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Heitmann und die Dienstgeheimnisse 1/2 AKTE 0003

Heitmann und die Dienstgeheimnisse

Die Justiz ist eine der zentralen Säulen der Demokratie. Auf ihre Unabhängigkeit und Gewissenhaftigkeit muss sich der Bürger verlassen können. Was allerdings über die Amtsführung des sächsischen Justizministers a.D. Heitmann (1990-2000) ans Licht kam, ließ viele Bürger verzweifeln. Heitmann hatte `seine sehr eigenen Vorstellungen` einer unabhängigen Rechtssprechung.

Im Herbst 1998 forderte der Justizminister junge Verwaltungsrichter in Dresden auf, es doch mit den Akten nicht so genau zu nehmen: "Ihre Akten sind zu dick. Sie sollten beim Arbeiten einfach nicht so genau hinschauen." Vor Richtern in Chemnitz sagte er: "Sie sollten bei der Aufarbeitung der Rückstände einfach oberflächlicher arbeiten." Schon im Dezember 1995 war Heitmann aufgefallen, dass "die Akten zu dick sind. Man sollte doch nicht alles zu den Akten nehmen, was so geschickt wird, sondern nur das Wesentliche".

Seine "Allergie" gegen genaue Akten wurde ihm am Ende zum Verhängnis. Heitmann hatte sich Unterlagen besorgen lassen und dann Details über Ermittlungsergebnisse aus einem laufenden Verfahren an seinen CDU-Kollegen und Landtagsabgeordneten Bandmann weitergereicht. Der wiederum benutzte die Informationen, um in einem CDU-internen Machtgerangel vor einem Parteitag Punkte zu sammeln. Ein solcher Versuch, die unabhängige Justiz für parteipolitische Interessen zu missbrauchen, ist bundesweit einmalig und gibt tiefe Einblicke in das Rechtsverständnis des damaligen Justizministers. Jeder Polizist, der ausplaudert, dass ein Ermittlungsverfahren auch nur läuft, wird vom Dienst suspendiert.

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