Karl Nolle, MdL

Pressedossier: QMF im Zusammenhang mit ZMD und SAG, 07.05.2004

Vom Elbflorenz zum Ost-Palermo?

QMF-Razzia war keine spontane Aktion sondern eine notwendige verjährungsunterbrechende Maßnahme!
 
Karl Nolle, MdL, Obmann der SPD im Sachsenring Untersuchungsausschuss

QMF-Razzia war keine spontane Aktion sondern eine notwendige verjährungsunterbrechende Maßnahme!

NOLLE: „Es riecht streng, jetzt müssen alle Beihilfen und Zuwendungen für ZMD seit 1993 auf den Prüfstand.“

NOLLE: „Die erneute Untersuchung und Tiefenprüfung des gesamten Fördermittelflusses seit 1993 bis 1998 und der Verwendungsnachweise durch die EU bei der ZMD ist jetzt dringender denn je. Nicht unwahrscheinlich ist die QMF nur das kleine Konstruktionsmuster eines viel größeren Rades.“

NOLLE: “Die falschen Bilanzen 1997/1998 bei ZMD und die damit verbundene Täuschung des Käufers SAG durch den Verkäufer Freistaat Sachsen werden mit Sicherheit noch die Gerichte erreichen, auch wenn die Sächsischen Staatsanwälte bisher nichts daran finden wollten. Wem jetzt durch den QMF Skandal nicht die Augen geöffnet worden sind, dem ist nicht zu helfen.“

NOLLE: „Möglicherweise hat sich Elbflorenz schon hinter unserem Rücken zu einem Ost-Palermo entwickelt.“

NOLLE: „Die Staatsregierung hätte gerne bis nach der Wahl im September gewartet. Eigentlich waren die Ermittlungen noch nicht belastbar genug, Aber was jetzt wie eine spontane Hausdurchsuchung mit Verhaftung aussieht, ist in Wirklichkeit nichts weiter als eine mit viel Tamtam durchgeführte verjährungs-unterbrechende Maßnahme, um der drohenden Verjährung von Straftaten aus dem Frühjahr 1999 zu entgehen.“


Dossier
Die SAG erwarb zum 21.12.1998 100% der Geschäftsanteile an der ZMD GmbH aus dem Treuhandbesitz von BdW (Beteiligungsgesellschaft für die Deutsche Wirtschaft mbH) (Dresdner Bank) und CBG-ATLAS (Commerz Beteiligungs Gesellschaft mbH) (Commerzbank). Beide Beteiligungsgesellschaften fungierten gegenüber dem Freistaat Sachsen als Treunehmer. Obwohl BdW und CBG-ATLAS lt. Handelsregister als Gesellschafter ausgewiesen waren, traten die Vertreter des SMWA bei der Vertragsbeurkundung als Verkäufer auf. Seitens BdW und CBG-ATLAS wurden der Vertragsurkunde Vollmachten für den Treugeber Freistaat Sachsen beigefügt. Später stellte sich dann heraus, dass der Freistaat Sachsen nicht nur als Treugeber fungierte, sondern auch wirtschaftlicher Eigentümer der ZMD-Anteile war, da man im Treuhandvertrag mit den Treunehmern jedes Haftungsrisiko ausgeschlossen hatte. Für ihren Dienst der Namensgebung erhielten die Beteiligungsgesellschaften 1,5 Mio. DM aus der sächsischen Landeskasse.

In so fern handelte es sich bei ZMD immer, d.h. bis zum Verkauf an SAG am 21.12.1998, um ein Unternehmen im staatlichen Eigentum. Diese Unternehmen sind privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht gleichzustellen und erfahren aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten eine andere Behandlung nach dem Fördermittel-und Beihilfebestimmungen der EU. Der Freistaat Sachsen hatte ZMD jedoch (vor dem Hintergrund der versuchten Scheinprivatisierung) so behandelt wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen (zur Tarnung vor der EU) und auf dieser Grundlage von 1993 bis 1998 insgesamt rd. 300 Mio. DM in die ZMD investiert (also das in eigene Unternehmen) Zitat aus Kopf des Zuwendungsbescheides vom 16.10.96 in dem es um 4.000.000 Mio DM ging: „Förderung von privaten Unternehmen im Freistaat Sachsen.“ Dies geschah, obwohl die ZMD einen durchschnittlichen Verlust von 25 Mio. DM pro Jahr erwirtschaftete und ohne vorherige Anhörung der EU-Kommission (Vgl. EU-Bescheid aus 2001/2002 zum Verstoß gegen geltendes EU-Recht!).

