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Weine nicht, wenn der Regen fällt - Frau Weber und die Flutgelder 1/2 AKTE 0005

Weine nicht, wenn der Regen fällt - Frau Weber und die Flutgelder

Sachsens ehemalige Sozialministerin Christine Weber hatte Unglück im Glück. Vom Hochwasser des Sommers 2002 blieb ihr Haus verschont - es liegt auf der Spitze eines Berges in Zschopau. Nicht verstanden hatte die Ministerin mit einem Jahresgehalt von 150.000 Euro jedoch den Unterschied zwischen Regen- und Hochwasser. So war ihr Keller zwar mit Regenwasser vollgelaufen, doch sie glaubte, dafür Hochwasserhilfen in Anspruch nehmen zu können. Einen entsprechenden Antrag faxte sie aus ihrem Ministerbüro in Dresden an ihren Parteifreund, den Zschopauer Oberbürgermeister Baumann. Bereits nach 14 Minuten bestätigte er der Sozialministerin, dass sie Hochwasseropfer sei - ihr, die sie auf einem Berg wohnt.

Dabei hätte es die Ex-Ministerin eigentlich genau wissen müssen. Denn zu der Zeit, als sie den Antrag stellte, verhandelte die Sächsische mit der Bayrischen Landesregierung um den Schadensbegriff für die Hochwasserentschädigung. Dass dabei Regenwasser herausfiel wurde sogar im Dresdner Kabinett beschlossen. 36 Stunden nachdem die Sächsische Aufbaubank Webers Bescheid blitzartig bewilligte, erreichte die Bank die Richtlinie der Regierung, dass Regen- und Hangwasserschäden nicht reguliert werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

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