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Dienst ist Dienst und Auto ist Auto   AKTE 0012

Dienst ist Dienst und Auto ist Auto

So ein Regierungsmitglied ist vielbeschäftigt. Deshalb steht ihm laut Ministergesetz ein Dienstwagen samt Fahrer zur Verfügung. Das gilt natürlich auch für den Ministerpräsidenten. Das Gesetz erlaubt die private Nutzung des Wagens, allerdings muss dann entweder jede private Fahrt einzeln abgerechnet oder aber eine Pauschale bezahlt werden.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident nahm es mit seinem Dienstwagen aber nicht so genau. Einen solchen erhielt nämlich auch seine Gattin und der war dann nicht nur für sie, sondern auch für die Enkel und andere Familienmitglieder unterwegs.

So nutzte Ingrid Biedenkopf den kostenlosen Dienstwagen samt Bodyguards mehr als 100-mal, um ihre Enkel vom Kindergarten abzuholen. Doch das war nicht alles: Der Dienstwagen brachte sie auch zur Fußpflege, zum Friseur, zum Einkaufen, zu Krankenbesuchen und zur Heilpraktikerin nach Thüringen. Die Staatskarosse holte das Mittagessen aus der Staatskanzlei in die Regierungsvilla und wurde auch nach Mehl und Zucker geschickt, damit Frau Biedenkopf Kuchen backen konnte.

Über sieben Jahre lang bestand der Fahrservice. Der für die Dienstwagen zuständige Innenminister berechnete entstandene Kosten von über 11.300 Euro, räumte aber einen "Rabatt" von über 10.000 Euro ein. Gezahlt wurden für die ungesetzliche Nutzung des Dienstwagens am Ende lediglich knapp 900 Euro, den Rest beglich der sächsische Steuerzahler. Eine Strafanzeige gegen den Innenminister, für das Gewähren von im sächsischen Haushaltsrecht nicht vorgesehenen Nachlässen, verlief bei der sächsischen Justiz im Sande.

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