Vor dem Verkauf an SAG stand der Freistaat Sachsen (wie man inzwischen weiß) vor folgender Situation:

Das staatliche Unternehmen wäre ohne einen Kauf von SAG in die Insolvenz gegangen. (Vgl. heutige Aussagen Vehse, Schommer, Kathemann gem. Presse). Daraus wären der Landeregierung für den Freistaat Sachsen folgende finanzielle sowie politische Konsequenzen entstanden:

1. Aufdeckung der wahren Eigentumsverhältnisse
gegenüber der EU und damit Rückforderung der nicht
bewilligten Beihilfen von rd. 300 Mio. DM

2. Liquidationsaufwand für die ZMD nach Berechnungen
von Herrn Schlicht (SMWA) 60 Mio. DM

3. Mit Ausnahme von besten Fachkräften der ZMD, wären
mindestens 90% der Gesamtbelegschaft von 420 MA
in die Arbeitslosigkeit entlassen worden.

4. Politische Konsequenzen vor der Landtagswahl 1999 in
Sachsen.

5. Strafrechtliche Konsequenzen von politisch Verantwortlichen wegen Verstöße gegen geltendes Förderungsgesetz von 1993 - 1998.

In Summe dürfte sich der kalkulierte Schaden für den sächsischen Landeshaushalt vor der Kaufentscheidung der SAG in einer Größenordnung von mindestens 500 Mio. DM erwiesen haben, wenn eine Privatisierung der ZMD nicht vollzogen worden wäre.

Dieses heutige Wissen, damals als Horrorszenario für die sächsischen Regierungsverantwortlichen und zugleich Verhandlungspartner der SAG vorausgesetzt, war diesen Herren wohl jedes Mittel Recht, die so hoch belastete ZMD schnell einer Lösung zuzuführen. Diese Lösung war wie es sich aus den Bilanzen 98 und 97 der ZMD ergibt, nur unter Verschweigen des Rückzahlungsriskos für nichtgenehmigte Fördermittel der EU in Höhe von über 300 Millionen DM erzielbar (die 300 Millionen DM waren nicht per rechtskräftigem Fördermittelbescheid in die ZMD geflossen, man hätte dafür Rückstellungen in gleicher Höhe bilden müssen. Dem Verkäufer Freistaat muß der Vorwurf von Bilanzbetrug zum Nachteil und zur Täuschung des Käufers gemacht werden.

SAG kaufte die ZMD gem. Kaufvertrag vom 21.12.1998.

Die Kaufvertragsurkunde verweist auf der Seite 5 unter §3 Zusicherungen des Verkäufers, Absatz (4.) auf folgenden Text:

„Die Gesellschaft will auf Grund der aktuellen Auftrags- und Ertragslage der Gesellschaft hinsichtlich von maximal 140 der ca. 420 Mitarbeiter der Gesellschaft zum Zwecke der Personalreduzierung auf 280 Mitarbeiter Übernahmeverträge mit einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Beschäftigungsgesellschaft / Qualifizierungsgesellschaft alsbald abschließen, aufgrund deren diese Mitarbeiter für die Dauer von 2 Jahren von der Beschäftigungsgesellschaft übernommen werden. Die Beschäftigungs-gesellschaft führt u. a. Qualifikationsmaßnahmen (SGB III) durch, um das Ausbildungsniveau der Mitarbeiter zu erhalten bzw. zu erhöhen. Der Verkäufer wird sich nach Kräften dafür einsetzen, daß die Förderung nach SGB III dazu führt, daß die Gesellschaft über Sozialplanmittel hinaus hinsichtlich des Ausscheidens dieser Mitarbeiter soweit wie möglich nicht mit Kosten belastet wird. Nach Ablauf der 2 Jahre wird die Gesellschaft bei einer positiven Veränderung der Auftragslage- Ertragslage diese Mitarbeiter wieder einstellen; eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.“

