offensichtlich den Kern des Untersuchungsauftrages "der Einflußnahme der Staatsregierung zu Lasten des
Freistaates" nicht nachvollziehen wollten.


Politische Bewertung

Der damalige Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Kurt Biedenkopf war entscheidender Akteur der den Freistaat Sachsen bis voraussichtlich 2020 belastenden Anmietung von Behördenflächen im Paunsdorf-Center.

Bereits frühzeitig, seit seinem Amtsantritt, bestanden auf eine wirtschaftliche Betätigung seines Freundes Heinz Barth ausgerichtete Kontakte zu diesem (Briefe Barth an Biko seit 1990), die letztlich maßgeblich durch seine eigene direkte Entscheidung durchgesetzt wurden.
Dabei konnte sich Kurt Biedenkopf einer auf seine Anweisungen hin agierenden Landesverwaltung, die insbesondere in Person des AL SMF Dr. Muster aktiv wurde, bedienen, ohne dass seitens der Hausspitze im SMF, durch Finanzminister Milbradt, korrigierend eingegriffen wurde.
Kern dieser Methode der Einflussnahme ist, so wenig wie möglich aufschreiben, informelle Gespräche und Weisungen, sich auf den widerspruchsfreien, vorauseilenden Gehorsam der Untergebenen verlassen.

So schloss der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Leiter des Liegenschaftsamtes Steiner, spätestens ab 8.7.1993 ausdrücklich durch AL Muster angewiesen Mietverträge mit einem Volumen von insgesamt 13,75 Mio. DM ab.

Dabei entsprachen die Konditionen der Mietverträge nahezu den vom Investor Heinz Barth an den damaligen Ministerpräsidenten übermittelten Daten seines Briefes vom 29.6.1993, die Kurt Biedenkopf dem damaligen Finanzminister zur Veranlassung übermittelte, nicht ohne vorher die Kaufpreisoption eines noch zu vereinbarenden Kaufpreises von 13 Jahresmieten um 2 auf 15 zu erhöhen und für den Freistaat zu verschlechtern. Das Volumen dieser Änderung bedeutete für den Freistaat Sachsen zum damaligen Zeitpunkt eine Erhöhung des Kaufpreises um 27,5 Mio DM.

Ein konkreter Gesamtbedarf der vom Freistaat angemieteten Behördenflächen bestand zum jeweiligen Zeitpunkt der Anmietung der Teilflächen nicht. Der Projektgröße hat sich von zunächst 15.000 qm über 40.000 bis letztlich knapp 55.000 qm entwickelt. Vielmehr hatten Mitarbeiter des Staatlichen Liegenschaftsamtes teilweise bereits anderweitige Räumlichkeiten für unterzubringende Behörden angemietet, sodass diese Behörden entsprechend der Maßgabe der Staatsregierung sodann nach Paunsdorf umgelenkt werden mussten. Weitere die Unterbringung ablehnende Ressortvertreter wurde im Rahmen einer Besprechungsrunde mit AL Dr. Muster im November 1993 von der Unterbringung der jeweiligen Behörden in Kenntnis gesetzt (Muster:"es gäbe angeblich einen Kabinettsbeschluss"). Dies, nachdem Kurt Biedenkopf am 1.10 1993 nach
"Einbestellung" von AL Dr. Muster die beschleunigt vorzunehmende Anmietung des Bauteils B selbst angeordnet hatte.

Nach mehreren Versuchen der Staatsregierung, die im Laufe der Umsetzung der Mietverträge auftretenden unterschiedlichen Ansichten zwischen Freistaat und Investor über den eigentlichen Inhalt der einzelnen getroffenen Vereinbarungen schloss der Freistaat , vertreten durch Staatssekretär Dr. Carl auf Anweisung des damaligen Finanzministers Milbradt am 24.4.1997 einen Mietvertrag über den gesamten Bürokomplex mit einem Volumen von 15.8 Mio DM pro Jahr ab.

Im Zuge seiner Prüfung gelangte der Sächsische Rechnungshof bereits 1996 zu dem Ergebnis, dass der Freistaat durch überhöht angemietete Raumgrössen und ein ungünstiges Verhältnis von Hauptnutz und Verkehrsflächen im Jahr 1,35 Mio DM zu viel Miete entrichtet, mithin ein Schaden für den Freistaat
entstanden sei.

