Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 05.02.2014

Ermittlungen gegen Generalstaatsanwalt: Die Justiz prüft, ob Sachsens oberster Ankläger eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

 
Der Konflikt von Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann mit einem seiner Leitenden Oberstaatsanwälte beschäftigt nun auch die Ermittlungsbehörden. Das bestätigte Behördensprecher Lorenz Haase auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft, ob Sachsens oberster Ankläger in einem Gerichtsprozess eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

In dem Streit geht es um die Besetzung von Spitzenpositionen in der sächsischen Justiz. Fleischmann soll einen der Bewerber, Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer, beleidigt haben.

Vor dem Verwaltungsgericht Dresden, das die Stellenbesetzung im Dezember per Eilbeschluss für rechtswidrig erklärte, hat Fleischmann eingeräumt, sich mit dem Finger mehrfach an die Stirn getippt zu haben. Er sei von der Bewerbung überrascht worden. Die Aussage, Schwürzer habe wohl „rohes Fleisch“ gegessen, habe er aber nicht gemacht. Diese Sicht der Dinge hat er mit seiner eidesstattlichen Versicherung vor Gericht bekräftigt.

Allerdings hat auch Schwürzer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Da nur eine Version stimmen kann, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen beide Juristen. Die Verwaltungsrichter haben angedeutet, wem sie eher glauben: Die Kammer könne es aufgrund ihres persönlichen Eindrucks nicht ausschließen, dass die „rohe-Fleisch“-Bemerkung tatsächlich gefallen sei, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Offensichtlich aus der Luft gegriffen sei dies jedenfalls nicht, schreiben die Richter in dem Beschluss.

Die Staatsanwaltschaft Dresden muss sich nun ein eigenes Urteil über das Verhalten ihres obersten Vorgesetzten und ihres Kollegen bilden. Eine heikle Aufgabe, die die Behördenleitung an die Außenstelle Pirna abgegeben hat.

In dem Eilverfahren hatte auch die ehemalige Staatssekretärin im Justizministerium, Gabriele Hauser, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Sie soll während ihrer Amtszeit einmal unzulässigen Druck auf Schwürzer ausgeübt haben. Auch hier steht nun Aussage gegen Aussage.

Von Karin Schlottmann