Die Idee für diese Maßnahmen und den Vertragstext hatte, nach meinen Informationen, Dr. Vehse im Zusammenwirken mit Herrn Schlicht. Die SAG sah sich im Verlaufe der Kaufverhandlungen auf Grund der dramatischen Verlustzahlen im operativen Ergebnis der ZMD außer Stande für die ZMD mehr als 280 Mitarbeiter zu übernehmen. In dieser Zeit standen die Verhandlungsführer des „Schommer-Teams“ (Dr. Vehse, Herr Schlicht, Herr Dr. Ennen, Herr Muth usw.) im Dialog mit der damaligen ZMD-Geschäftsführung (Dr. Nolde und Detlef Golla). Die Geschäftsführer erklärten ihren damaligen Gesellschaftervertretern (Freistaat Sachsen), dass sie den ZMD-Produktionsbetrieb nicht allein mit der von SAG angebotenen Mitarbeiterzahl fortführen könnten. Die FAB (Chip-Produktion im Reinraum) sei nicht abschaltbar und daher müsste der Freistaat Sachsen für 2 Jahre einen Interessenausgleich im Rahmen der Personalkosten finanzieren. (Bislang hatte der Freistaat Sachsen ja sämtliche Verluste im jeweiligen Geschäftsjahr der ZMD immer wieder ausgeglichen!) Eine Situation, die aus privatwirtschaftlicher Sicht für den Käufer SAG natürlich unannehmbar gewesen wäre. Aus diesem Grund entwickelten die Verhandlungsbevollmächtigten im Team von Dr. Schommer die o. g. Vertragspassage einer Zusicherung mit Hilfe ihrer Anwälte Boesebeck, Droste, Dresden.

Diese Zusicherung erfüllte die Landesregierung mit der Beauftragung der QMF GmbH. Geschäftsführer war ein Helmut Stachel, der sich nach seiner Entlassung als IG-Metall-Bezirksleiter in Zwickau, nach meiner Information, im Personal-beratungsgeschäft selbstständig gemacht hatte. Inwieweit Herr Stachel Gesellschafter der QMF ist oder war, bzw. wer die Gesellschafter der QMF sind, entzieht sich bis heute meiner Kenntnis, ein Gesellschafter ist die auch in Thüringen aktive Conzept 2001. Es gibt aber wohl auch schwer durchschaubare Konzern-verpflechtungen und Gesellschafter, die nur als Treuhänder (für wen) auftreten. Herr Stachel wurde Ende 2000 von der SAG-Belegschaft als Belegschaftsvertreter in den SAG-Aufsichtsrat gewählt und soll dort soliden gearbeitet haben. Er fungierte auch als Mittler zwischen SAG-Vorstand und SAG-Konzernbetriebsrat in tarifrechtlichen Angelegenheiten.

Gemäß Vorgaben der QMF und des Freistaates Sachsen wurde die vertragliche Zusicherung laut Kaufvertrag in der ZMD wie folgt (nach meinen Informationen) umgesetzt:

ZMD schloss sog. Aufhebungsverträge mit den betroffenen MA ab. Zu diesem Zweck musste ZMD eine Abfindung an die MA, bzw. an die QMF zahlen, da die QMF diese Mitarbeiter übernahm. Fortan übernahm die QMF sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber diesen Mitarbeitern. Damit ging gleichzeitig einher, dass ZMD keine Wiedereinstellungsansprüche der zu qualifizierenden MA erhielt. Der qualifizierte MA konnte jederzeit entscheiden welches Einstellungsangebot er nach seiner Qualifizierungszeit annimmt. Während seiner Qualifizierungszeit und Weiterbildung nahm er, da dies zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebs unverzichtbar war, am praktischen Arbeitsprozess der ZMD teil, behielt seine Kollegen und damit sein soziales Umfeld. Wie man damals bei ZMD darstellte, sollte dieses Förderprogramm zur Umsetzung der vertraglichen Zusicherung durch den Freistaates Sachsen auch dazu dienen, dass die QMF-Mitarbeiter nicht unter die Arbeitslosigkeit fallen und damit auch nicht in der entsprechenden Quote erfasst werden.