Die Erklärungen der Betroffenen Prof. Dr. Kurt Biedenkopf und Prof. Dr Georg Milbradt, grundsätzlich die politische Entscheidung zur Realisierung des Paunsdorf Centers nur unter der Maßgabe, eine Konzentration von dringend unterzubringenden Behörden vorzunehmen, kann lediglich als nachträgliche Schutzbehauptung verstanden werden.

So lassen die frühzeitigen Kontakte zwischen Heinz Barth und dem damaligen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf 1990 erkennen, dass insbesondere eine dem Erfolg des ursprünglich alleinigem von Heinz Barth geplantem Einkaufszentrum entgegenwirkenden Objekte von Konkurrenzunternehmen, oder aber eine "Zersplitterung" der Marktsituation verhindert werden sollte.

Eine Errichtung des Behördenzentrums war im Laufe des Verfahrens mit der Stadt Leipzig zudem notwendig geworden, da man ein "Einkaufsinsel" auf der grünen Wiese, ohne Schaffung von erheblichen Büroflächen seitens der Planungsbehörden nicht akzeptierte.

Eben dies lässt auch die Bemerkung des Ministerpräsidenten, Barth hätte eben nicht gebaut, wenn kein Behördenbedarf bestanden hätte, im anderen Licht erscheinen. Dann wäre das Projekt insgesamt gefährdet gewesen. Dazu rundet das- zugegebenermaßen- zufällige Auftauchen des Briefes von Heinz Barth an Kurt Biedenkopf vom 29.6.1993 dieses Bild der Entscheidung nicht unbedingt "pro Paunsdorf" sondern vornehmlich "pro Barth" ab:

Nicht der Aspekt des guten Kontaktes zu einem Investor, um Investitionen schnell zu realisieren und zum gern vom Ministerpräsidenten selbst zitiertem "Wohle des Freistaates" wurde gehandelt, sondern die genannten Konditionen zugunsten von Heinz Barth verändert. Allein die Änderung der Kaufoption von 13 auf 15 Jahre zugunsten von Barth zeigt dies deutlich. Dies setzte sich durch die anschließende, 1997 erfolgte Deckelung des Vertrages unter Federführung des damaligen Finanzministers fort.

Mit Blick auf die Entwicklung der Ereignisse, die anlässlich des plötzlichen und unerwarteten Auftauchens des nahezu identischen "Urheberschreibens" für die Mietkonditionen von Heinz Barth an Kurt Biedenkopf eintrat, kann auch das Festhalten beider an ihrer Darstellung Grundsatzentscheidung Behördenkonzentration erklärt werden. Wollte Kurt Biedenkopf im Februar 2001 als noch Ministerpräsident seine angeblich objektive Entscheidung ohne Begünstigung von Heinz Barth darstellen, konnte und wollte der zuvor entlassene Finanzminister Georg Milbradt nicht zum "Königsmörder" in eigenem Interesse werden.

Dies hätte seine Möglichkeiten der Wiederaufnahme einer politischen Karriere im Freistaat verhindert.
Blieb Biedenkopf im Januar 2002 noch die Chance, etwaige Nachteile diese Vorhabens plötzlich der Ressortverantwortlichkeit des damaligen Finanzministers zuzuschieben, um dessen Nachfolge im Amt wohlmöglich zu verhindern, konnte letzterer im Juni als schon Ministerpräsident wiederum keine den Tatsachen entsprechende Darstellung mehr abgeben, wie es wirklich war, ohne seine Person selbst zu beschädigen.

Zu einer strafrechtlichen Würdigung dieser im Laufe des Ausschussverfahrens gewonnenen Erkenntnisse wäre die Staatsanwaltschaft berufen, die auch über die Strafanzeige von Karl Nolle, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Teilidentität der vertraglichen Konditionen des Briefes von Heinz Barth an Kurt Biedenkopf und dessen, die Konditionen zum Nachteil des Freistaates abändernden Vermerk an den ehemaligen Finanzminister Milbradt zu überprüfen gehabt hätte.

Diese Prüfung hat sie mit dem Hinweis auf die Verjährung abgelehnt. Dabei ist bemerkenswert, dass auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft im Frühjahr 2000 gegenüber der sachbearbeitenden Staatsanwältin eine die Verjährung unterbrechende Beschuldigtenvernehmung des Ministerpräsidenten
unterblieben war.