Aus welchen Mitteln dieses „Qualifizierungsprogramm“ finanziert wurde, war nicht bekannt und wurde auch nicht näher erläutert.

Außer bei der ZMD wurde das Modell ebenso bei der SAG praktiziert. Helmut Stachel hatte ja Erfahrung. Als Ende 2001 etwa 100 SAG Mitarbeiter in Folge eines Kostensenkungsprogramms entlassen werden mussten, bot sich die QMF erneut mit einem Qualifizierungsprogramm an. In gleicher Weise wurden die betroffenen MA mittels Abfindung und Aufhebungsvertrag von SAG gelöst und von der QMF zum Teil übernommen. Die Arbeitsintegration blieb im Qualifizierungszeitraum neben weiteren Qualifikationsprogrammen und Weiterbildungsmaßnahmen bei diesen MA erhalten. Die Verhandlungen über die in die QMF einzufügenden MA führten der SAG-Betriebsrat, die SAG-Personalabteilung (Herr Kirsch) und die Verantwortlichen der QMF.

Die QMF GmbH trat nach außen, auch für die SAG und die ZMD, als ein vom Freistaat Sachsen legitimierter und beauftragter Dienstleistungsbetrieb in Erscheinung. Manche Stimmen hatten damals den Eindruck, Geld zu beschaffen, war für Stachel kein Problem.

FAZIT

Mögliche Absprachen zwischen den damaligen Regierungsvertretern und der QMF GmbH die gegen geltende Förderbestimmungen verstoßen haben sind aus heutiger Sicht auch ein Indiz dafür, dass die Handlungsnot der Regierungsvertreter zum Verkauf der ZMD Ende 1998 extrem groß gewesen ist. Es dürfte schon auf Grund des heute vorliegenden EU-Bescheids erwiesen sein, dass diese Regierungsvertreter in der Zeit von 1993 -1998 im Falle von ZMD willkürlich mit der Auslegung des Subventionsgesetzes verfuhren, um ihre eigene halbseidene Praxis kumulierter Versäumnisse seit 1993 zu vertuschen und die Blamage eines Pleiteunternehmens unter wirtschaftlicher Führung der Staatsregierung nicht Wirklichkeit werden zu lassen incl. einiger Hundert arbeitloser Mitarbeiter auf der Straße.

Die von der von der SAG bei den zur Übernahmeverhandlungen der ZMD akzeptierten (nur !) 280 garantierten Arbeitsplätze durften auf keinen Fall kein KO-Kriterium für den Verkauf der stark belasteten ZMD sein.

Mit heutigem Wissen war der Verkaufsgegenstand (ZMD) nicht nur wertlos, sondern sogar mit extrem hohen Rückforderungsansprüchen der EU und möglichen strafbaren Handlungen aus der Vergabe von Beihilfen belastet. Auch das wäre bei einer Insolvenz möglicherweise aufgeflogen. Vom politischen Schaden für die Regierung Biedenkopf im bevorstehenden Wahljahr 1999 ganz zu schweigen.

Aus heutiger Sicht stellt sich auch der Hinweis auf andere Kaufinteressenten für die ZMD bei der damaligen Verkaufsverhandlung als abenteuerlich dar. Unterstellt man die Richtigkeit der Rittinghausthese von der Finanzierung einer Wahlkampfkampagne für die CDU als Bedingung für den Kauf der ZMD, hier stehen nach vielen Monaten Untersuchungsauschuß Aussagen gegen Aussagen und Sich-Nichterinnern können, so sind die Ungeheuerlichkeiten nicht mehr zu toppen. Der QMF Skandal macht die Position der Gebr. Rittinghaus jedenfalls nicht unglaubwürdiger.