Bis dahin, auch dies ist ein sächsischer Sonderweg, war ein Verfahren lediglich als sog. Vorermittlungsverfahren im AR-Status ( "Amtliches Register") bis zum Umfang von über 30 Aktenordnern geführt worden. Eine gesetzliche Verankerung eines solchen Verfahrens gibt es in der stop nicht. Die Staatsanwaltschaft wollte selbst den konkreten Ermittlungsvorschlägen des LKA nicht folgen. Dazu hätte es der Entscheidung bedurft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.


Fazit:

- die üblicherweise für Untersuchungsausschüsse geltende Regel, nach der man bereits möglichst alle Fakten vor Beginn des Ausschusses zur Verfügung haben müsse, wurde hier nur durch den Aspekt "Zufall" widerlegt.

- durch Vorlage der selbst bruchstückhaften Akten des Investors Barth wurde eine unglaubliche Verkettung von privaten Interessen eines Investors mit den führenden Politikern und Amtsinhabern des Freistaates Sachsen offenbart.

- der Umgang der Exekutive mit der sie einzig kontrollierenden Opposition, insbesondere der Wahrheitsgehalt ihrer Antworten, auf parlamentarische Anfragen, zudem die Vollständigkeit der dem Landtag durch die
Staatsregierung vorgelegten Akten konnte der Öffentlichkeit beispielhaft nähergebracht werden.
Der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuß, Karl Nolle, zog folgende Bilanz:

Dass kein Schaden entstanden sei ist gelogen. Die mehrfach in der Öffentlichkeit und im Parlament geäußerte Behauptung sowohl von Biedenkopf als auch von Milbradt, es sei vom Rechnungshof kein Schaden für den
Freistaat reklamiert worden und keiner entstanden, hat sich bei der Vernahme von Biedenkopf und Milbradt als unwahr herausgestellt. Beide mussten den Schaden durch Haupt- und Nebenflächendifferenz von ca. 13 Millionen in 10 Jahren einräumen, sowie die aus damaliger Sicht Verschlechterung der Kaufoption in Höhe von 30 Millionen.

Milbradt sprach dann später nach der Vernahme von "nicht erheblichem Schaden". Was ist ein nicht erheblicher Schaden für den Freistaat Sachsen? Selbst wenn keine Mark Schaden entstanden sein sollte, ist die Begünstigung eines Investors, ohne jegliche Ausschreibung, ohne den geringsten Versuch nach Alternativen zu suchen, ohne vorherige Kosten und Nutzenkalkulation, ohne Ermittlung vorherige Flächenbedarfe ohne Einhaltung aller einschlägigen Verwaltungsvorschriften, eine unzulässige Einflussnahme. Es ist der
Ausschluss jeglichen Wettbewerbs zugunsten eines Freundes. Es ist Amigowirtschaft.


Frage der notwendigen rechtlichen Rahmengestaltung für eine effektive und
zügige Arbeit eines Untersuchsuchungsausschussses:

Forderung der SPD -Fraktion:

Abschaffung des Betroffenenstatus aus § 19 Sächs.UAG mit der Begründung, dass derzeitig jeder tatsächliche Zeuge sich auf diese Norm berufen könnte, da zur Zeit seiner Vernehmung nicht feststehen dürfte, ob der Ausschuss später über eine "persönliche Verfehlung" der Person eine Äußerung abgeben will. Ein lediglicher Verweis auf die einschlägigen Vorschriften der StPO bietet dem Zeugen, der sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde, ausreichenden Schutz. Im übrigen wären wie im Strafprozess auch die
evtl. "betroffenen" Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Grundsätzliche Eidespflicht des Zeugen entsprechend StPO, nicht nur, wie derzeitig geregelt, als Option für die Ausschussmehrheit. Eine gesetzliche Regelung zur verfahrensmäßigen Absicherung der Minderheitenrechte im Verlauf eines Untersuchungsausschussverfahrens.

So ist, auch nach Rechtsprechung des BVerfG, die in Sachsen übliche Praxis nicht mehr hinnehmbar, dass die Ausschussmehrheit beliebig die Reihenfolge und Terminierung der Zeugenvernehmungen bestimmt. Durch eine klare Regelung, die die Reihenfolge beispielsweise in Form von "Rede und Gegenrede", ähnlich
der Regelungen in der GO BT ausgestaltet, kann dem Urteil vom 8.4.2002 Rechnung getragen werden, wonach sicherzustellen ist, dass "die Ausschussminderheit angemessen berücksichtigt wird und zu Gehör kommt

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