Der vom mir, Karl Nolle (SPD), bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingereichten Strafanzeige wegen Bilanzfälschung und Subventionsbetrug in der Zeit von 1993 - 1998 gegen den Freistaat Sachsen liegen deutliche Indizien zur Begründung eines Tatverdachtes vor, denen die Staatsanwaltschaft Dresden hätte nachgehen müssen. Dagegen wurde auch diese Strafanzeige nach der in Sachsen bekannter Methode abgewiesen.

Um die aktuellen Vorwürfe eines Subventionsbetruges einer lückenlosen Aufklärung zu unterziehen, erscheint es dringend geboten, die Subventionspraktiken des betroffenen und teilweise ehemaligen Personenkreises des SMWA in der Zeit von 1993-1998 bei ZMD auch einer Großprüfung und Tiefenprüfung zu unterziehen, wie es von Anfang an für den Untersuchungsausschuss sachlich notwendig gewesen wäre, aber von PDS und CDU auf keinen Fall gewollt war.

Immerhin haben diese Praktiken dazu geführt, dass die EU plötzlich viele Ungereimtheiten entdeckte und daher fast 40 Monate für einen Beihilfebescheid benötigte, der in sechs Monaten erledigt sein sollte. Die daraus für den SAG-Konzern entstandenen Folgen waren letztlich ursächlich für die Zahlungsunfähigkeit der SAG.

Man vergleiche die Zahlen:

SAG-Gruppe (konsolidiert) 2002:
Jahresumsatz rd. 260 Mio. €, 1.460 Mitarbeiter = Umsatz 180 T€/MA/Jahr, Nettokonzernschulden 90 Mio. €, Bilanzsumme 250 Mio. €, Eigenkapital im Konzern 30%, Auftragsbestand etwa 4 x Jahresumsatz, keine rückständigen Löhne!

Insolvenzanmeldung am 29.05.2002, weil zur Bedienung dringender Lieferantenverbindlichkeiten i.H.v. 10 – 13 Mio. € (halber Monatsumsatz) in der Kasse fehlten. Der Liquiditätsengpass wäre mit Freigabe von Sicherheiten und damit einer Einnahme von 34 Mio. € rd. 3-fach gedeckt gewesen! Dr. Vehse, Herr Lixfeld und Herr Schlicht gaben den Banken als Vertreter des SMWA jedoch zu verstehen, dass man keine weitere Zusammenarbeit mit SAG befürwortet und als Landesbürge einer Freigabe von Sicherheiten nicht zustimmen werde (07.05.2002 IMA-Ausschuss-Bonn, gem. Protokoll). Hintergrund: SAG-Vorstand drohte im Juli 2001 gegenüber Vehse / Schommer / Schlicht mit politischer Konsequenz, falls die SMWA-Vertreter nicht selbst die Klärung des anhängigen EU-Verfahrens lösen würden! Diese Drohung war sicher der entscheidene Knackpunkt zwischen SAG und SMWA.

Dagegen:

ZMD-Gruppe mit Global ASIC als Mutter konsolidiert (Global Asic als Muttergesellschaft der ZMD AG, hält rd. 85% an der ZMD-AG) 2003:
Jahresumsatz rd. 80 Mio. €, 710 Mitarbeiter = Umsatz 112 T€/MA/Jahr, Nettokonzernschulden rd. 160 !!! Mio. €, Leasing- und Mietverbindlichkeiten aus geförderten Investitionen von 6 Mio. €/Jahr = 7,5% des Umsatzes! Operativ hohe Verluste, die nur mit Hilfe von neuen Förderprogrammen ausgeglichen werden können.

Vor dem Hintergrund drohender EU-Rückforderungen (bei möglicherweise strafbarer Handlung in 1993 – 1998 trotz vorliegenden EU-Bescheids nicht ausgeschlossen) eine tickende Zeitbombe und große Luftblase, die nur wegen der 710 betroffenen Mitarbeiter dringend einer Lösung bedarf!

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: